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   VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16.Z   

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https://dejure.org/2018,1773
VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16.Z (https://dejure.org/2018,1773)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.01.2018 - 10 A 3025/16.Z (https://dejure.org/2018,1773)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z (https://dejure.org/2018,1773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 GKG, § 52 GKG, § 1 HVwVfG, § 2 HVwVfG, § 10 RBeitrStV, § 124 VwGO, § 124a VwGO
    Rundfunkbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behördeneigenschaft; Beitragsservice; Hessischer Rundfunk; Landesrundfunkanstalt; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16

    Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Regelungen über den Rundfunkbeitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestätigt (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht aufgeführten Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, NVwZ 2016, 1081 auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 6 C 35/15 -, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7/16 - und Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 12/17 -, jeweils juris).

    Eine nutzungsbezogene Abgabe in Form eines "Pay-TV" ist daher völlig ungeeignet, die Finanzierung der Aufgaben der Landesrundfunkanstalten in vollem Umfang zu gewährleisten (so auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017, a.a.O., juris Rn. 22).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15

    Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Regelungen über den Rundfunkbeitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestätigt (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht aufgeführten Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, NVwZ 2016, 1081 auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 6 C 35/15 -, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7/16 - und Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 12/17 -, jeweils juris).

    In den genannten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht auch jeweils dargelegt, aufgrund welcher Erwägungen es für die Einführung des Rundfunkbeitrags entgegen der auf Seite 4 des Schriftsatzes vom 31. Januar 2017 vertretenen Rechtsauffassung des Klägers keiner Zustimmung durch die Europäische Kommission nach Art. 108 AEUV bedurfte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. März 2016, a.a.O., juris Rn. 51; Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 53).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Regelungen über den Rundfunkbeitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestätigt (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht aufgeführten Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, NVwZ 2016, 1081 auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 6 C 35/15 -, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7/16 - und Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 12/17 -, jeweils juris).

    In den genannten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht auch jeweils dargelegt, aufgrund welcher Erwägungen es für die Einführung des Rundfunkbeitrags entgegen der auf Seite 4 des Schriftsatzes vom 31. Januar 2017 vertretenen Rechtsauffassung des Klägers keiner Zustimmung durch die Europäische Kommission nach Art. 108 AEUV bedurfte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. März 2016, a.a.O., juris Rn. 51; Urteil vom 15. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 53).

  • LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Er teilt nicht die Auffassung des Landgerichts Tübingen in seinem vom Beklagten aufgeführten Beschluss vom 16. September 2016 (- 5 T 232/16 -, juris; vgl. auch LG Tübingen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 - u.a., juris), die dort zu beurteilende Landesrundfunkanstalt sei keine "Behörde", sondern entspreche einem Unternehmen.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2017 - 4 OA 165/17

    Vornahme einer Streitwerterhöhung in rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren bzgl.

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts an, wonach in Streitigkeiten über die Rechtsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags als solcher der Streitwert um den dreifachen Jahresbetrag des Rundfunkbeitrags zu erhöhen ist, während die Berücksichtigung eines längeren Zeitraumes mangels "Offensichtlichkeit" der absehbaren zukünftigen Auswirkungen im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG regelmäßig ausscheidet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 OA 165/17 -, juris, Rn. 7).
  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Er teilt nicht die Auffassung des Landgerichts Tübingen in seinem vom Beklagten aufgeführten Beschluss vom 16. September 2016 (- 5 T 232/16 -, juris; vgl. auch LG Tübingen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 - u.a., juris), die dort zu beurteilende Landesrundfunkanstalt sei keine "Behörde", sondern entspreche einem Unternehmen.
  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 14 ZB 10.1432

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne der genannten Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, liegen stets, aber auch nur dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die dargelegten Richtigkeitszweifel zugleich auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken können, also zumindest die Möglichkeit eröffnen, dass die Berufung zu einer Änderung des angefochtenen Urteils führen wird (u.a. Bay. VGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 14 ZB 10.1432 - juris).
  • VGH Hessen, 01.10.2015 - 10 A 1181/15
    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Bereits in seinem Beschluss vom 1. Oktober 2015 hat der Senat unter Hinweis auf die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung dargelegt, aufgrund welcher Erwägungen der Rundfunkbeitrag keine Steuer darstellt, sondern einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne (Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15. Z -, juris, Rn. 14 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Juni 2016 - 10 A 701/16.Z -, n.v.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Ergänzend sei nur darauf hingewiesen, dass die vom Kläger auf Seite 3 seines Schriftsatzes vom 31. Januar 2017 als allein rechtsstaatlichen Anforderungen genügend bezeichnete "nutzungsbezogene Abgabe" gerade nicht geeignet ist, die umfassende Aufgabe der Landesrundfunkanstalten zu finanzieren, weil hierdurch die Notwendigkeit entstünde, möglichst massenattraktive Sendungen herzustellen und zu verbreiten, wohingegen Sendungen, die nur für eine geringe Zahl von Teilnehmern von Interesse sind und die oft - wie namentlich anspruchsvolle kulturelle Sendungen - einen hohen Kostenaufwand erforderten, zurückgedrängt oder gänzlich wegfallen würden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13/97 -, BVerwGE 108, 108, juris Rn. 28, 30).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16
    Ob die Berufung zuzulassen ist, ist stets nur im Rahmen der rechtzeitig dargelegten Gründe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18

    Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung

    Insoweit muss die Behördeneigenschaft immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16 -, Rn. 24, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z -, Rn. 7 ff., juris; OVG Bautzen Beschl. v. 9.6.2015 - 3 B 136/15- ; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).

    Der Beitragsservice ist Teil der jeweiligen Rundfunkanstalt und handelt für diese, ohne damit jedoch zu deren Organ bzw. zu deren Behörde zu werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z -, Rn. 11, juris: keine eigenständige Behörde).

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120

    Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge

    Bei der hier in Rede stehenden, durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Rundfunkanstalten eingeräumten Möglichkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge geht es jedenfalls nicht um eine "Veranstaltung von Rundfunksendungen", sondern um die hoheitlich organisierte Einziehung öffentlich-rechtlicher Finanzierungsbeiträge und damit um eine klassische Aufgabe der öffentlichen Verwaltung (vgl. VGH BW, U.v. 4.11.2016 - 2 S 548/16 - juris Rn. 27; HessVGH, B.v. 2.1.2018 - 10 A 3025/16.Z - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 7 B 21.1315

    Rundfunkbeitrag für Wohnung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes

    Bei der hier in Rede stehenden, durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Rundfunkanstalten eingeräumten Möglichkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge geht es jedenfalls nicht um eine "Veranstaltung von Rundfunksendungen", sondern um die hoheitlich organisierte Einziehung öffentlich-rechtlicher Finanzierungsbeiträge und damit um eine klassische Aufgabe der öffentlichen Verwaltung (vgl. VGH BW, U.v. 4.11.2016 - 2 S 548/16 - juris Rn. 27; HessVGH, B.v. 2.1.2018 - 10 A 3025/16.Z - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18

    Rundfunkbeitrag, Streitwert

    Eine Erhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfolgt nicht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (s. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, wird an dieser im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 - insoweit n. v.) nicht festgehalten (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2018 - 7 A 11938/17 - juris).

  • VG Schleswig, 29.03.2019 - 4 B 5/19

    Anordnungsanspruch bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Die Behördeneigenschaft muss demzufolge immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16, Rn. 24 juris; VGH Kassel, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z, Rn. 7 ff. juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen

    Insoweit muss die Behördeneigenschaft immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 04.11.2016 - 2 S 548/16, Rn. 24 juris; VGH Kassel, Beschl. v. 02.01.2018 - 10 A 3025/16.Z, Rn. 7 ff. juris; OVG Bautzen Beschl. v. 9.6.2015 - 3 B 136/15; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).
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