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   VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15   

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https://dejure.org/2015,38860
VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 (https://dejure.org/2015,38860)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 (https://dejure.org/2015,38860)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 (https://dejure.org/2015,38860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 3 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 5 Abs 2b BauGB, Nr 1.6 der Anlage 1 zum UVPG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
    Immissionsschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrecht

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurückstellungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    UVP-Pflichtigkeit von Windfarmen richtet sich allein nach der Größe und Anzahl der Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    UVP-Pflichtigkeit von Windfarmen richtet sich allein nach der Größe und Anzahl der Windkraftanlagen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Windenergieanlagen: Verhinderung durch Gemeinden erfordert konkrete Planungsabsichten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 257
  • BauR 2016, 486
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Die Antragstellerin wird aber durch die der Beigeladenen erteilte Genehmigung nicht in ihrer Planungshoheit verletzt, denn ein Anspruch auf Zurückstellung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens der Beigeladenen nach § 15 Abs. 3 BauGB stand der Antragstellerin zu dem auch vom beschließenden Senat für maßgeblich erachteten Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. dazu: Bay. VGH, Beschluss vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 18 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur) nicht zu.

    Erforderlich ist hierfür jedenfalls ein Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 24 und vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 20).

    Dieses Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten muss sich zudem auch nach Auffassung des beschließenden Senats auf Beschlussfassungen des maßgeblichen Beschlussorgans der Gemeinde, hier also der Gemeindevertretung der Antragstellerin, zurückführen lassen (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 05.12.2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Allerdings sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht erst dann zu berücksichtigen, wenn diese so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris Rn. 37 ff.).

    Eine vergleichbare Wertung kann auch den Erwägungsgründen 9 und 10 sowie Anhang II Nr. 3a) der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 13. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. L 26/1) entnommen werden, der zufolge die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden sollten, Projekte unterhalb festzulegender Schwellenwerte in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris Rn. 37 ff.).

  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabensträger trifft (vgl. dazu Hess. VGH., Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 48 f.; Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris; zuletzt Beschluss vom 22.09.2015 - 9 A 408/15.Z -).

    Es lässt sich auch nicht feststellen, dass Wirkeffekte wie subletale Barotraumen durch Druckunterschiede der Luftschleppe überhaupt nicht berücksichtigt werden, da das Gondel- und Mastmonitoring in Zusammenhang mit dem Abschaltalgorithmus nicht nur unmittelbare Kollisionen, sondern auch die im Umfeld drohenden Barotraumen verhindern helfen kann (vgl. dazu auch Hess.VGH, Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris Rn. 24 ff.).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Dabei steht der Behörde ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Frage zu, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (st. Rspr., zuletzt BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 27, m.w.N.).

    Eine vergleichbare Wertung kann auch den Erwägungsgründen 9 und 10 sowie Anhang II Nr. 3a) der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 13. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. L 26/1) entnommen werden, der zufolge die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden sollten, Projekte unterhalb festzulegender Schwellenwerte in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Wann das Merkmal der Raumbeeinflussung erfüllt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 07.11.1996 - BVerwG 4 B 170.96 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13 -S. 4>).
  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabensträger trifft (vgl. dazu Hess. VGH., Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 48 f.; Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris; zuletzt Beschluss vom 22.09.2015 - 9 A 408/15.Z -).
  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Auch der von der Antragstellerin zitierte Bay. VGH hält in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2014 (- 1 CS 12.830 -, juris Rn 13) ein von den Umständen des Einzelfalls abhängiges "Mindestmaß an konkreter planerischer Vorstellung" für erforderlich.
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Dass der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2013 (- 9 A 1540/12.Z -, juris) einen Abstand zwischen Brutplätzen des Rotmilans zu WEA von mindestens 1.000 m und einen Bereich von 6.000 m als weiteren Prüfbereich als überwiegend vertretene Ansicht festgestellt hat, vermag für den vorliegenden Fall nichts für die Fehlerhaftigkeit der naturschutzfachlichen Einschätzung des Antragsgegners herzugeben.
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Das Gericht ist nach alledem zwar verpflichtet zu überprüfen, ob die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe im Gesamtergebnis ausreichen, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen, ein lückenloses Arteninventar muss aber nicht erstellt werden (vgl. BayVGH, a.a.O., Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40/11 -, NVwZ 2014, S. 524/525).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
    Soweit sich die Antragstellerin insoweit auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 23.07.2014 - 8 B 356/14 -, juris) beruft, vermag dies ihrer Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil die dort als ausreichend erachtete abstrakte, generelle Möglichkeit des Eintritts nachteiliger Auswirkungen sowie die Heranziehung der LAG-VSW als insoweit maßgeblichem Anhaltspunkt nicht für die Beurteilung artspezifischer Auswirkungen in einer UVP-Vorprüfung, sondern nur zur Prüfung der Frage, ob ein Vorhaben überhaupt einer der Nummern der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen ist, herangezogen wurde (OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., juris Rn. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 8 B 646/14

    Zurückstellung des Vorhabens der Errichtung und des Betriebs von zwei

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 9 S 70.08

    Kein Vorrang der aufschiebenden Wirkung vor der sofortigen Vollziehbarkeit;

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

  • VGH Hessen, 10.07.2009 - 4 B 426/09

    Fiktiv erteilter Bauvorbescheid trotz Zurückstellung der Bauvoranfrage

  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Dabei kann offen bleiben, ob dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen ist, dass hier angesichts der Gesamtrodungsfläche von mehr als 10 ha eine einheitliche, die Waldumwandlung und die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen umfassende UVP-Pflicht bestanden hat, oder nicht vielmehr angesichts der streng an die einzelnen in der Anlage 1 des UVPG aufgeführten Vorhaben anknüpfende UVP-Pflicht eine getrennte Betrachtung der Rodung von Wald (Nr. 17.2 der Anlage 1) einerseits und der Errichtung und des Betriebs einer Windfarm (Nr. 1.6 der Anlage 1) andererseits vorzugswürdig erscheint (vgl. HessVGH, Beschuss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 - NuR 2017, 49 = juris Rn. 41), mit der Folge, dass unter Umständen mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg der UVP-Pflichtigkeit auch hinsichtlich des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zumindest dem Grunde nach bereits Rechnung getragen worden sein könnte (vgl. insoweit aber auch § 9 Abs. 1 Satz 3 LWaldG; vgl. zur Möglichkeit der Nachholung einer UVP etwa BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114).
  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 3. November 2015 (Az.: 9 B 1051/15) sei von einem hinreichend konkretisierten Planinhalt bei einer Konzentrationszonenplanung auszugehen, wenn sich die Gemeindevertretung die als wesentlichen Planungsschritt durchzuführende Standortuntersuchung einschließlich der ihr zugrunde gelegten harten und weichen Tabukriterien im Beschluss zu eigen gemacht habe.

    Auch in diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass die Klägerin ihre Planungsziele nicht hinreichend innerhalb der Frist des § 15 Abs. 3 S. 3 BauGB konkretisiert habe, wofür es aber bei einer beantragten Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB nach der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gerade ankomme (VGH, Beschluss vom 03.11.2015, Az.: 9 B 1051/15).

    Aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 03.11.2015, Az.: 9 B 1051/15) ergebe sich des Weiteren, dass die entsprechende notwendige Konkretisierung durch die Gemeinde auch innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 S. 3 BauGB vorgenommen werden müsse, nachdem die Gemeinde von einem Genehmigungsverfahren förmlich Kenntnis erhalten hat.

    Nach der in seinem Beschluss vom 3. November 2015 (Az.: 9 B 1051/15, 9 E 1161/15) zum Ausdruck kommenden Ansicht geht der Hessische Verwaltungsgerichtshof in diesem Eilverfahren offenbar davon aus, dass eine auch inhaltlich konkretisierte Planung noch innerhalb der Sechs-Monats-Frist nach Bekanntgabe des Bauvorhabens der Genehmigungsbehörde im Falle eines Zurückstellungsgesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB vorliegen muss (vgl. Rdnr. 27 des dortigen Beschlusses).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 -, juris Rn. 42).

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats zutreffend darauf hingewiesen, dass allein der Umstand, dass sich im laufenden Genehmigungsverfahren Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen oder erst dort geklärt werden kann, dass dies nicht der Fall ist, nicht schon die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet (s. Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, juris Rn 43); dem entsprechend kommt diesem Umstand auch keine Indizwirkung zu.

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Sie hat dabei überschlägig, aber nicht oberflächlich, zu prüfen, ob schädliche Umweltwirkungen möglich sind und ist dabei nicht daran gehindert, eine sachlich und fachlich fundierte Einschätzung abzugeben ( VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 43 m. w. N, juris).

    Diese Verfahrensweise dient der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses und dies liegt auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 9 B 1876/18 , S. 6 f., n. v.; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 23 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 42 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 , Rn. 13 , juris).

    Das Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht schon dann, wenn sich im laufenden Genehmigungsverfahren Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen in der Gestalt von Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen ( VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 43 , juris).

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Sie hat dabei überschlägig, aber nicht oberflächlich, zu prüfen, ob schädliche Umweltwirkungen möglich sind und ist dabei auch nicht daran gehindert, eine sachlich und fachlich fundierte Einschätzung abzugeben (Hess VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 43, juris, m. w. N.).

    Die Flächeninanspruchnahme durch Zuwegungen und Kabeltrassen stellen dafür kein maßgebliches Kriterium dar (Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 41, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass solche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auch in der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen sind, wie sich unmittelbar aus § 3c Satz 3 UVPG ergibt (Hess VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 43, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2018 - 5 S 1398/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Zwecke der Errichtung einer

    Dies ergibt sich bereits aus dem in § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB normierten Umstand, dass die festzusetzende Zurückstellungsfrist mit der Zustellung der Zurückstellungsentscheidung beginnt und damit die Zurückstellungsentscheidung zeitgebunden ist (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11.3.2014 - 8 B 1339/13 - juris Rn. 6, vom 18.12.2014 - 8 B 646/14 - juris Rn. 17 ff., vom 2.6.2015 - 8 B 178/15 - juris Rn. 10, und vom 26.4.2018 - 8 B 362/18 - juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5.12.2013 - 22 C 13.1757 - juris Rn. 18, und vom 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 33; Hess. VGH, Beschluss vom 3.11.2015 - 9 B 1051/15 u. a. - BauR 2016, 486, juris Rn. 18; Sennekamp in Brügelmann, VwGO, § 15 Rn. 98; Scheidler, ZfBR 2012, 123, 125).

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26.4.2018 - 8 B 362/18 - juris Rn. 5 - 14, vom 2.6.2015 - 8 B 178/15 - juris Rn. 16 - 24 und vom 18.12.2014 - 8 B 646/14 - juris Rn. 21 - 26; Bay. VGH, Beschlüsse vom 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37 und vom 20.4.2012 - 22 C 12.310 - juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschluss vom 3.11.2015 - 9 B 1051/15 u.a. - juris Rn. 20; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 1.2.2017 - OVG 11 S 31.16 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

    Diese Verfahrensweise dient der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses und liegt überdies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (vgl. HessVGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 u. a. - juris Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 8 B 362/18

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Beschluss des VG zur Aufrechterhaltung

    Strenger: Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 und 9 E 1161/15 -, juris Rn. 20 ff.; wohl auch OVG Berlin-Bbg. vom 1. Februar 2017 - OVG 11 S 31.16 -, juris Rn. 17. Zur erforderlichen Grundentscheidung für eine bestimmte Planung (im Rahmen der Veränderungssperre nach § 14 BauGB) BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 31.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juni 2015 - 8 B 178/15 -, juris Rn. 10 f., vom 18. Dezember 2014 - 8 B 646/14 -, juris Rn. 17 f., vom 11. März 2014 - 8 B 1339/13 -, juris Rn. 6 f., und vom 17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, juris Rn. 6; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 und 9 E 1161/15 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2015 - 22 CS 15.58 -, juris Rn. 33.

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Das Erfordernis zur Durchführung einer Umweltveträglichkeitsprüfung besteht daher nicht schon dann, wenn sich im laufenden Genehmigungsverfahren Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen in der Gestalt von Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 -, juris).
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auch in dem von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 u.a. -) war Antragstellerin die Standortgemeinde, kein privater Nachbar.
  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

  • VG Minden, 08.11.2016 - 11 L 1110/16

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 B 1317/20
  • VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - 8 A 493/16

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 3274/19

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 437/20

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 10379/17

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 22 B 336/23

    Untersagung der Erteilung eines beantragten immissionsschutzrechtlichen

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