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   VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97   

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VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97 (https://dejure.org/1998,7366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97 (https://dejure.org/1998,7366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 14 TZ 3312/97 (https://dejure.org/1998,7366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 7 KrW-/AbfG, Art 5 Abs 1 S 2 EWGRL 442/75, Art 5 Abs 2 EWGRL 442/75, Art 4 Abs 3 Buchst b EWGV 259/93
    Abfallwirtschaftsplan - Beteiligung der Gemeinden; Verbringung von Abfällen - Entsorgungsautarkie - Näheprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 201
  • NVwZ 1998, 1197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Darmstadt, 26.09.1997 - 8 G 1719/97
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Den hiergegen gerichteten Antrag der Beigeladenen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Darmstadt durch Beschluß vom 26.09.1997 - 8 G 1719/97 - ab.

    Dem Senat liegen bei der Beschlußfassung folgende Akten vor: 2 Hefter Prozeßakten des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, 1 Hefter Prozeßakten des dem Verfahren zugrunde liegenden Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Darmstadt - 8 E 1548/97 - und 2 Hefter Prozeßakten des die Genehmigung der Abfallverbringung betreffenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt - 8 G 1719/97 - ferner 2 Hefter Behördenakten des Ministeriums zum vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren sowie 3 Ordner des Regierungspräsidiums zur Notifizierung der Abfallverbringung.

    Das Verwaltungsgericht hat die in diese Richtung zielenden Bedenken in dem Beschluß vom 26.09.1997 - 8 G 1719/97 -, der die Genehmigung der Abfallverbringung durch das Regierungspräsidium betrifft, als unbegründet zurückgewiesen.

  • VGH Hessen, 05.03.1985 - 9 TG 3105/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Ausführungen hierzu hätten auch darauf eingehen müssen, daß der beschließende Gerichtshof zu einer Vorgängervorschrift die Auffassung vertreten hat, sie bezwecke, daß die Beseitigung von Abfällen aus dem Einzugsbereich der Abfallbeseitigungsanlage nicht durch die Beseitigung von außerhalb des Einzugsbereichs angefallenen Abfällen unmöglich gemacht oder behindert werden solle (Beschluß vom 05.03.1985 - 9 TG 3105/84 - UPR 1987, 197, 198).

    Jedenfalls ist die Auslegung des für Ausnahmen vom Abfallentsorgungsplan einschlägigen § 8 Abs. 5 Satz 3 HAbfAG durch den oben genannten Beschluß des 9. Senats vom 05.03.1985 - 9 TG 3105/84 - hinreichend geklärt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Auch der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg stellt auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck ab, die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren (vgl. Regierungsentwurf eines 6. VwGOÄndG, Begründung zu Art. 1 Nr. 15, BT-Drs. 13/3993, S. 13), obwohl er diese Zielsetzung mit einer anderen Wortwahl bei der Bestimmung des Begriffs der ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verbindet und verlangt, daß die Bedenken gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung derart überwiegen, daß der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (Beschluß vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 - VBlBW 1997, 379).

    Dabei kann dahinstehen, ob im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Fragen, die über die Grundsätze bei der Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes hinausreichen, überhaupt eine grundsätzliche Bedeutung der Sache begründen können (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 - VBlBW 1997, 379).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Das Verwaltungsgericht ist jedoch nicht gehalten, auf alle Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten einzugehen (BVerfG, Beschluß vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, 146).
  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Mitwirkungsrechts beschränkt sich jedoch auf den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich geschichtlich entwickelt hat (BVerfG, Beschluß vom 12.01.1982 - 2 BvR 113/81 - BVerfGE 59, 216, 226 ff.).
  • VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Diese Auffassung hat der beschließende Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - (JMBl. 1997, 431) grundsätzlich erläutert.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Die Beigeladene räumt selbst ein, daß die aufschiebende Wirkung nach Auffassung eines Teils des Schrifttums nicht eintritt, wenn eine Verletzung von Rechten des Klägers unter keinem denkbaren Gesichtspunkt möglich ist (Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 80 Rdnr. 11), und weist selbst zutreffend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, demzufolge der Eintritt der aufschiebenden Wirkung nicht gerechtfertigt ist, wenn ein Nichtadressat gegen einen Verwaltungsakt vorgeht und dabei nicht geltend machen kann, durch ihn in eigenen Rechten verletzt zu sein (BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 - DVBl. 1993, 256, 258).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1987 - 7 B 20/87
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
    Im Zusammenhang mit staatlicher Planung steht den Gemeinden daher kraft Verfassungsrechts in verfahrensrechtlicher Hinsicht ein Recht zu, zur Planung angehört zu werden, sowie in materiell-rechtlicher Hinsicht ein Anspruch darauf, daß ihre sich auf das Selbstverwaltungsrecht stützenden Interessen bei der Planung angemessen berücksichtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.06.1987 - 7 OVG B 20/87 - DVBl. 1987, 1021, 1022).
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