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   VGH Hessen, 02.10.1995 - 12 UE 352/95   

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https://dejure.org/1995,6885
VGH Hessen, 02.10.1995 - 12 UE 352/95 (https://dejure.org/1995,6885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.1995 - 12 UE 352/95 (https://dejure.org/1995,6885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 1995 - 12 UE 352/95 (https://dejure.org/1995,6885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 8 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 9 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 55 AsylVfG, § 63 AsylVfG
    (Versagungsgrund der Einreise ohne Visum nach AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 1 im Falle einer Einreise zwecks Asylbeantragung; Petitionsverfahren begründet kein Bleiberecht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagungsgrund der Einreise ohne Visum; Ersuchen um Asyl bei der Einreise oder danach; Aufenthalts- oder Bleiberecht eines ausreisepflichtigen Ausländers infolge Petitionsverfahrens; Aufenthaltsrecht durch Eingehung der Ehe mit einer Person, die eine befristete ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1995 - 12 UE 352/95
    Insbesondere verschafft ihm das noch anhängige Petitionsverfahren kein gesetzliches Aufenthalts- oder Bleiberecht (vgl. Hess. VGH, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 - VG Darmstadt, 09.05.1994 - 7 G 618/94 -, insoweit bestätigt durch Hess. VGH, 15.08.1994 - 12 TG 2081/94 -) und verfügt er über keine Duldung; von seiner Abschiebung wird nur seit langem aus verschiedenen Gründen tatsächlich abgesehen.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2003 - 11 ME 207/03

    Abschiebung; Anwesenheit; Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Ausländer;

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Petitionsverfahren einem ausreisepflichtigen Ausländer keinen Rechtsanspruch auf Aussetzung der Abschiebung verschafft (vgl. GK-AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 50; Renner, AuslR in Deutschland, 1998, § 42 Rdnr. 413; Hailbronner, AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 59; Hess. VGH, Urt. v. 2.10.1995, InfAuslR 1996, 114; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.1994 - 18 B 457/94 - Hederich, Petitionen und gerichtliche Verfahren, NdsVBl. 1997, 225, 227).
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 10 CS 23.440

    Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

    Dementsprechend vermittelt eine Petition auch keinen Anspruch gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 und 3 AufenthG darauf, dass der Petent während des Petitionsverfahrens geduldet wird (vgl. OVG NW, B.v. 24.2.2005 - 18 B 332/05 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.; NdsOVG, B.v. 24.6.2003 - 11 ME 207/03 - juris Rn. 3 m.w.N.; HessVGH, B.v. 2.10.1995 - 12 UE 352/95 - juris Rn. 25 m.w.N.; Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 1. Aufl. 2017, Teil 5 Rn. 929; Gordzielik/Huber, in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 3. Aufl. 2021, § 60a AufenthG Rn. 31; Koch in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, 3. Aufl. 2020, § 5 Rn. 303; Kluth/Breidenbach in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 36. Aufl., Stand: 1.1.2023, § 60a Rn. 21).
  • VGH Hessen, 05.10.1995 - 12 TG 3176/95

    Verbindung einer Untätigkeitsklage mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

    Sein später gestellter Asylantrag hat hieran nichts geändert (vgl. z. B. Hess. VGH, 02.10.1995 - 12 UE 352/95 - m.w.N.).
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