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   VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10   

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VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10 (https://dejure.org/2011,41397)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2011 - 5 A 847/10 (https://dejure.org/2011,41397)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 5 A 847/10 (https://dejure.org/2011,41397)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Innerhalb dieses Rahmens sind der betriebswirtschaftlichen Planung und Kalkulation des Unternehmers jedoch hinreichende Spielräume eröffnet; gegebenenfalls hat er im Rahmen seiner Kalkulation auch die Möglichkeit von Einsparungen durch kostengünstigere Organisation und von Mehreinnahmen als Folge eines veränderten Spielangebots zu nutzen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 (- 1 BvL 8/05 -, a.a.O.) zu § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes die aktuelle Marktsituation insbesondere auch im Hinblick auf Spielhallen in den Blick genommen.

    Soweit sich diese Anregung auf die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung bezieht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die einer Beweiserhebung (etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht zugänglich ist und im Übrigen in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, Juris).

  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Soweit sich diese Anregung auf die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung bezieht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die einer Beweiserhebung (etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht zugänglich ist und im Übrigen in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, Juris).

    Insoweit nimmt der Senats zur weiteren Begründung Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, a.a.O., und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48).

  • VGH Hessen, 24.06.2009 - 5 C 2678/07
    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N - ausgeführt, dass die Höchstbetragsregelung eine auf die einzelne Geräteeinheit bezogene Kappungsgrenze darstellt, mit der erreicht wird, dass die steuerliche Gesamtbelastung, die auf das Spielen an den einzelnen Geräten entfällt, nicht unbegrenzt ansteigen kann, sondern bei einem bestimmten Betrag, der "höchstens" erhoben wird, halt macht.

    Innerhalb dieses Rahmens sind der betriebswirtschaftlichen Planung und Kalkulation des Unternehmers jedoch hinreichende Spielräume eröffnet; gegebenenfalls hat er im Rahmen seiner Kalkulation auch die Möglichkeit von Einsparungen durch kostengünstigere Organisation und von Mehreinnahmen als Folge eines veränderten Spielangebots zu nutzen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -).

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09

    Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Der Senat hat insofern keine Gründe für rechtliche Beanstandungen gesehen (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137, und Beschlüsse vom 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, HSGZ 2009, 256 = LKRZ 2009, 255, und vom 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 -, HSGZ 2010, 314 = LKRZ 2010, 137 = ZKF 2010, 142).

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 -, a.a.O. ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 09.02.1983 - V OE 127/81
    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 1983 - V OE 127/81 - (KStZ 1983, 153 ff.) ausgeführt, dass die unbeanstandete Entgegennahme der Getränkesteueranmeldung auf der Grundlage des nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b Hess. KAG allein für anwendbar erklärten § 167 AO einen formlosen Abgabenbescheid darstellt.
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Angesichts dessen bedurfte es auch keiner erneuten Anhörung nach § 130a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO mit dem Hinweis, dass der Senat an seinem Vorhaben festhält, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 -, NVwZ 2010, 845, und vom 18. Juni 1996 - 9 B 140.96 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16, und Urteil vom 28. Juni 1983 - 9 C 15.83 -, DVBl 1983, 1014).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Angesichts dessen bedurfte es auch keiner erneuten Anhörung nach § 130a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO mit dem Hinweis, dass der Senat an seinem Vorhaben festhält, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 -, NVwZ 2010, 845, und vom 18. Juni 1996 - 9 B 140.96 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16, und Urteil vom 28. Juni 1983 - 9 C 15.83 -, DVBl 1983, 1014).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218, [236] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218, [236] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
    Insoweit nimmt der Senats zur weiteren Begründung Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, a.a.O., und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48).
  • BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09

    Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - 14 A 680/07

    Festsetzung der Vergnügungssteuer im Wege der Selbsterklärung auf der Basis der

  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01

    Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach

  • BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09

    Besteuerung von Spielgeräten an unterschiedlichen Aufstellungsorten;

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

  • VGH Hessen, 17.04.2008 - 5 TG 2725/07

    Bemessung der Spielapparatesteuer am Einspielergebnis

  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07

    Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse

  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Da gewährleistet ist, dass Geldwechselvorgänge den "Saldo 2" nicht erheblich und dauerhaft erhöhen, bestehen gegen dessen Heranziehung als Bemessungsgrundlage keine Bedenken; eventuelle vorübergehende Unterschiede am Ende des jeweiligen Erfassungszeitraums halten sich im Rahmen der zulässigen Pauschalierung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 04.01.2011 5 A 847/10, juris, nachfolgend BVerwG-Beschluss vom 25.11.2011 9 B 27/11, juris, für die hessische Spielapparatesteuer).
  • VGH Hessen, 19.08.2019 - 5 A 2692/18
    Soweit die Beklagte auf die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - und vom 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N - verweise, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, sei zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen habe, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes noch nicht Streitgegenstand gewesen sei und zum anderen die konkrete Ausgestaltung der Satzung im Übrigen für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich sei und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen sei.

    Zutreffend ist, dass es sich bei der durch die Satzung begründeten Steuerpflicht um eine Steueranmeldung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung im Sinne von § 167 AO handelt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - Juris).

    Mit Beschluss vom 4. Januar 2011 (- 5 A 847/10 Juris) hat der Senat festgestellt, dass die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme der Steueranmeldung in einer Spielapparatesteuersatzung nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Abgabenrechtliche Regelungen zum Schuldnerwechsel knüpfen üblicherweise jeweils an den Ersten des Monats oder des Folgemonats an, in dem sich das den Schuldnerwechsel herbeiführende Ereignis zugetragen hat, und werden in der Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 A 1925/13.Z - juris Rn. 4; Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - juris Rn. 36; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2010 - 14a A 1820/09 - juris Rn. 4; VG Schleswig, Urteil vom 7. März 2018 - 4 A 173/15 - juris Rn. 40; VG Minden, Urteil vom 11. Februar 2015 - 3 K 2397/14 - juris Rn. 23; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. April 2011 - 13 L 1122/10 - juris Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 9. März 2010 - 14 K 1033/08 - juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
    Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen überwiegen auch nicht diejenigen der Antragstellerin, denn der Zeitraum für einen offenkundig ohnehin zwingenden Geräteaustausch betrug im Zeitpunkt der Steuererhöhung lediglich noch anderthalb Jahre, während die Umstellung des Besteuerungssystems vom Stückzahlmaßstab zum Maßstab des Bruttokasseninhalts durch die Antragsgegnerin als sachnäherer und wirklichkeitsgetreuerer Maßstab auf Grund der Gefahr einer gerätebezogenen Pauschalbesteuerung bereits seit längerem geboten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 -, a.a.O.; und Beschluss vom 10. Juni 2010 - 9 BN 3/09 -, HFR 2011, 218; Beschlüsse des Senats vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 -, juris; und vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -, juris).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

    Sonderfälle, wie etwa die Nutzung eines Spielapparates zu einem anderen Zweck, wie zum Wechseln von Geld, müssen bei der Besteuerung nicht gesondert erfasst werden, denn der erforderliche, aber auch ausreichende zumindest lockere Bezug des Steuermaßstabs zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers bleibt gewahrt, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 S 1010/12 -, juris; zu den Besonderheiten der Punktspeichergeräte OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 14 A 831/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3. Februar 2012 - 2 K 3413/11 -, juris.
  • VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15

    Eine Regelung, wonach die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung als

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 04.01.2011 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, juris) verweist, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, ist zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen hat, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des VGH noch nicht Streitgegenstand war und zum anderen - wie oben dargelegt - die konkrete Ausgestaltung der (restlichen) Satzung für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich ist und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen ist.
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