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   VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07   

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VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 (https://dejure.org/2007,8668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 (https://dejure.org/2007,8668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. September 2007 - 1 TG 1208/07 (https://dejure.org/2007,8668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Bezugnahme auf den Besetzungsbericht hinsichtlich der notwendigen schriftlichen Dokumentation von Auswahlerwägungen für ein höherwertiges Richteramt; Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der einstweiligen Anordnung; Verbot der Übergabe ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; HV Art. 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Zudem stelle nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind und erweise sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. zu Vorstehendem . BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -).

    Ein derartiges Nachschieben der Auswahlerwägungen ist zwar vom Senat bislang als zulässig eingestuft worden; nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (- 2 BvR 206/07 -) wäre ein derartiges Nachschieben von Gründen jedoch ausgeschlossen, soweit es sich dabei um die erstmalige Darlegung der Auswahlerwägungen handelt.

    Mit diesen Erwägungen hat der Antragsgegner die schriftliche Fixierung seiner zunächst offen gebliebenen Auswahlüberlegungen im Hinblick auf die beanstandete Beurteilung nachgeholt, was in Anlehnung an die Regelung des § 114 Satz 2 VwGO als Ergänzung der ursprünglichen Ermessenserwägungen zulässig erscheint (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Der Senat weist allerdings - entsprechend einer ausdrücklichen Bitte des Antragstellers - trotz der Unanfechtbarkeit seiner Entscheidung darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 9. Juli 2007, 2 BvR 206/07) der Antragsgegner verpflichtet ist, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Verfassungsbeschwerde zu erheben.

  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Die demnach gebotene inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ist jedoch beschränkt auf solche Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (so Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - m. w. N.).

    Im vorliegenden Eilverfahren führen die Beanstandungen gegenüber der dienstlichen Beurteilung jedoch nur dann zum Erfolg, wenn sie nicht lediglich eine Änderung der Beurteilung bewirken können, sondern darüber hinaus muss die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheinen, was der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2006 (1 TG 2710/05) mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, die inzidente Überprüfung im Konkurrenteneilverfahren sei beschränkt auf die Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten u n d die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen.

    Immerhin können Erledigungszahlen aber eines von vielen Kriterien sein, mit denen sich richterliche Arbeit unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bemessen und bewerten lässt, wenn auch eine Reihe von Unwägbarkeiten bei der Ermittlung der Erledigungszahlen eine Rolle spielen (s. hierzu nur Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 -).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Darin liegt keine Abweichung von den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes, die in ihrer vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung ebenfalls darauf abstellen, dass ein Konkurrenteneilverfahren dann Erfolg hat, wenn aufgrund der Beanstandungen des Antragstellers der Ausgang des Auswahlverfahrens als offen und die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheint (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 oder Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 - Juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245).

    Soweit der Antragsteller bei einer Vielzahl von Einzelpunkten rügt, dass die zu Grunde liegenden Tatsachen trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht benannt bzw. Werturteile nicht plausibel gemacht werden, beruft er sich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1980 (- 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff) schon nicht auf eine tragfähige Grundlage.

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Darin liegt keine Abweichung von den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes, die in ihrer vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung ebenfalls darauf abstellen, dass ein Konkurrenteneilverfahren dann Erfolg hat, wenn aufgrund der Beanstandungen des Antragstellers der Ausgang des Auswahlverfahrens als offen und die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheint (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 oder Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 - Juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Darin liegt keine Abweichung von den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes, die in ihrer vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung ebenfalls darauf abstellen, dass ein Konkurrenteneilverfahren dann Erfolg hat, wenn aufgrund der Beanstandungen des Antragstellers der Ausgang des Auswahlverfahrens als offen und die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheint (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 oder Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 - Juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass grundsätzlich noch vor Mitteilung des Ausgangs des Auswahlverfahrens die wesentlichen Auswahlüberlegungen schriftlich und unter Beachtung des Gebots rationaler, nachvollziehbarer Abwägung niederzulegen sind (so schon Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185 und Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass grundsätzlich noch vor Mitteilung des Ausgangs des Auswahlverfahrens die wesentlichen Auswahlüberlegungen schriftlich und unter Beachtung des Gebots rationaler, nachvollziehbarer Abwägung niederzulegen sind (so schon Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185 und Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
    Darin liegt keine Abweichung von den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes, die in ihrer vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung ebenfalls darauf abstellen, dass ein Konkurrenteneilverfahren dann Erfolg hat, wenn aufgrund der Beanstandungen des Antragstellers der Ausgang des Auswahlverfahrens als offen und die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheint (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 oder Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 - Juris; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 1757/09

    Ernennung eines nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein

    In diesem Sinne: VGH Hessen, Beschluss vom 4. September 2007 1 TG 1208/07 -, juris Rn. 9; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Band 1a (BBG a.F.), Stand: April 2011, § 23 Rn. 15b; von Roetteken, Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4. November 2010 2 C 16.09 -, ZBR 2011, 73 (79); derselbe, in: von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Band 1, Stand: Januar 2011, § 9 Rn. 663.
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07, a.a.O. und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167 [BVerfG 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07] ; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 773/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167 [BVerfG 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07] ; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 58/10

    Bewertungsmangel einer anlassbezogenen Beurteilung bei fehlender

    Namentlich der Umstand, dass die Antragstellerin in dem Besetzungsbericht vom 10. Juli und vom 4. September 2009 nicht mehr näher betrachtet, namentlich ein umfassender Leistungsvergleich zwischen ihr und dem Beigeladenen nicht vorgenommen worden ist, ist im Ergebnis unter dem Gesichtspunkt und dem Erfordernis der nachvollziehbaren Dokumentation der Gründe für die getroffene Auswahl, vgl. zu dieser Dokumentationspflicht BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, ZBR 2008, 169 = NVwZ 2007, 1178; HessVGH, Beschluss vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 -, juris = ZBR 2008, 359 (nur Leitsatz); OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2008 - 6 B 1416/08 -, ZBR 2009, 274; Senatsbeschluss vom 10. März 2009 - 1 B 1518/08 -, juris, nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 27.09.2010 - 1 B 1132/10
    Diese Möglichkeit ist positiv festzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 211/03 - ZBR 2004, 45 und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse des Senats vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - LKRZ 2008, 34 sowie zuletzt vom 15. April 2010 - 1 B 3265/09 -).
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist jedoch beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2006, - 1 TG 2710/05 -, juris, Rn. 5 und vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07-, juris, Rn. 5).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 03.07.2012 - 1 B 2/12
  • VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11

    Keine neue Beurteilungen bei Beförderungsauswahlentscheidung, wenn diese nicht

  • VG Kassel, 24.05.2022 - 1 L 1829/21

    Dienstliche Beurteilungen müssen vergleichbar, hinreichend aktuell und inhaltlich

  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

  • VG Wiesbaden, 06.08.2008 - 8 L 251/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung in einem

  • VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme

  • VG Gießen, 07.06.2010 - 5 L 162/10

    Übertragung eines höherwertigen Richteramtes

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 9 L 2310/08

    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung eines Beförderungsamtes mit einem

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