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   VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88   

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VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88 (https://dejure.org/1990,4011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.1990 - 2 UE 212/88 (https://dejure.org/1990,4011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 1990 - 2 UE 212/88 (https://dejure.org/1990,4011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 42 VwGO, § 45 Abs 1 StVO
    Zur Klagebefugnis eines Anwohners bei einer Anfechtungsklage gegen die Einrichtung einer Busspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Zwar handelt es sich bei den durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen - mithin auch bei der Ausweisung von Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs durch Zeichen 245 zu § 41 StVO und entsprechende Fahrbahnmarkierungen - nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1967 - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 ff., und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221 = Buchholz a.a.O. Nr. 6) um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen, die grundsätzlich einer Aufhebung durch die Gerichte zugänglich sind und deren Rechtswidrigkeit gegebenenfalls, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO gerichtlich festgestellt werden kann.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in einem die Anfechtung eines Parkverbots betreffenden Urteil vom 9. Juni 1967 (- VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181, 185) ausgeführt, eine Rechtsbeeinträchtigung - im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO - liege vor, wenn dem Kläger durch einen Verwaltungsakt eine Verbindlichkeit auferlegt worden sei; da ihm durch das Parkverbot aufgegeben worden sei, das Abstellen seines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle zu unterlassen, sei hierdurch in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen worden.

    Für die gegenteilige, mit Schriftsatz vom 1. Oktober 1990 näher dargelegte Rechtsauffassung des Klägers mag zwar noch die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen werden können, die, wie insbesondere das Urteil vom 9. Juni 1967 (BVerwGE 27, 181 ff.), unmittelbar nur die rechtssystematische Einordnung der durch Verkehrszeichen ausgesprochenen Verkehrsbeschränkungen und -verbote betraf und zu der Feststellung führte, die durch das Aufstellen von Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen seien Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (- nicht Rechtsnormen -), deren Aufhebung gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit der Anfechtungsklage begehrt werden könne.

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor solchen Erschwernissen für den Anlieger, die sich aus der besonderen Situation seiner Umgebung ergeben (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770, sowie Beschluß vom 13. Mai 1985 - 7 B 229.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 15).

    Zu den hinzunehmenden Erschwernissen gehören sowohl Beeinträchtigungen der Möglichkeit, vor oder in der Nähe des Anliegergrundstücks mit Kraftfahrzeugen zu parken oder zu halten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982, a.a.O.; Senatsurteil vom 26. Juni 1990, a.a.O.), als auch verkehrsbedingte Behinderungen der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs und dadurch vor dem Anliegergrundstück bewirkte Fahrzeugstaus (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1985, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 5 S 2525/89

    Abwehr einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch Anwohner einer Straße -

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Es konnte ferner jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß durch rechtsfehlerhafte Einrichtung eines den Linienbussen vorbehaltenen Sonderfahrstreifens und die damit zwangsläufig einhergehenden Einschränkungen des allgemeinen Verkehrs Rechte des Klägers als Anlieger verletzt wurden (vgl. Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 1983 - Nr. 11 B 82 A.17 -, VRS 66, 398, 399, insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 1984, 150 f.; a.A. - hinsichtlich der Klage eines Anliegers gegen die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots auf der öffentlichen Straße vor seinem Wohngrundstück - Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Januar 1990 - 5 S 2525/89 -, VBlBW 1990, 256 f.).

    Denn ein Rechtsanspruch auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht nach § 14 Satz 2 HStrG nicht (vgl. auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. Januar 1990, a.a.O.); insoweit gilt, daß sich der Rechtsinhaber mit dem abfinden muß, was - und wie lange es - geboten wird (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - IV C 77.67 - BVerwGE 32, 222, 225).

  • VGH Hessen, 26.06.1990 - 2 UE 246/87

    Anspruch eines Anliegers auf Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für seine

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat seit jeher angeschlossen hat (vgl. zuletzt Urteile vom 10. Mai 1988 - 2 UE 2695/84 -, VRS 76, 51 ff., sowie vom 26. Juni 1990 - 2 UE 246/87 - verschafft der "Schutznormtheorie" Geltung für den in Rede stehenden Regelungsbereich des § 45 Abs. 1 StVO.

    Zu den hinzunehmenden Erschwernissen gehören sowohl Beeinträchtigungen der Möglichkeit, vor oder in der Nähe des Anliegergrundstücks mit Kraftfahrzeugen zu parken oder zu halten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982, a.a.O.; Senatsurteil vom 26. Juni 1990, a.a.O.), als auch verkehrsbedingte Behinderungen der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs und dadurch vor dem Anliegergrundstück bewirkte Fahrzeugstaus (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Zwar handelt es sich bei den durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen - mithin auch bei der Ausweisung von Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs durch Zeichen 245 zu § 41 StVO und entsprechende Fahrbahnmarkierungen - nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1967 - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 ff., und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221 = Buchholz a.a.O. Nr. 6) um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen, die grundsätzlich einer Aufhebung durch die Gerichte zugänglich sind und deren Rechtswidrigkeit gegebenenfalls, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO gerichtlich festgestellt werden kann.

    Schon im Urteil vom 13. Dezember 1979 (- 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221, 224 = Buchholz a.a.O. Nr. 6) ist dies aber dahin eingeschränkt worden, daß es sich bei den Verkehrszeichen um einen "typischen Grenzfall" handele.

  • BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor solchen Erschwernissen für den Anlieger, die sich aus der besonderen Situation seiner Umgebung ergeben (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770, sowie Beschluß vom 13. Mai 1985 - 7 B 229.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 15).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Wie insoweit bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (a.a.O.) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt hat, reicht der Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs jeweils nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert; dabei ist u. a. auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung abzustellen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1, 3).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Denn ein Rechtsanspruch auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht nach § 14 Satz 2 HStrG nicht (vgl. auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. Januar 1990, a.a.O.); insoweit gilt, daß sich der Rechtsinhaber mit dem abfinden muß, was - und wie lange es - geboten wird (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - IV C 77.67 - BVerwGE 32, 222, 225).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    Denn der Kläger konnte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, als Verkehrsteilnehmer durch die Ausweisung der - allein noch im Streit befindlichen - Busspur in der W.-straße in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1982 - 7 C 9.80 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 12).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88
    In einem weiteren Urteil vom 13. Dezember 1974 (- VII C 19.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 3) hat es die durch Sinnverkörperung in den Verkehrszeichen enthaltenen Anordnungen - hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Gefällstrecke der Bundesautobahn - als "belastende Verwaltungsakte" angesehen.
  • VGH Hessen, 10.05.1988 - 2 UE 2695/84
  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

  • BVerwG, 23.12.1980 - 7 CB 119.80
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • VGH Bayern, 14.11.1983 - 11 B 82 A.17
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