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   VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08   

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VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08 (https://dejure.org/2008,5636)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 (https://dejure.org/2008,5636)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2008 - 8 A 674/08 (https://dejure.org/2008,5636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tangierung eines Gemeindevertreters in Hessen in seinem Recht auf freie Mandatsausübung durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von Beratungen und Beschlüssen einer Gemeindevertretung; Anspruch eines Gemeindevertreters auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines zu ...

  • Judicialis

    HGO § 24 Abs. 1; ; HGO § 24a; ; HGO § 35 Abs. 1; ; HGO § 52 Abs. 1; ; HGO § 58 Abs. 5; ; HGO § 60 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrfähiges Recht auf Sitzungsöffentlichkeit: Ausschluss; freies Mandat; Geheimhaltungspflicht; Gemeindevertreter; Gemeindevertretung; Geschäftsordnung; Sitzungsöffentlichkeit; Verschwiegenheitspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 531
  • DÖV 2009, 212
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08
    Sie haben deshalb ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen, sofern sie selbst im Einzelfall von allen ihnen nach Gesetz und Geschäftsordnung zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, um eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung über den betroffenen Gegenstand zu erreichen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24. April 2001 - 15 A 3021/97 -, DVBl. 2001, 1281 = DÖV 2001, 916 = NVwZ-RR 2002, 135).

    Deswegen teilt der Senat die Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen, dass es ein solches wehrfähiges Recht von Gemeindevertretern unter bestimmten Umständen geben müsse (OVG Nordrhein-Westfalen, U. vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97 - DVBl. 2001, 1281 = NVwZ-RR 2002, 135 = juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08
    Zwar befindet sich das Verwaltungsgericht mit dieser Auffassung in Einklang mit der überwiegenden Zahl von Oberverwaltungsgerichten, die sich mit diesem Problem bislang in veröffentlichten Entscheidungen befasst haben (Bayer. VGH, B. vom 29. September 1988 - 4 C 88.1919 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. vom 24. Februar 1992 - 1 S 2242/91 -, DVBl. 1992, 981 = NVwZ-RR 1992, 373 = juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685 = juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08
    Zwar befindet sich das Verwaltungsgericht mit dieser Auffassung in Einklang mit der überwiegenden Zahl von Oberverwaltungsgerichten, die sich mit diesem Problem bislang in veröffentlichten Entscheidungen befasst haben (Bayer. VGH, B. vom 29. September 1988 - 4 C 88.1919 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. vom 24. Februar 1992 - 1 S 2242/91 -, DVBl. 1992, 981 = NVwZ-RR 1992, 373 = juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685 = juris).
  • VGH Bayern, 29.09.1988 - 4 C 88.1919
    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08
    Zwar befindet sich das Verwaltungsgericht mit dieser Auffassung in Einklang mit der überwiegenden Zahl von Oberverwaltungsgerichten, die sich mit diesem Problem bislang in veröffentlichten Entscheidungen befasst haben (Bayer. VGH, B. vom 29. September 1988 - 4 C 88.1919 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. vom 24. Februar 1992 - 1 S 2242/91 -, DVBl. 1992, 981 = NVwZ-RR 1992, 373 = juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685 = juris).
  • VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19

    Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen

    Gemeindevertreter haben grundsätzlich ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 15.03.2019 - 8 A 1034/15.Z -, juris, Rn. 43 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 17 ff.).

    Die Wehrfähigkeit der Innenrechtsposition steht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Gemeindevertreter selbst im Einzelfall von allen ihm nach Gemeinde- und Geschäftsordnung zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, um eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung über den betroffenen Gegenstand zu erreichen (Hess. VGH, Beschluss vom 15.03.2019 - 8 A 1034/15.Z -, juris, Rn. 43 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, NVwZ-RR 2002, 135).

    Ausreichend ist es insoweit, wenn durch eigene Anträge versucht wurde, auf eine öffentliche Beratung bestimmter Tagesordnungspunkte hinzuwirken (Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, NVwZ-RR 2009, 531 (533)).

    Zwar kann grundsätzlich in der Beratung über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit entgegen § 52 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 HGO in öffentlicher Sitzung ein Verfahrensfehler zu sehen sein (Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 32).

    Der Beklagten kommt im Rahmen der nach § 52 Abs. 1 Satz 2 HGO im Einzelfall zu treffenden, situationsgebundenen Prognoseentscheidung ein gewisser Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu (Bay. VGH, Beschluss vom 20.04.2015 - 4 CS 15.381 -, juris, Rn. 16; Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 32).

    Das vom Gesetzgeber als Normalfall unterstellte öffentliche Interesse an der öffentlichen Beratung eines Gegenstandes durch eine Gemeindevertretung (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 1 HGO ) besteht unabhängig davon, ob sich die Gemeindevertreter in der Sache einig sind oder kontrovers diskutieren möchten; auch die Auswirkungen auf die spätere Schweigepflicht der Gemeindevertreter sind bei Beratungen und Beschlüssen in nichtöffentlicher Sitzung unabhängig vom Beratungsergebnis (Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2018 - 8 A 674/08 -, NVwZ-RR 2009, 531 (532)).

    Dies wurde bisher allerdings nur in dem Extremfall angenommen, dass eine Begründung gänzlich fehlte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 6: „Zu Tagesordnungspunkt 43 wurde die Magistratsvorlage ohne besondere Begründung der Geheimhaltungsbedürftigkeit […] in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich angenommen“, weshalb „nicht festgestellt werden [konnte], ob die erforderliche Ermessensentscheidung der Stadtverordnetenversammlung [resp. der Gemeindevertretung] über den Ausschluss der Öffentlichkeit […] in Bezug auf die jeweiligen Einzelfälle getroffen worden ist“ (Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 32).

    Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der die inhaltliche Begründung in den Beschlussvorlagen oder in der Beratung erfolgen kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris, Rn. 32), ist nicht im Sinne einer Ausschließlichkeit zu verstehen.

  • VG Freiburg, 27.03.2019 - 1 K 5856/17

    (Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen

    Selbst die Ratsmitglieder oder Ratsfraktionen haben kein wehrhaftes Organrecht darauf, dass der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gewahrt wird, weil er ausschließlich die Allgemeinheit schützt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.08.2017 - 1 S 542/17 -, NVwZ-RR 2018, 358, 362 und Beschluss vom 02.09.2011 - 1 S 1318/11 -, BeckRS 141406; a.A. OVG NRW, Urteil vom 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, NVwZ-RR 2002, 135; Hess. VGH, Urteil vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 -, juris Rn. 17; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Auflage 2015, § 14 Rn. 193).
  • VGH Hessen, 15.03.2019 - 8 A 1034/15
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, wonach Gemeindevertreter in Hessen ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf haben, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen (Urteil des Senats vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 - juris).

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. November 2008 (Az. 8 A 674/08 - ESVGH 59, 240 = juris Rn. 17-29) gehe davon aus, dass die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Stadtverordneten verpflichte, Stillschweigen über die im Rahmen dieser Beratung erlangten Kenntnisse zu wahren.

    Dies entspricht dem Urteil des Senats vom 6. November 2008 (Az. 8 A 674/08, juris Rn.17-29), nach dem Gemeindevertreter in Hessen durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von Beratungen und Beschlüssen der Gemeindevertretung in ihrem Recht auf freie Mandatsausübung tangiert werden.

    Für die rechtliche Bewertung von zentraler Bedeutung ist jeweils, dass die durch die fehlende Öffentlichkeit entstehende Schweigepflicht den Gemeindevertreter daran hindert, sein in der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erworbenes Wissen im Rahmen seiner kommunalpolitischen Tätigkeit in und außerhalb der Gemeindevertretung umfassend zu verwerten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. November 2008, a. a. O., juris Rn.17-29).

    Der Senat hat ebenfalls in seinem Urteil vom 6. November 2008 (Az. 8 A 674/08, juris Rn.32) entschieden, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 8 C 127/13

    Keine Bild und Tonaufnahmen von Sitzungen einer hessischen Gemeindevertretung

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 6. November 2008 - 8 A 674/08 - (NVwZ-RR 2009, 531 = juris Rn. 25 ff.) entschieden, dass Gemeindevertreter in Hessen ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf haben, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der (Saal-) Öffentlichkeit feststellen zu lassen.

    30 Aus dem Senatsurteil vom 6. November 2008 (a.a.O.) lässt sich zugunsten der Antragstellerin zu 1. und des Antragstellers zu 2. im Übrigen auch deshalb nichts herleiten, weil sie sich weder durch eigene Anträge aufgrund ihres Antragsrechts nach § 26 Abs. 1 a.F. der Geschäftsordnung der Antragsgegnerin zu 2. noch in sonst erkennbarer Weise, etwa durch Unterstützung des entsprechenden Antrags der FDP-Fraktion für eine Umsetzung des § 52 Abs. 3 HGO in der Hauptsatzung eingesetzt, sondern lediglich gegen die angegriffene Änderung der Geschäftsordnung gestimmt haben.

    Der Senat hatte aber in dem Urteil vom 6. November 2008 (a.a.O.) schon die Antragsbefugnis der betroffenen Gemeindevertreter - und nicht erst ihr Rechtschutzbedürfnis - für einen Normenkontrollantrag davon abhängig gemacht, dass sie zuvor selbst im Einzelfall von allen ihnen nach Gesetz und Geschäftsordnung zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht hatten, um eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung über den betroffenen Gegenstand zu erreichen.

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R

    Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist

    Maßgeblich ist insofern, ob im Verhältnis der Beteiligten zueinander besondere Rechte und Pflichten bestehen (vgl BVerwGE 137, 21: Klage von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gegen dieses Gremium in Bezug auf die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstands; BVerwG, Buchholz 415.1 Allg KommunalR Nr. 173: Klage eines Stadtverordneten und Fraktionsmitglieds gegen die Stadtverordnetenversammlung auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahlen zu verschiedenen Ausschüssen; BVerwGE 119, 305: Klage einer Stadtratsfraktion gegen den Rat auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Wahlen zu Ausschüssen; Hessischer VGH, NVwZ-RR 2009, 531: Klage eines Gemeindevertreters gegen die Gemeindevertretung gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit).
  • VG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 K 1637/11

    Kein Unterrichtungsanspruch von Kreistagsfraktionen in NRW

    OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97 - .m.w.N. Sowie Beschluss vom 12. September 2009 - 15 A 2129/08 - (jeweils zur vergleichbaren Situation im Gemeinderat); Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. November 2008 - 8 A 674/08 - .

    OVG NRW, Urteil vom 2. Mai 2006 - 15 A 817/04 - sowie Beschlüsse vom 12. September 2008 - 15 A 2129/08 - und vom 19. August 2011 - 15 A 1555/11 - im Ergebnis ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. November 2008 - 8 A 674/08 -.

  • VGH Hessen, 13.07.2015 - 8 A 1053/14

    Anspruch eines Stadtverordneten auf Kostenerstattung für eine anwaltliche

    Ansonsten fehlt einem Stadtverordneten nämlich die Klagebefugnis bzw. ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, da er nicht alles getan hat, um auf einfachere Weise eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung zu erreichen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. November 2008 - 8 A 674/08 -, [...], Rdnr. 29).

    Seine o. g. Frage bezog sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Hess. VGH - 8 A 674/08 v. 06.11.08 - ...".

  • VG Bremen, 25.01.2021 - 1 V 1383/20

    Organschaftlicher Kommunalverfassungsstreit nach dem OBG - Ausschuss; Beirat;

    Das Mitglied einer kommunalen Vertretungskörperschaft kann sowohl ein Recht auf korrekte Beteiligung an Abstimmungen als auch auf öffentliche Durchführung von Sitzungen (dazu VG Bremen, U.v. 3.4.2019, 1 K 1889/18, juris Rn. 28 ff.; HessVGH, U.v. 6.11.2008, 8 A 674/08; OVG Nordrhein- Westfalen, U.v. 7.10.2020, 15 A 2750/18, Rn. 48 ff. m.w.N., jeweils juris) grundsätzlich im Rahmen eines kommunalverfassungsrechtlichen Streits vor Gericht durchsetzen.

    Darum muss ein Gremienmitglied die Behandlung einer Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung nur dann hinnehmen, wenn die gesetzlichen oder geschäftsordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Verfahrensweise gegeben sind (vgl. VG Bremen, U.v. 3.4.2019, 1 K 1889/18, Abdruck S. 10 (a.a.O., Rn. 42); OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 24.4.2001, 15 A 3021/97; HessVGH, U.v. 6.11.2008, 8 A 674/08, zum jeweiligen Landesrecht, beide juris).

  • OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10

    Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments

    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .
  • VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15

    Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt hinsichtlich des Kommunalrechts: Hessischer VGH, Urteil vom 6. November 2008 - 8 A 674/08 -, juris (Rn. 32).
  • VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15

    Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2019 - 4 L 158/19

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Ausschluss des Rechtsschutzinteresses

  • VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 7 K 18.1674

    Kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in Form einer Feststellungsklage

  • OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 12/17

    Verschwiegenheitspflicht; Beratungsunterlagen; Freies Mandat

  • VG München, 19.02.2014 - M 7 K 13.2991

    Kein Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Veröffentlichung von

  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates -

  • SG Marburg, 31.05.2017 - S 12 KA 100/17
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2012 - 2 ME 300/11

    Rechtschutzmöglichkeit gegen die den Beschluss des Organs umsetzende juristische

  • VG Gießen, 19.05.2022 - 8 L 1040/22

    Medienöffentlichkeit in Sitzungen des Kreistages

  • VG Halle, 23.05.2019 - 3 A 295/18
  • VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22

    Rechte eines kommunalen Mandatsträgers

  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16
  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass

  • VG Magdeburg, 09.07.2012 - 9 B 137/12

    Behandlung eines Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung

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