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   VGH Hessen, 08.03.1991 - 13 TH 2732/90   

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https://dejure.org/1991,6242
VGH Hessen, 08.03.1991 - 13 TH 2732/90 (https://dejure.org/1991,6242)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.03.1991 - 13 TH 2732/90 (https://dejure.org/1991,6242)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. März 1991 - 13 TH 2732/90 (https://dejure.org/1991,6242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 AuslG, § 47 Abs 2 AuslG, § 48 AuslG
    Regelausweisung eines Ausländers bei Straffälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 4 S 1674/87

    Rechtsschutz eines Beamten gegen Anordnung einer psycho-mentalen Untersuchung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.1991 - 13 TH 2732/90
    Folgt man der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung, wonach das Beschwerdegericht von der zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bestehenden Sach- und Rechtslage auszugehen hat (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. September 1956 -- IV OVG B 64/56 -- OVGE 11, 336; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. September 1987 -- 4 S 16-4-87 --, DVBl. 1988, 358; Kopp, VwGO, 8. Auflage, Rdnr. 105 zu § 80 VwGO; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnr. 796; anderer Auffassung offenbar Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, Seite 575), ist die gegen den Antragsteller verfügte unbefristete Ausweisung, deren Sofortvollzug in einer den gesetzlichen Formerfordernissen (vgl. § 80 Abs. 3 VwGO) entsprechenden Weise begründet wurde, nunmehr an den Bestimmungen der §§ 45 ff. AuslG n.F. zu messen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

    Sie kann davon aber absehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, die den Ausländer entlasten oder aufgrund derer die Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (ebenso Hess. VGH, Beschluß vom 8.3.1991 - 13 TH 2732/90 -).
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