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   VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94   

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VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 (https://dejure.org/1999,12640)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 (https://dejure.org/1999,12640)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. März 1999 - 4 UE 3309/94 (https://dejure.org/1999,12640)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 22.07.1988 - 4 TG 2231/88

    Nachbarstreit; Änderung des vom Nachbarn gebilligten Bauvorhabens;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94
    Für die tatsächliche Beeinträchtigung als Folge der Verletzung nachbarschützender Grenzabstandsvorschriften kann bereits die dem Charakter der offenen Bauweise widersprechende optische Einengung des Nachbargrundstücks ausreichen (Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 - und Beschluss vom 22.07.1988 - 4 TG 2231/88 -, BRS 48 Nr. 178).
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TZ 94/98

    Gebäudegleiche Wirkung einer Tiefgarage; Voraussetzunge der Darlegung ernstlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94
    Für die tatsächliche Beeinträchtigung als Folge der Verletzung nachbarschützender Grenzabstandsvorschriften kann bereits die dem Charakter der offenen Bauweise widersprechende optische Einengung des Nachbargrundstücks ausreichen (Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 - und Beschluss vom 22.07.1988 - 4 TG 2231/88 -, BRS 48 Nr. 178).
  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94
    Allerdings gebietet der Gleichheitssatz nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.01.1972 - IV OE 13/70 - und Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 -, NVwZ-RR 1992, S. 346), dass die Bauaufsichtsbehörden das ihnen eingeräumte Ermessen in gleichgelagerten Fällen gleichmäßig ausüben.
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94
    Ergreift die Behörde Maßnahmen zur Bekämpfung baurechtswidriger Zustände, so hat sie dem Grundsatz nach in allen vergleichbaren Fällen in der gleichen Art und Weise zu verfahren (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1995 - 4 B 55.95 - BRS 57 Nr. 248); der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung nur in engen Grenzen Ausnahmen anerkannt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 1464/92
    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94
    Der Beklagte ist daher verpflichtet, für die Freihaltung der Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze zu sorgen und die Beseitigung des illegalen Gartenhauses anzuordnen und diese durchzusetzen (vgl. auch OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 22.01.1996 - 10 A 1464/92 - BRS 58 Nr. 115 und Sarnighausen, Zum Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten, NJW 1993, S. 1623 - 1628).
  • VGH Hessen, 26.05.2008 - 4 UE 1626/06

    Baurecht: Nachbarschutz bei Verletzung von Abstandsvorschriften

    Anders als bei der Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist bei der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, die einen unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken haben, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschriften dienen, indiziert und die Verletzung seiner Rechte regelmäßig zu bejahen; nur bei Hinzutreten günstiger Umstände kann eine tatsächliche Beeinträchtigung ausnahmsweise verneint werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209).

    Dies setze aber voraus, dass Belange der Entwässerung, des Brandschutzes, der Belichtung, der Belüftung oder des gebotenen Sozialabstandes nicht beeinträchtigt werden (s. Hessischer VGH. Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209).

    Günstige Umstände, die im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung des 4. Senats des Hess. VGH ausnahmsweise eine andere Bewertung der tatsächlichen Beeinträchtigung rechtfertigen würden (s. Urteil vom 4. März 1999, a.a.O.), sind schon unter dem oben angesprochenen Aspekt des zu wahrenden Sozialabstandes nicht gegeben, weil es vorliegend um eine bauliche Anlage geht, die eine Nutzung zu Aufenthaltszwecken gestattet, mithin also um eine Nutzung, die regelmäßig die Einhaltung eines ausreichenden Sozialabstandes fordert.

  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Dem entsprechen die Ausführungen zur Ermessensbindung im Urteil des Senats vom 04.03.1999 (-- 4 UE 3309/94 -- in HessVGRspr. 1999 S. 81 ff., 82), während es der Senat im Beschluss vom 29.07.1999 (4 TG 2118/99, BA. S. 7) dahingestellt sein lassen hat, ob die zitierte herkömmliche Meinung zum Umfang der Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde, zu Gunsten eines betroffenen Nachbarn einzuschreiten, fortentwicklungsbedürftig ist.
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08

    Beachtung des Gleichheitssatzes bei der gebundenen Eingriffsverwaltung

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2011 - 8 K 1835/11

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung

    1982, 77 = BauR 1982, 369 = BRS 39 Nr. 124; Urteil vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, HessVGRspr.

    Dadurch unterscheidet sich § 6 HBO von partiell nachbarschützenden Vorschriften wie etwa § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - mit dem in dem Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltenen Rücksichtnahmegebot (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, HessVGRspr.

  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

    Nur bei Hinzutreten günstiger Umstände kann eine tatsächliche Beeinträchtigung trotz Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften ausnahmsweise verneint werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, HessVGRspr 1999, 81 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10

    Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung

    Im Falle der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschrift des § 6 HBO, die unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken hat, ist anders als bei der Verletzung von rein bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschrift dient (vgl. dazu Hornmann, a. a. O., § 6 Rn. 4), indiziert und die Verletzung ihrer Rechte regelmäßig zu bejahen (st. Rspr., vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 -, HessVGRspr. 1999, 43 = BRS 60 Nr. 104; Urteil vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, HessVGRspr. 1999, 81; Hornmann, a. a. O., § 6 Rn. 16).

    Dies ist gravierender als die bereits für die tatsächliche Beeinträchtigung ausreichende optische Einengung des Nachbargrundstücks (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 -, a. a. O.; Urteil vom 04.03.1999, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 15.12.2022 - 4 A 2158/20

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht

    Diese Regelungen entfalten nachbarschützende Wirkung (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1982 - IV TG 23/82 - BRS 39 Nr. 124; Beschluss des Senats vom 22. Juni 1998 - 4 TZ 94/98 -, juris Rdnr. 6 = BRS 60 Nr. 104; Urteil des Senats vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 -, juris Rdnr. 25 = BRS 62 Nr. 209; Urteil des Senats vom 26. Mai 2008 - 4 UE 1626/06 -, juris Rdnr. 24 = BRS 73 Nr. 137; Hornmann, HBO, 4. Aufl. 2022, § 6 Rdnr. 9).
  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 3 L 1807/14

    Untersagung der Vermittlung einer Lotterie über das Internet

    Eine Behörde handelt daher rechtswidrig und verletzt den Bürger in seinen Rechten, wenn sie nur in seinem Fall dem Gesetz Geltung verschafft und lediglich ihm gegenüber eine hoheitliche Maßnahme erlässt, während in anderen vergleichbaren Fällen ohne sachlichen Grund der behördliche Eingriff ausbleibt und dadurch höherrangiges Recht - der Gleichbehandlungsgrundsatz - missachtet wird (Hess. VGH, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 B 2166/08 -, juris; Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, BRS 44 Nr. 198 m. w. N., und Urt. v. 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, BRS 62 Nr. 209, für den Bereich des Baurechts).
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