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   VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95   

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VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95 (https://dejure.org/1996,12917)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 (https://dejure.org/1996,12917)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 1996 - 1 UE 327/95 (https://dejure.org/1996,12917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 BeamtVG
    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 1254/86

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - innerer Zusammenhang bei Vordienstzeiten

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95
    Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG beruht auf dem Grundgedanken, dass Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die zur Berufung in das Beamtenverhältnis führen, in der Regel Leistungen umfassen, die dem Beamtendienst gleichzusetzen sind oder ihm jedenfalls nahekommen, so dass davon auszugehen ist, dass der Beamte während dieser Tätigkeiten wesentliche Erfahrungen für seinen Beamtendienst gesammelt hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = ZBR 1971, 347; Urteil des Senats vom 13. März 1991 - 1 UE 1254/86 -).

    In zeitlicher Hinsicht besteht der erforderliche Zusammenhang, wenn die förderliche Tätigkeit der Ernennung unmittelbar vorangegangen ist und keine vom Beamten zu vertretende Unterbrechung vorgelegen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 1961, Buchholz a.a.O. Nr. 10 = DÖV 1962, 154 sowie vom 15. Juni 1971 a.a.O.; Urteile des Senats vom 13. März 1991 a.a.O. m.w.N. und vom 24. Februar 1993 - 1 UE 2067/89 - sowie Beschluss vom 4. September 1996 - 1 UE 1689/91 -).

    Insbesondere ist bei der Anrechnung der streitbefangenen Angestelltendienstzeit des Klägers kein Raum mehr für eine Ermessensausübung zur Sicherstellung einer Gesamtversorgung, die der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Höchstgrenze entspricht, und zur Vermeidung einer sogenannten Doppelversorgung aufgrund von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1982, BVerwGE 66, 25 = ZBR 1983, 85; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, Anm. 2 c zu § 12 BeamtVG; Fürst, GKÖD, Teil O § 12 BeamtVG Nr. 6, § 11 BeamtVG Nrn. 5, 6, 38), da die Beklagte die Anerkennung von Vordienstzeiten des Klägers in dem Festsetzungsbescheid vom 9. Juli 1990 bereits in zulässiger Weise (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1991 a.a.O.) unter den Vorbehalt der Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat.

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, sind Sollvorschriften für die Verwaltung ebenso verbindlich wie Mussvorschriften, solange die Verwaltung nicht besondere Umstände dartun und beweisen kann, die in atypischen Fällen eine Abweichung von der Regel zulassen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1960, DVBl. 1961, 161 sowie vom 29. Juni 1961, BVerwGE 12, 284 = ZBR 1961, 319; vgl. zuletzt Beschluss vom 6. März 1995, Buchholz 436.61 § 19 SchwbG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 133.80

    Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Bewohnung einer Wohnung wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95
    Insbesondere ist bei der Anrechnung der streitbefangenen Angestelltendienstzeit des Klägers kein Raum mehr für eine Ermessensausübung zur Sicherstellung einer Gesamtversorgung, die der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Höchstgrenze entspricht, und zur Vermeidung einer sogenannten Doppelversorgung aufgrund von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1982, BVerwGE 66, 25 = ZBR 1983, 85; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, Anm. 2 c zu § 12 BeamtVG; Fürst, GKÖD, Teil O § 12 BeamtVG Nr. 6, § 11 BeamtVG Nrn. 5, 6, 38), da die Beklagte die Anerkennung von Vordienstzeiten des Klägers in dem Festsetzungsbescheid vom 9. Juli 1990 bereits in zulässiger Weise (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1991 a.a.O.) unter den Vorbehalt der Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat.
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95
    Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG beruht auf dem Grundgedanken, dass Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die zur Berufung in das Beamtenverhältnis führen, in der Regel Leistungen umfassen, die dem Beamtendienst gleichzusetzen sind oder ihm jedenfalls nahekommen, so dass davon auszugehen ist, dass der Beamte während dieser Tätigkeiten wesentliche Erfahrungen für seinen Beamtendienst gesammelt hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = ZBR 1971, 347; Urteil des Senats vom 13. März 1991 - 1 UE 1254/86 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. November 1996 - 1 UE 327/95 -, HGZ 1997, 25 = juris Rn. 22.

    vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 2006 - 1 A 53/05 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2008 - 4 S 444/06 -, juris Rn. 27; Hess. VGH, Urteil vom 6. November 1996 - 1 UE 327/95 -, a. a. O., juris Rn. 22, und Beschluss vom 16. Juli 2009 - 1 A 826/09.Z -, juris Rn. 3.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. November 1996 - 1 UE 327/95 -, a. a. O., juris Rn. 23; VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2001 - 8 E 383/93 (V) -, juris Rn. 30.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. November 1996 - 1 UE 327/95 -, a. a. O., juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2001 - 8 E 383/93 (V) -, juris Rn. 27. I. E. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2008 - 4 S 444/06 -, juris Rn. 27.

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (vgl. OVG NW, Urteil vom 9.5.2011 - 1 A 88/08 - Hess. VGH, Urteil vom 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23).

    Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW, Urteil vom 9.5.2011, a.a.O.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6.11.1996, a.a.O., Rn. 24; VGH BW, Urteil vom 28.1.2008, a.a.O., Rn. 27).

  • VGH Hessen, 16.07.2009 - 1 A 826/09

    Anerkennung einer Vordienstzeit als wissenschaftliche Hilfskraft bei einer

    Dies folgt aus der Verwendung des Begriffs "Laufbahn", der mehr umfasst als nur das erstmals übertragene Funktionsamt (Ergänzung zu Hess. VGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - und im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 2 B 57.08 -).

    Denn wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Rückgriff u. a. auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris) ausführt, muss zwischen der Ernennung des Beamten und der vorher ausgeübten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang bestehen, und zwar sowohl in funktioneller als auch in zeitlicher Hinsicht.

    Anders ausgedrückt muss die frühere Tätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt haben, die ein wesentlicher, wenn auch nicht notwendig ausschlaggebender Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen sind (so Hess. VGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 -).

  • VG München, 28.05.2015 - M 12 K 14.4853

    Ruhegehaltsfähige Vordienstzeit, Angestelltentätigkeit, Vordiensttätigkeit,

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (vgl. OVG NW, U. v. 9.5.2011 - 1 A 88/08; Hess. VGH, U. v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23).

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW, Urteil vom 9.5.2011, a. a. O.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6.11.1996, a. a. O., Rn. 24; VGH BW, Urteil vom 28.1.2008, a. a. O., Rn. 27).

  • VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912

    Keine Berücksichtigung einer Angestelltentätigkeit als ruhegehaltsfähige

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamten dienst (vgl. OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08; Hess. VGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23 jeweils zum BBeamtVG).

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW, Urteil vom 9.5.2011, a.a.O.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6.11.1996, a.a.O., Rn. 24; VGH BW, Urteil vom 28.1.2008, a.a.O., Rn. 27).

  • VG Bayreuth, 18.04.2018 - B 5 K 17.69

    Ruhegehaltsfähigkeit von Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (vgl. OVG NRW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 43; HessVGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23).

    Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 44; HessVGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 24).

  • VG München, 26.02.2016 - M 21 K 14.213

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten für die Bemessung des Ruhegehalts

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (OVG Münster vom 09.05.2011, a.a.O.; VGH Kassel vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris).

    Dies soll nach der Rechtsprechung etwa dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG Münster vom 09.05.2011, a.a.O.; VGH Kassel vom 06.11.1996, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 2 K 959/17

    Beamter; Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 -1 A 88/08-; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.1998 -3 ZB 98.642-; Hessischer VGH, Urteil vom 06.11.1996 -1 UE 327/95-; jeweils juris.
  • VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18

    Recht der Landesbeamten - Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (BayVGH, Beschluss vom 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585 - zitiert nach juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 - zitiert nach juris Rn. 43 und HessVGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - zitiert nach juris Rn. 23 und Beschluss vom 16.07.2009 - 1 A 826/09.Z - zitiert nach juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 12.05.2017 - 12 A 2/17

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen grundsätzlich nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08- und Hess.VGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • VG Gießen, 25.11.2022 - 5 K 3897/21

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • VG Schleswig, 11.07.2013 - 12 A 166/11

    Anerkennung von Zeiten im Angestelltenverhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • VG Kassel, 02.11.2004 - 7 E 1033/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei Unterbrechung der Tätigkeit wegen Kündigung

  • VG Karlsruhe, 03.11.1997 - 12 K 3376/96

    Zeit eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst;

  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 4093/19
  • VG Potsdam, 25.11.2020 - 2 K 1577/18
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