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   VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13   

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https://dejure.org/2014,6679
VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13 (https://dejure.org/2014,6679)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.03.2014 - 8 D 2361/13 (https://dejure.org/2014,6679)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. März 2014 - 8 D 2361/13 (https://dejure.org/2014,6679)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13
    9 Das durch Verkehrszeichen angeordnete Wegfahrgebot steht den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gleich und ist entsprechend § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Kraft Gesetzes sofort vollziehbar (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02 - juris, Rdnr. 26).

    Einen Nachforschungsversuch "ins Blaue" hinein musste der Bedienstete wegen der ungewissen Erfolgsaussichten und der nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen nicht unternehmen (OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003, a.a.O., Rdnr. 27).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13
    Die Behinderung besteht daher bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG des Landes Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 - Rdnr. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 5 A 787/08

    Verwendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises zur Verdeutlichung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13
    Eine Ausweiskopie erfüllt diese Anforderungen angesichts der Möglichkeit unbegrenzt vieler Kopien nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2009 - 5 A 787/08 -, juris Rdnr. 4).
  • VGH Hessen, 20.09.2006 - 11 UE 2545/05

    Zahlung der voraussichtlichen Abschleppkosten durch den nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13
    § 43 Abs. 3 Satz 3 HSOG normiert im Zusammenhang mit dem Zurückbehaltungsrecht aus § 43 Abs. 3 Satz 4 HSOG die Rechtsgrundlage für die Vorschusspflicht auf die Kostenforderung und liefert zugleich den Rechtsgrund für deren Erfüllung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. September 2006 - 11 UE 2545/05 -, juris Rdnr. 18).
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 11 UE 537/98

    Preise für das Abschleppen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.2014 - 8 D 2361/13
    Zwar ist auch die Höhe der Abschleppkosten am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen und insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie erforderlich und zumutbar sind (Hess. VGH, Urteil vom 29. August 2000 - 11 UE 537/98 -, juris Rdnr. 33f.).
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