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   VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98.A   

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VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98.A (https://dejure.org/1999,10200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.1999 - 3 UE 305/98.A (https://dejure.org/1999,10200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 3 UE 305/98.A (https://dejure.org/1999,10200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 AsylVfG, § 53 Abs 6 AuslG
    Beteiligungsbefugnis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten - Abschiebungshindernisse; Angola - Abschiebungsschutz wegen Gesundheitszustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht seit seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 -- 9 C 15.95 -- BVerwGE 99, 324 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass grundsätzlich nur eine vom Staat ausgehende oder von ihm zu verantwortende Misshandlung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK sein könne, da die EMRK nur den Zweck verfolge, dem Missbrauch staatlicher Gewalt vorzubeugen.

    Auch ohne eine Entscheidung nach § 54 AuslG kann unter Berücksichtigung der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zustehen, sofern die allgemeine Gefahrenlage eine extreme Zuspitzung in der Weise erfährt, dass ein abzuschiebender Ausländer "gleichsam sehenden Auges" dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995, a.a.O.), wofür hier jedoch nichts hinreichend vorgetragen worden oder erkennbar ist.

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Mithin schützt § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK auch nicht vor den nachteiligen Auswirkungen eines unterentwickelten Gesundheitssystems und die Krankheit eines Klägers könne deshalb kein Abschiebungshindernis nach diesen Vorschriften begründen (BVerwG, Urteil vom 02. September 1997 -- 9 C 40.96 -- BVerwGE 105, 87).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dies gilt auch insoweit, als im Zusammenhang mit asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG Streitgegenstand ist (BVerwGE 99, 38, 42 und 101, 323, 325; vgl. zum Streitstand die Nachweise bei Marx, AsylVfG, Komm., 4. Aufl. 1999, § 6 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dies gilt auch insoweit, als im Zusammenhang mit asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG Streitgegenstand ist (BVerwGE 99, 38, 42 und 101, 323, 325; vgl. zum Streitstand die Nachweise bei Marx, AsylVfG, Komm., 4. Aufl. 1999, § 6 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dies beruht auf § 113 Abs. 2 VwGO in der seit dem 01. Januar 1991 geltenden Fassung durch das 4. VwGOÄndG vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809), wonach die Ersetzung einer behördlichen durch eine gerichtliche Feststellung nur noch zulässig ist, wenn die erfolgreich angegriffene behördliche Feststellung auf einen Geldbetrag bezogen ist (vgl. auch BVerwGE 90, 265, 267 ff.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dies hatte der Beteiligte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1996 -- 9 C 116.95 -- DVBl. 1996, 1257 schon zu Recht gerügt.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1999 - 3 UE 305/98
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht seit seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 -- 9 C 15.95 -- BVerwGE 99, 324 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass grundsätzlich nur eine vom Staat ausgehende oder von ihm zu verantwortende Misshandlung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK sein könne, da die EMRK nur den Zweck verfolge, dem Missbrauch staatlicher Gewalt vorzubeugen.
  • VGH Hessen, 26.03.2001 - 3 UE 3555/00

    Angola: verneintes Abschiebungshindernis für alleinstehenden Erwachsenen

    Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 UE 305/98.A -) werde nicht gefolgt, weil sich die Situation in Angola in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1999 weiter entscheidend verschlechtert habe.

    Gegen das am 29. März 2000 zugestellte Urteil hat der Beteiligte mit am 7. April 2000 beim Verwaltungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 4. April 2000 die Zulassung der Berufung beantragt und zur Begründung ausgeführt, das Urteil weiche von dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 1999 ( 3 UE 305/98.A) ab und beruhe auch auf der Abweichung.

  • VG Darmstadt, 21.10.2003 - 4 E 1393/00

    Abschiebungshindernis in Bezug auf Angola - akute Gefahr für Leib und Leben eines

    Diesem Ergebnis stehen einzelne obergerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre, insbesondere des Hess. VGH (Beschl. v. 03.05.1999, Az.: 3 UE 305/98.A; Beschl. v. 26.03.2001, Az.: 3 UE 3555/00.A) und des Nieders.
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