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   VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04   

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https://dejure.org/2005,5464
VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04 (https://dejure.org/2005,5464)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 6 TG 2352/04 (https://dejure.org/2005,5464)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 6 TG 2352/04 (https://dejure.org/2005,5464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 30 GG, Art 70 GG
    Schuldnerberatungsstelle; kein Anspruch auf Subvention

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Gewährung von Finanzhilfen für "geeignete Stellen" im Verbraucherinsolvenzverfahren; Herleitung einer Garantenstellung mit der Pflicht zur angemessenen öffentlichen Förderung von Schuldnerberatungsstellen aus der Förderung von ...

  • zvi-online.de

    AGInsO § 6; GG Art. 3 Abs 1, Art. 12, 20 Abs 3, Art. 30, 70, 83; InsO § 305 Abs 1 Nr 1; VwGO § 65; ZSG Art 11
    Zulässigkeit der völligen Streichung der Landesförderung von Insolvenzberatungsstellen in Hessen

  • Judicialis

    AGInsO § 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 30; ; GG Art. 70; ; GG Art. 83; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 65; ; ZSG Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stillegungsprämien - Anspruch, Beiladung, Beratungshilfe, geeignete Stelle, Haushalt, Haushaltsplan, Insolvenzverfahren, Rechnungsjahr, Schuldnerberatungsstelle, Streichung, Subvention, Vertrautenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben, ist damit unabdingbar verbunden (vgl. dazu BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343 [357]).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Handelt es sich bei der juristischen Person allerdings um einen Verein, so schützt Art. 12 Abs. 1 GG dessen Tätigkeit nur dann, wenn die Führung eines Geschäftsbetriebs zu seinen satzungsmäßigen Zwecken gehört (vgl. dazu BVerfG, 29.10.1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196 und 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79 -, BVerwGE 74, 129).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76

    Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Sie setzen insbesondere voraus, dass die durch das vorangegangene Verhalten begründete Bindung - unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Gleichbehandlung - gerade auch in Richtung auf diesen Anspruchsinhalt so strikt und so unausweichlich geworden ist, dass dem Gleichheitssatz einzig durch Zahlung Rechnung getragen werden kann (BVerwG, 28.04.1978 - IV C 49.76 -, BVerwGE 55, 349).
  • VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04

    Kein Rechtsanspruch auf Förderung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Der Antragsteller geht auf S. ... der Beschwerdebegründung vom 12. August 2004 in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 27. Mai 2004 (6 TG 709/04) davon aus, dass weder das Haushaltsgesetz noch der Haushaltsplan Ansprüche auf Zahlung von Zuwendungen begründen oder aufheben können (unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Hessischen Landeshaushaltsordnung - LHO -); davon geht auch das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung aus.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Handelt es sich bei der juristischen Person allerdings um einen Verein, so schützt Art. 12 Abs. 1 GG dessen Tätigkeit nur dann, wenn die Führung eines Geschäftsbetriebs zu seinen satzungsmäßigen Zwecken gehört (vgl. dazu BVerfG, 29.10.1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196 und 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79 -, BVerwGE 74, 129).
  • VG München, 25.01.2001 - M 29 K 99.2118

    Klagebefugnis aus dem möglichen Anspruch auf Zugang zur Verbraucherinsolvenz;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. Januar 2001 (29 K 99.2118), mit der sich - so der Vorwurf des Antragstellers - das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung nur unzureichend auseinandergesetzt habe.
  • AG Darmstadt, 14.11.2012 - 3 UR II 3869/12

    Anerkannte Schuldnerberatungsstelle als andere zumutbare Hilfsmöglichkeit vor der

    In diesem Kontext ist auch nochmals klarzustellen, dass die von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 14.7.2004 - 2 G 1113/04 (1) -, zitiert nach Juris, dort Rn. 22, sowie nachgehend HessVGH, Beschluss vom 3.3.2005 - 6 TG 2352/04 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 10) anlässlich der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer vollständigen Streichung der finanziellen Förderung für anerkannte Schuldnerberatungsstellen durch das Land Hessen in Bezug genommene Wahlfreiheit des Schuldners zwischen einer "geeigneten Person" (i. d. R. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) und einer "geeigneten Stelle" (insbesondere einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle) gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO lediglich die insolvenzrechtliche Rechtslage beschreibt.
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