Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39500
VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 ; EEG § 1
    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE; INFRASCHALL; STAND DER WISSENSCHAFT UND TECHNIK

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leisten Windkraftanlagen einen Beitrag zur Treibhausreduktion?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentliches Vollzugsinteresse bei Genehmigung von Windenergieanlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller dazu zitierten Entscheidung des VGH Mannheim (Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, juris), denn in dem dort zugrunde gelegten Sachverhalt war der behördlichen Entscheidung ein nur unvollständig ermittelter und zum Teil unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt und darüber hinaus ein fehlerhafter Prüfungsmaßstab angewandt worden, so dass die durch die Befreiung berührten naturschutzrechtlichen Belange - anders als im vorliegenden Fall - gänzlich unberücksichtigt geblieben waren (Beschluss vom 13.02.2018, a.a.O., juris Rn. 29 und 33).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Die dazu zitierten Ausführungen in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2013 (BVerwG 9 B 14/13) gehen schon deshalb fehl, aber auch wegen eines mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbaren Sachverhalts über einen planfestgestellten Wild- und Kollisionszaun.
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Soweit der Antragsteller zu befürchtende Trübungen und Verunreinigungen des Grundwassers anführt und zur Frage der Erheblichkeit dieser nachteiligen Umweltauswirkungen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verweist (Beschluss vom 20.12.2016 - 22 AS 16.2421 -), wonach die Notwendigkeit von wesentlichen umweltbezogenen Nebenbestimmungen ein Indiz dafür sei, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, verfängt sein Einwand schon deshalb nicht, weil der zitierten Entscheidung ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Umweltverbandes gegen eine

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Dieser Standpunkt wird im Übrigen auch in der vom Antragsteller zu seiner Ansicht zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam (vom 07.07.2017 - 4 L 148/17 -, juris) eingenommen und festgestellt, dass die behördliche Einschätzungsprärogative (erst) dort ende, wo sich der eingenommene Standpunkt nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich nicht mehr vertreten lasse.
  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Dies vermag der Antragsteller auch nicht mit dem ausführlichen Zitat aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, zit. nach juris) in einem von der dortigen Vorhabensträgerin betriebenen Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO aufzuzeigen, denn dort war eine Überschreitung der zulässigen Lärmimmissionen bei Berücksichtigung des Bodendämpfungsfaktors festgestellt worden (VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 8 B 840/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Artinger u.a. (Anlagen 5, 6 und 7 zum Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 15.03.2018, Bl. VI/0973 ff. GA) werden die diesbezüglichen Feststellungen des Antragsgegners schon deshalb nicht in Zweifel gezogen, da in der Genehmigung dazu in Auseinandersetzung mit Einwänden von Betroffenen festgestellt wurde (S. 55, Bl. 01011 BA), dass die von WKA bereits deutlich vor dem Erreichen der gesetzlichen Mindestabstände erzeugten Infraschalldruckpegel nach aktuellen Messungen weit unterhalb der Hör- oder Wahrnehmungsschwellen liegen, nämlich bereits bei Abständen von 150 bis 300 Metern, sich in Abständen von 600, 700 und 1.200 Metern gezeigt habe, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall kaum noch vom bspw. durch Wind verursachten Infraschall zu unterscheiden sei, daher keine weiteren Untersuchungen und keine Nebenbestimmungen erforderlich seien und dies nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Artinger u.a. (Anlagen 5, 6 und 7 zum Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 15.03.2018, Bl. VI/0973 ff. GA) werden die diesbezüglichen Feststellungen des Antragsgegners schon deshalb nicht in Zweifel gezogen, da in der Genehmigung dazu in Auseinandersetzung mit Einwänden von Betroffenen festgestellt wurde (S. 55, Bl. 01011 BA), dass die von WKA bereits deutlich vor dem Erreichen der gesetzlichen Mindestabstände erzeugten Infraschalldruckpegel nach aktuellen Messungen weit unterhalb der Hör- oder Wahrnehmungsschwellen liegen, nämlich bereits bei Abständen von 150 bis 300 Metern, sich in Abständen von 600, 700 und 1.200 Metern gezeigt habe, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall kaum noch vom bspw. durch Wind verursachten Infraschall zu unterscheiden sei, daher keine weiteren Untersuchungen und keine Nebenbestimmungen erforderlich seien und dies nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris).
  • VG Koblenz, 19.09.2018 - 4 L 796/18

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruch einer nach dem UmwRG anerkannten

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Diesen konkret zum Vorhabengebiet getroffenen Feststellungen vermag der Antragsteller auch nicht mit seinem zuletzt (Schriftsatz vom 26.10.2018, Bl. VIII/01365 GA) erhobenen Hinweis auf eine in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbare Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 19. September 2018 (4 L 796/18.KO) zu einem Genehmigungsvorhaben in Pferdsfeld erfolgreich entgegenzutreten.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Denn es wurde nicht in schlüssiger Form aufgezeigt, dass vor allem die Ausweisung des VSG "Südlicher Odenwald" nicht - wie geboten - nach den besten verfügbaren wissenschaftlich ermittelten Fakten erfolgt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - BVerwG 9 VR 9.07 -, juris Rn. 20) und damit nach dem insoweit anzulegenden Prüfungsmaßstab für ein gleichermaßen schutzbedürftiges Gebiet eine Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufgedrängt habe (Beschluss vom 01.11.2018 - 9 B 302/18 -, S. 11 ff. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Nach § 2 Abs. 1 UmwRG ist ein vom Antragsteller geltend gemachter und feststellbarer Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung deshalb als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines ihm zustehenden materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2015 - 9 B 1971/14 -, Beschlussabdruck S. 5, nach BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 6.11.2018 - 9 B 765/18 -, ZUR 2019, 169 = juris; Umweltministerkonferenz, Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben vom 13.5.2020; Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.4.2017, BT-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 8 A 928/16 -, juris Rn. 65 ff., Beschlüsse vom 20. September 2018 - 8 A 2523/17 -, juris Rn. 53 f., vom 30. Januar 2018 - 8 B 1060/17 -, AUR 2018, 356 = juris Rn. 38 f., und vom 29. Juni 2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris Rn. 58 f., und vom 17. Januar 2017 - 4 B 1863/16 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, ZNER 2018, 481 = juris Rn. 25, und vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, BauR 2016, 1903 = juris Rn. 21 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 22 CS 17.1506 -, juris Rn. 25 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16 -, NordÖR 2017, 198 = juris Rn. 22; vgl. auch Nr. 5.2.1.1 Buchstabe b) des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung vom 8. Mai 2018 (Windenergieerlass NRW), wonach nach dem aktuellem Kenntnisstand die Infraschallimmissionen selbst im Nahbereich bei Abständen zwischen 150 und 300 m deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 A 2971/17 -, juris Rn. 179 ff., Beschluss vom 21. Februar 2020 - 8 A 3269/18 -, juris Rn. 55 ff., jeweils m. w. N.; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. März 2020 - 5 LA 2/19 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 12 LB 157/18 -, juris Rn. 93 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Januar 2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris Rn. 58 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht