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VGH Hessen, 05.12.2011 - 8 E 2135/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 39 Abs 1 GKG, § 32 Abs 1 RVG, § 93 VwGO
Anwaltsgebühren nach Verbindung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblicher Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei Verbinden von zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 39 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 1
Maßgeblicher Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei Verbinden von zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 5 O 2609/11
- VGH Hessen, 05.12.2011 - 8 E 2135/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 496
- DÖV 2012, 408
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2011 - 8 E 2135/11
Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die dem Kläger auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2011 - 8 A 1188/10 - vom Beklagten zu erstattenden Kosten aus einem Streitwert von 5.000,00 EUR und nicht aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR zu berechnen sind. - OVG Niedersachsen, 22.01.2010 - 1 OA 246/09
Verbindung mehrerer Sachen nach ihrem Aufruf durch ein Verwaltungsgericht zur …
Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2011 - 8 E 2135/11
Dabei sind die Anwaltsgebühren nicht anteilig nach dem zusammengerechneten Streitwert von 10.000,00 EUR, sondern nach dem jeweiligen Einzelstreitwert von 5.000,00 EUR zu berechnen (vgl. zur ähnlichen Frage der Berechnung einer Terminsgebühr: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 1 OA 246/09 - NVwZ-RR 2010 S. 540 f. = juris m.w.N. auf den dazu bestehenden Streitstand).