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   VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86   

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VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86 (https://dejure.org/1987,3188)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.05.1987 - 2 UE 467/86 (https://dejure.org/1987,3188)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 2 UE 467/86 (https://dejure.org/1987,3188)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    in seinem Urteil vom 22. März 1985 (4 C 73.82, BVerwGE 71, 163, 164 ff., dem sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 - angeschlossen hat) klargestellt, daß nur solche Normierungen in oder außerhalb der Fachplanungsgesetze gesetzliche Planungsleitsätze beinhalten, die nicht durch eine planerische Abwägung überwunden werden können, sondern strikte Beachtung verlangen.

    Unter diesen Voraussetzungen beinhalten die §§ 1, 2 und 8 BNatSchG keine externen Planungsleitsätze, sondern gesetzliche Optimierungsgebote (so ausdrücklich zu § 1 BNatSchG: BVerwG, Urteil vom 22. März 1985, a.a.O. S. 165, und zu der mit: § 8 BNatSchG vergleichbaren Regelung der §§ 10 und 11 des Baden-württembergischen Naturschutzgesetzes vom 21. Oktober 1975: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1985, DVBl. 86, 364, 367).

    Damit wird den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes auch für die fachplanerische Abwägung ein besonderes Gewicht zugemessen und insoweit die Gestaltungsfreiheit: der Planungsbehörde eingeschränkt (vgl. Gaentzsch, NuR 86, 89, 91; sowie - für die Regelung des § 1 Abs. 2 BNatSchG - BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 73.82 -, BVerwGE 71, 163, 165).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Solche rechtlichen Bindungen ergeben sich aus den besonderen Regelungen des jeweils zur Planung ermächtigenden Gesetzes und aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere aus dem Erfordernis einer auch gegenüber Art. 14 Abs. 3 GG standhaltenden Planrechtfertigung, aus den Bindungen an gesetzliche Planungsleitsätze und aus den Anforderungen des Abwägungsgebots (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zum Beispiel Urteile vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 116 f., und 12. Juli 1985, BVerwGE 72, 15, 20 f.).

    Erforderlich in diesem Sinne ist ein Planvorhaben nicht erst, wenn es unausweichlich, sondern wenn es "vernünftigerweise geboten" ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 119, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 168 f., und 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282, 284 ff).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Juli 1978 (BVerwGE 56, 110, 121), auf das sich das Verwaltungsgericht beruft, zwar ausgeführt, daß die Voraussage der künftigen Belastung einer Verkehrseinrichtung in einer der jeweiligen Maiserie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet sein müsse.

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Die Frage aber, ob das Vorhaben hinsichtlich des Straßenquerschnitts und der Gestaltung des Knotens Ober-Ramstadt/West überdimensioniert: ist, stellt sich nicht bei der Überprüfung der Planrechtfertigung, sondern der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteile vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256, 271, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 167, und 17. Januar 1986, NVwZ 86, 471, 472, fernen Beschlüsse vom 11. September 1984 - 4 C 26.84 - und 19. September 1985 - 4 8 86.85 -).

    In ihnen sieht der Senat deshalb sachverständig ermittelte Erkenntnisse über verkehrstechnische Zusammenhänge (vgl. Senatsurteil vom 5. August 1986 - II OE 22./82 -), die bestimmt und geeignet sind, das Ermessen der Planungsbehörde bei der Gestaltung einer Straße zu binden (vgl. - allerdings zu den technischen Regeln für die Dimensionierung von Schutzstreifen für Energieversorgungsleitungen - BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986, NVwZ 1986, 471, 472).

  • OVG Bremen, 31.08.1984 - 1 B 53/84

    Planfeststellungsbeschluß; Klagebefugnis; Antragsbefugnis; Verband; Aufschiebende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Die Regelungen des § 36 HENatG begründen keine eigenständige Verfahrensart, sondern modifizieren - wie die Formulierung "nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung" zeigt - im Falle der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses die für die Gestaltungsklage geltenden Vorschriften (vgl. OVG Bremer, Beschluß vom 31. August 1984, DVBl. 84, 1181; Ladeur, DVBl. 84, 1183; Skouris, NVwZ 82, 234); indem sie die Zulässigkeit und Begründetheit.

    sieh allerdings auf die Abwägungserheblichkeit, sie begründet keinen grundsätzlich qualitativ-materiellen Vorrang der naturschutzrechtlichen Belange vor den mit der Fachplanung verfolgten öffentlichen Interessen (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 31. August 1984, DVBl. 84, 1181, 1182; Fickert, BayVBl. 78, 681, 683).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Die Frage aber, ob das Vorhaben hinsichtlich des Straßenquerschnitts und der Gestaltung des Knotens Ober-Ramstadt/West überdimensioniert: ist, stellt sich nicht bei der Überprüfung der Planrechtfertigung, sondern der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteile vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256, 271, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 167, und 17. Januar 1986, NVwZ 86, 471, 472, fernen Beschlüsse vom 11. September 1984 - 4 C 26.84 - und 19. September 1985 - 4 8 86.85 -).

    Die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderliche Beschwer ist hinsichtlich eines Beigeladenen nur gegeben, wann die in dem angefochtenen Urteil vertretene, für ihn nachteilige Rechtsauffassung des Gerichts zu einer Beeinträchtigung seinen eigenen subjektiven Rechte führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256, 258 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Erforderlich in diesem Sinne ist ein Planvorhaben nicht erst, wenn es unausweichlich, sondern wenn es "vernünftigerweise geboten" ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 119, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 168 f., und 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282, 284 ff).

    Die Frage aber, ob das Vorhaben hinsichtlich des Straßenquerschnitts und der Gestaltung des Knotens Ober-Ramstadt/West überdimensioniert: ist, stellt sich nicht bei der Überprüfung der Planrechtfertigung, sondern der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteile vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256, 271, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 167, und 17. Januar 1986, NVwZ 86, 471, 472, fernen Beschlüsse vom 11. September 1984 - 4 C 26.84 - und 19. September 1985 - 4 8 86.85 -).

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Erforderlich in diesem Sinne ist ein Planvorhaben nicht erst, wenn es unausweichlich, sondern wenn es "vernünftigerweise geboten" ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 119, 22. März 1985, BVerwGE 71, 166, 168 f., und 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282, 284 ff).

    Seine Rechtfertigung ergibt sich schon aus der tatsächlichen Feststellung, daß die Verkehrseinrichtung die gegenwärtigen Verkehrsprobleme nicht zu bewältigen vermag (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282, 286).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Dem steht nicht entgegen, daß der Kläger dieses Grundstück erst während des Planfeststellungsverfahrens und möglicherweise gerade zu dem Zweck erworben hat, seine Rechtsposition im Anfechtungsprozeß zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1995, BVerwGE 72, 15, 16).

    Solche rechtlichen Bindungen ergeben sich aus den besonderen Regelungen des jeweils zur Planung ermächtigenden Gesetzes und aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere aus dem Erfordernis einer auch gegenüber Art. 14 Abs. 3 GG standhaltenden Planrechtfertigung, aus den Bindungen an gesetzliche Planungsleitsätze und aus den Anforderungen des Abwägungsgebots (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zum Beispiel Urteile vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 116 f., und 12. Juli 1985, BVerwGE 72, 15, 20 f.).

  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    zwar zu Recht vor, daß es kein subjektives Recht auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gibt (vgl. zur Bauleitplanung: BVerwG, Urteil vom 3. August: 1982, NVwZ 83, 92), daran scheitert aber nicht die Zulässigkeit.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    Das gewonnene Abwägungsergebnis muß sich auf Grund des Beschlusses nachvollziehen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1986, BVerwGE 74, 109, 114).
  • VGH Hessen, 20.01.1987 - 2 UE 1292/85
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 2553/84

    Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

  • VGH Hessen, 26.11.1985 - 2 OE 45/83
  • BVerwG, 19.09.1985 - 4 B 86.85

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Anwendbarkeit des § 28 VwVfG im

  • VGH Hessen, 03.03.1982 - VIII TH 6/82
  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur

    Die Beteiligungs- und Verbandsklage betreffen - soweit sie auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet sind - aber keine unterschiedlichen Verfahrensgegenstände; sie bezeichnen nur verschiedene rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstandes (vgl. BVerwG, B. v. 14. September 1987, 4 B 178.87 - insoweit nicht veröffentlicht -, und das dieser Entscheidung zugrundeliegende Senatsurteil vom 5. Mai 1987 - 2 UE 467/86 -).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt U. v. 5. Mai 1987 - 2 UE 467/86 -) davon aus, daß der Begriff "vermeidbare Beeinträchtigung" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung der naturschutzrechtlichen Belange einerseits und der für das Planvorhaben streitenden Gemeinwohlinteressen andererseits bestimmt werden kann mit der Folge, daß § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG keinen gesetzlichen Planungsleitsatz im Sinne des Fachplanungsrechts, sondern eine Abwägungsdirektive enthält.

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