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   VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10   

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https://dejure.org/2014,3501
VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10 (https://dejure.org/2014,3501)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.02.2014 - 6 A 876/10 (https://dejure.org/2014,3501)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 6 A 876/10 (https://dejure.org/2014,3501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 BörsG, § 3 BörsG, § 16 BörsG, § 22 BörsG
    Sanktionsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der materiellen Beweislast für die einem Beschluss des Sanktionsausschusses zugrunde liegenden Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BörsG § 2; BörsG § 3; BörsG § 16; BörsG § 22
    Bestimmung der materiellen Beweislast für die einem Beschluss des Sanktionsausschusses zugrunde liegenden Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1277
  • DÖV 2014, 632
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Maßgeblich für die Beurteilung des Anfechtungsbegehrens ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2011 - 8 C 11/10 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. das von der Beklagten benannte Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64/82 -, juris) handelt es sich bei dem Einsatz des Monitoring Tool und der technischen Anbindung zwar um interne Angelegenheiten der Klägerin zu 1. und der für sie tätigen Börsenhändler, nicht aber um sog. innere Tatsachen und der damit verbundenen typischen Schwierigkeiten für das Gericht, derartige Tatsachen festzustellen.
  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 142/07

    Ordnungsgeld gegen ein bei der Frankfurter Wertpapierbörse als Skontroführerin

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Dementsprechend fallen unter den Begriff der börsenrechtlichen Vorschriften in diesem Sinne neben den Regelungen im Börsengesetz und Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Börsengesetzes erlassen wurden, sowie dem Satzungsrecht der Börse auch alle börsenrechtlichen Regelwerke ohne Rechtsnormqualität (Hess. VGH, Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 142/07 -, juris; Beck in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., 2010, § 22 BörsG Rdnr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2011 - 14 A 2726/09

    Zulassung einer Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über einen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins kann bei sog. typischen Geschehensabläufen von einer festgestellten Ursache auf einen bestimmten Erfolg oder von einem festgestellten Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 VG 5/96 R -, NJW 1999, 236; vgl. dazu auch die von der Beklagten benannten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 14 A 2726/09 -, juris, und des BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93 -, juris).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins kann bei sog. typischen Geschehensabläufen von einer festgestellten Ursache auf einen bestimmten Erfolg oder von einem festgestellten Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 VG 5/96 R -, NJW 1999, 236; vgl. dazu auch die von der Beklagten benannten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 14 A 2726/09 -, juris, und des BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93 -, juris).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10
    Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins kann bei sog. typischen Geschehensabläufen von einer festgestellten Ursache auf einen bestimmten Erfolg oder von einem festgestellten Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 VG 5/96 R -, NJW 1999, 236; vgl. dazu auch die von der Beklagten benannten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 14 A 2726/09 -, juris, und des BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93 -, juris).
  • VGH Hessen, 13.09.2016 - 6 A 53/15

    Materielle Ausschlussfrist für einen Antrag nach §§ 40 ff. EEG 2009

    Eine formelle Beweislast in dem Sinne, dass ein Beteiligter - wie etwa im Zivilprozess - den Beweis zu führen hat, existiert im Verwaltungsprozess zwar nicht (Lang in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 4. Aufl., 2014, § 98 Rdnr. 26 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; Hess. VGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 6 A 876/10 -, juris).
  • VGH Hessen, 06.02.2020 - 6 A 2758/16

    Sanktionsbeschluss

    Abzustellen ist hier auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verhängung der Ordnungsgelder am 24. September 2013 gegen die Kläger (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 6 A 876/10 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856; Hess. VGH, Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 142/07 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 1675/13

    Grenzen des Designated Sponsoring

    Börsenrechtliche Vorschriften in diesem Sinne sind neben den Regelungen im BörsG und den Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Börsengesetzes erlassen wurden, auch das Satzungsrecht der Beklagten (Hess VGH, Urteil vom 16.4.2008 -6 UE 142/07; Urteil vom 20.6.2012 - 6 A 2132/10, Urteil vom 6.2.2014 - 6 A 876/10).
  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 9 CS 21.48

    Erfolglose Beschwerde gegen einstweiligen Rechtsschutz - auch keine

    Zwar trägt hierbei die Antragsgegnerin die materielle Beweislast für die Tatsache, dass der Antragsteller mit dem Bau der Terrasse begonnen hat, weil sie aus dem Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung vom 11. November 2019 und der Fälligstellung des dort angedrohten Zwangsgeldes für sie günstige Tatsachen herleitet (vgl. HessVGH, U.v. 6.2.2014 - 6 A 876/10 - juris Rn. 87; BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21

    Ausländerrecht

    Die materielle Beweislast trifft in diesem Fall den Antragsteller, da die Folgen der Unerweislichkeit einer Tatsache denjenigen Beteiligten treffen, der aus dieser Tatsache ihm günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.02.2014 - 6 A 876/10 - juris Leitsatz).
  • VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen die Betriebsuntersagung und -stilllegung

    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt die materielle Beweislast des Inhalts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen ableitet, zu seinen Lasten geht (vgl. HessVGH, U.v. 06.02.2014 - 6 A 876/10 - juris).
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