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   VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94   

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VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94 (https://dejure.org/1996,11865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.01.1996 - 13 TH 3277/94 (https://dejure.org/1996,11865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - 13 TH 3277/94 (https://dejure.org/1996,11865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 3 AuslG, § 28 Abs 3 S 2 AuslG, § 69 Abs 3 S 2 Nr 1 AuslG
    (Weitergeltung der Fiktionswirkung nach AuslG § 21 Abs 3F: 1965-04-28) im Rahmen der derzeit geltenden fiktiven Bleiberechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß ein Ausländer gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung dann vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO erlangen kann, wenn durch die gerichtliche Aussetzungsentscheidung ein durch die Ablehnungsentscheidung der Ausländerbehörde beendetes fiktives Bleiberecht des Ausländers gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 AuslG wieder hergestellt werden kann (vgl. grundlegend: Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 - InfAuslR 1991, 272).

    Diese generelle Fiktionswirkung von Anträgen, die unter Geltung des - günstigeren - alten Rechts gestellt wurden, kann zwar nach der Rechtsänderung nicht mehr in dieser einschränkungslosen, nur an die Antragstellung anknüpfenden Form weiterbestehen, da eine Übergangsvorschrift, die eine solche Aufrechterhaltung der generellen Fiktion gebieten könnte, nicht vorhanden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94
    Dieser Wertung des Gesetzgebers entspricht es, in den Fällen eine Fortdauer der Fiktionswirkung als Erlaubnis- oder Duldungsfiktion über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 hinaus anzunehmen, in denen auch nach dessen Vorschriften dem Antragsteller ein entsprechendes fiktives Bleiberecht zustünde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1800/90 -, EZAR 622 Nr. 13), und damit der differenzierenden Betrachtungsweise des neuen Ausländergesetzes Rechnung zu tragen.
  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 13 TH 1373/92

    Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken bei Aufenthalt aus

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94
    Die Voraussetzungen des vorgenannten Erlasses müssen aber vollständig erfüllt sein; eine nur teilweise Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen bringt den Anspruch nicht zum Entstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. Februar 1993 - 13 TH 1373/92 -, Hailbronner a.a.O. Rdnr. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 11 S 268/93

    Aufenthaltsgenehmigung: Versagungsgrund der Einreise ohne erforderliches Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung teilweise davon ausgegangen, daß bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs oder wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im öffentlichen Interesse liegt, nicht nur die Jahresfrist, sondern auch die Pflicht zur vorherigen Ausreise entfällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104, 106 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Oktober 1992 - 17 B 2937/91 -, InfAuslR 1993, 122).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1992 - 17 B 2937/91
    Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung teilweise davon ausgegangen, daß bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs oder wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im öffentlichen Interesse liegt, nicht nur die Jahresfrist, sondern auch die Pflicht zur vorherigen Ausreise entfällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104, 106 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Oktober 1992 - 17 B 2937/91 -, InfAuslR 1993, 122).
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