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   VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02   

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VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02 (https://dejure.org/2006,23288)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.03.2006 - 6 UE 3281/02 (https://dejure.org/2006,23288)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. März 2006 - 6 UE 3281/02 (https://dejure.org/2006,23288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigtes Interesse eines ausländischen Unternehmers gegenüber den Bundesländern an der Feststellung der Nichtgeltung der Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung; Wegfall des Feststellungsinteresses bei Eintritt von Beeinträchtigungen durch die Pfandpflicht ...

  • Judicialis

    EGV Art. 10; ; GVG § 17a Abs. 5; ; VerpackV § 8; ; VerpackV § 9; ; VwGO § 43 Abs. 2; ; VwGO § 83

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Die Bekanntgabe mehrfacher Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrquoten war ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 - BVerwGE 117, 322), den unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht auch ausländische Unternehmen mit der Anfechtungsklage angreifen konnten.

    Deshalb sei auch der von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Januar 2003 (7 C 31.02) aufgestellte Grundsatz, es bestehe eine vorrangige Möglichkeit der Anfechtung der Bekanntgabe, auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die dortigen inländischen Kläger sich nicht auf den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts hätten berufen können.

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Januar 2003 (- 7 C 31.02 -, NVwZ 2003, 864) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, bestand nach der bis zum Inkrafttreten der 3. ÄnderungsV geltenden Rechtslage eine solche Anfechtungsmöglichkeit und war diese auch vorrangig gegenüber einer Feststellungsklage gegen einzelne Bundesländer.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02

    Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Dosenpfandgegner ab

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    In die gleiche Richtung weisen auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.12.2002 - 7 VR 1.02 -, AbfallR 2003, 44).

    Im Übrigen erscheint es nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.12.2002, a.a.O.) durchaus zweifelhaft, ob die bloße (abstrakte) Gefahr der Verfolgung von Verstößen gegen die Pfand- und Rücknahmepflichten als Ordnungswidrigkeit geeignet gewesen wäre, zwischen den Klägerinnen und dem Land als Rechtsträger der zuständigen Vollzugsbehörden ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zu begründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Entgegen der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 20.10.2005, 12 B 3.05) könne auch nicht eine (vorrangige) Feststellungsklage unmittelbar gegen den Bund als Normgeber erhoben werden.

    Allerdings gelten auf Grund der 3. ÄnderungsV nunmehr die Pfand- und Rücknahmepflichten unmittelbar kraft der Verordnungsregelungen und sind auch nicht mehr von dem Unterschreiten einer Mehrwegquote abhängig, was zur Erledigung der ergangenen Bekanntgabeallgemeinverfügung der Bundesregierung geführt hat (so zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2005 - 12 B 3.05 -).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Wie bereits im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts und der Möglichkeit, eine atypische Feststellungsklage gegen den Bund als Normgeber zu erheben, dargelegt wurde, fehlt es hier, anders als in den Fällen, die der sog. Damokles Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde lagen (grundlegend: Urteil vom 13.01.1969 - 1 C 86.64 -, NJW 1969, 1589), an einem Streit mit einer bestimmten, vor Ort zuständigen Behörde über das Vorliegen eines konkreten Pflichtverstoßes im Einzelfall auf Vollzugsebene.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Feststellungsklage gegen den Bund als Normgeber im Zusammenhang mit der Festlegung von An- und Abflugstrecken von und zu Flugplätzen gem. § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unerlässlich zugelassen, weil die Norm keiner Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf (Urteil vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Abweichend von den sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen ist für die Subsidiarität der Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 13.07.1977 - VI C 96.75 -, BVerwGE 54, 177; Happ in Eyermann, § 43 Rdnr. 40).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung des sog. Emissionshandelssystems (Urteil vom 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, NVwZ 2005, 1178).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Ist der Bund oder - wie im vorliegenden Fall - ein Land Beklagter, so ist der Sitz der Behörde maßgeblich, die befugt ist, über den vom Kläger geltend gemachten Anspruch zu entscheiden, auch wenn ihr die Vertretung im Rechtsstreit nicht obliegt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183).
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerinnen und anders als das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.02.2002 - 2 S 6.01 -, DVBl 2002, 630) und das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 23.05.2005 - 9 K 4986/04 -) meinen, verhält es sich keineswegs so, dass der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht im Rahmen einer Anfechtung der Bekanntgabe, sondern nur durch vorbeugende Feststellungsklage geltend gemacht werden konnte.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02
    Allerdings bleibt für einen vorbeugenden Rechtsschutz dann kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207).
  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04

    Vereinbarkeit des Dosenpfandes mit Gemeinschaftsrecht in Bezug aus ausländische

  • OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05

    Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Der Anwendungsvorrang des Europarechts gebot es auch nicht, den Klägerinnen bereits vor der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 die Möglichkeit einer vorbeugenden Feststellungsklage einzuräumen (vgl. VGH Kassel, Urt. vom 8.3.2006 - 6 UE 3281/02(4/1) -).
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