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   VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13   

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https://dejure.org/2014,38034
VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13 (https://dejure.org/2014,38034)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.10.2014 - 6 A 923/13 (https://dejure.org/2014,38034)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 6 A 923/13 (https://dejure.org/2014,38034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 125 InvG, § 141 InvG, § 5 KAGB, § 304 KAGB, § 6 KWG
    Kostenvorausbelastung bei Fondssparplänen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung aller Fondssparpläne durch die Vorschrift des § 125 InvG hinsichtlich Kostenvorausbelastung i.R.v. Angeboten der Anlagevermittlung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltung des Kostenvorausbelastungsverbots für alle Fondssparpläne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FONDSSPARPLAN; INVESTMENTGESELLSCHAFT; KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT; KOSTENVORAUSBELASTUNG; UNTERSAGUNGSVERFÜGUNG; VERTRIEB; WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN; ZILLMERUNG

  • rechtsportal.de

    Erfassung aller Fondssparpläne durch die Vorschrift des § 125 InvG hinsichtlich Kostenvorausbelastung i.R.v. Angeboten der Anlagevermittlung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InvG §§ 125, 141; KAGB § 304; KWG § 6; WpHG §§ 4, 31
    Geltung des Kostenvorausbelastungsverbots für alle Fondssparpläne

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 722
  • WM 2015, 282
  • DÖV 2015, 165
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11

    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2012 - 9 K 87/11.F(1) - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Der Senat hat die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2012 - 9 K 87/11.F - mit Beschluss vom 3. April 2013 (6 A 2323/12.Z) zugelassen.

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13
    Allein der Zeitablauf genügt nicht, um festzustellen, dass von einem Dauerverwaltungsakt für die vergangenen Zeiträume keine nachteiligen Rechtswirkungen mehr ausgehen (BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510).
  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 B 2322/09

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) gegen finanzaufsichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13
    Der Senat hat bereits in einem Beschluss vom 23. September 2009 (6 B 2322/09) darauf hingewiesen, dass nichts dagegen sprechen dürfte, die Vertriebsregelungen des Investmentgesetzes auf Vertragsgestaltungen anzuwenden, bei denen Anteile an Investmentfonds nicht direkt von der den Fonds verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft angeboten, sondern über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute oder andere Unternehmen vertrieben würden.
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