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   VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18   

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https://dejure.org/2019,2344
VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18 (https://dejure.org/2019,2344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.2019 - 6 B 2061/18 (https://dejure.org/2019,2344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 6 B 2061/18 (https://dejure.org/2019,2344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 48b; VAG § 294; VAG § 298; VAG § 310; VwGO § 44a; VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 123; VwVfG § 13; GewO § 34d
    Kein Rechtsschutzinteresse für vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz bei bewusstem Handeln des Vermittlers auf eigenes Risiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behördliche Verfahrenshandlung; Einstweilige Anordnung; nachträglicher Rechtsschutz; Nichtbeteiligter; Provisionsabgabeverbot; qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis; Untersagungsanordnung; Versicherungsvermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18

    Im einstweiligen Rechtschutzverfahren Provisionsabgabeverbot für

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/19

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Die Beschwerde der Klägerin hiergegen wurde mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 05.02.2019 (AZ: 6 B 2061/18) als unzulässig zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Die Beschwerde der Klägerin hiergegen wurde mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 05.02.2019 (AZ: 6 B 2061/18 ) als unzulässig zurückgewiesen.
  • VG Wiesbaden, 16.09.2021 - 6 L 1174/21

    Wahlumfragen: Bundeswahlleiter und Forsa streiten vor Gericht

    Wer vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz begehrt, dem ist grundsätzlich zuzumuten, auf eine gerichtliche Entscheidung, die er selbst angestrengt hat, auch abzuwarten (HessVGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 B 2061/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 16.07.2020 - 6 B 318/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; phasenweiser/konzentrierter Rechtsschutz;

    Dem entspricht die Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach gegen belastende Verwaltungsakte und die Versagung von Anträgen grundsätzlich nur nachträglicher Rechtsschutz vorgesehen ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 5. Februar 2019 - 6 B 2061/18 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 63 und 104 f.).

    12 Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn es dem Betroffenen ausnahmsweise nicht zuzumuten ist, den Erlass eines Verwaltungsakts abzuwarten und sodann mit Widerspruch, Klage und ggf. Anträgen nach §§ 80, 80a, § 123 VwGO vorzugehen (sogenanntes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis), weil ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf) nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 2018 - 2 BvQ 105/18 -, juris Rn. 22 m. w. N. für § 32 BVerfGG; BVerwG, Urt. v. 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 25; HessVGH, Beschl. v. 5. Februar 2019 a. a. O.).

  • VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten; Gesetzgebungskompetenz

    Ein solches qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis ist nur dann gegeben, wenn schon die kurzfristige Hinnahme der befürchteten Handlungsweise geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 05.02.2019 - 6 B 2061/18 -, juris).
  • VG Cottbus, 22.12.2020 - 8 L 559/20

    Heimrecht

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Beratung nach § 22 Abs. 1 BbgPBWoG um eine reine Verfahrenshandlung handelt, so dass der Zulässigkeit des Antrages § 44 a S. 1 VwGO entgegenstehen würde, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können (vgl. für die Ankündigung des Erlasses einer Untersagungsverfügung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz: Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 6 B 2061/18 -, juris Rn. 21 ff.), oder ob es der Antragstellerin nicht jedenfalls an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
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