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   VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92   

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https://dejure.org/1993,8423
VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92 (https://dejure.org/1993,8423)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.1993 - 4 TH 1145/92 (https://dejure.org/1993,8423)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 1993 - 4 TH 1145/92 (https://dejure.org/1993,8423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 § 1 Abs 1 S 2 MietRVerbG
    Zweckentfremdung von Wohnraum; zur Abgrenzung von dauernder Fremdenbeherbergung und vorübergehender Unterbringung; zur gewerblichen Zimmervermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 28.06.1965 - B IV 211/65 -, ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Solche Umstände liegen z. B. vor, wenn der vermietete Grundbesitz umfangreich ist und der Verkehr mit vielen Mietparteien eine erhebliche Verwaltungsarbeit erforderlich macht, die einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft des Eigentümers beansprucht (Friauf a.a.O., § 1 Rdnr. 111; BFH, Urteil vom 28.06.1984 IV R 150/82 - GewArch 1985, 331; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.07.1989 - 1 Ss Owi 369/88 - GewArch 1989, 336; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.1981 - 2 A 136/80 - GewArch 1981, 372).
  • OLG Schleswig, 07.07.1989 - 1 Ss OWi 369/88

    Kriterien eines selbstständigen Gewerbebetriebs; Anhaltspunkte für ein

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Solche Umstände liegen z. B. vor, wenn der vermietete Grundbesitz umfangreich ist und der Verkehr mit vielen Mietparteien eine erhebliche Verwaltungsarbeit erforderlich macht, die einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft des Eigentümers beansprucht (Friauf a.a.O., § 1 Rdnr. 111; BFH, Urteil vom 28.06.1984 IV R 150/82 - GewArch 1985, 331; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.07.1989 - 1 Ss Owi 369/88 - GewArch 1989, 336; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.1981 - 2 A 136/80 - GewArch 1981, 372).
  • OLG Stuttgart, 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84

    Mieter als gemeinnütziger Verein; Wirtschaftliche Interessen; Anmietung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    vom 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84 - NJW 1985, 1966).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Das Gesetz soll im Interesse der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer normalen Funktionsfähigkeit des Marktes den Wohnungsbestand schützen, um die diejenigen Wohnungen zu erhalten, die dem durchschnittlichen Wohnungssuchenden auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen oder zur Verfügung zu stellen wären (BVerfG, Beschluß vom 04.02.1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 28.06.1965 - B IV 211/65 -, ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1981 - 2 A 136/80

    Beurteilung der Gewerbeart für die Durchführung handwerklicher Arbeiten i.R.d.

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Solche Umstände liegen z. B. vor, wenn der vermietete Grundbesitz umfangreich ist und der Verkehr mit vielen Mietparteien eine erhebliche Verwaltungsarbeit erforderlich macht, die einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft des Eigentümers beansprucht (Friauf a.a.O., § 1 Rdnr. 111; BFH, Urteil vom 28.06.1984 IV R 150/82 - GewArch 1985, 331; OLG Schleswig, Beschluß vom 07.07.1989 - 1 Ss Owi 369/88 - GewArch 1989, 336; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.1981 - 2 A 136/80 - GewArch 1981, 372).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Zwar entspricht es einhelliger Meinung, daß ein Mietvertrag über Wohnraum dann nicht vorliegt, wenn die vermieteten Räume zum Wohnen geeignet sind, der vertragsgemäße Gebrauch der Räume durch den Mieter aber gerade nicht im Wohnen, sondern im Weitervermieten liegt (BGH, Urteil vom 11.02.1981 - VIII ZR 323/79 - NJW 1981, 1377; Urteil vom 13.02.1985 - VIII ZR 36/84 - BGHZ 94, 11; OLG Stuttgart, Rechtsentscheid.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
    Zwar entspricht es einhelliger Meinung, daß ein Mietvertrag über Wohnraum dann nicht vorliegt, wenn die vermieteten Räume zum Wohnen geeignet sind, der vertragsgemäße Gebrauch der Räume durch den Mieter aber gerade nicht im Wohnen, sondern im Weitervermieten liegt (BGH, Urteil vom 11.02.1981 - VIII ZR 323/79 - NJW 1981, 1377; Urteil vom 13.02.1985 - VIII ZR 36/84 - BGHZ 94, 11; OLG Stuttgart, Rechtsentscheid.
  • VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17

    Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft

    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).

    Einerseits kann Wohnraum durch einen befristeten Mietvertrag zu Wohnzwecken überlassen werden, andererseits kann auf der Grundlage eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrags eine Fremdenbeherbergung zur vorübergehenden Unterkunft erfolgen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19

    Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!

    Beschluss vom 8.4.1993 - 4 TH 1145/92 -, juris, Rn. 44.

    Beschluss vom 8.4.1993 - 4 TH 1145/92 -, juris, Rn. 45, verlangt für eine Fremdenbeherbergung, dass Nebenleistungen erbracht werden, etwa die Bereitstellung von Bettwäsche oder Frühstück.

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).

    Einerseits kann Wohnraum durch einen befristeten Mietvertrag zu Wohnzwecken überlassen werden, andererseits kann auf der Grundlage eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrags eine Fremdenbeherbergung zur vorübergehenden Unterkunft erfolgen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 47).

  • VG Berlin, 19.09.2018 - 6 K 1.18
    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).

    Einerseits kann Wohnraum durch einen befristeten Mietvertrag zu Wohnzwecken überlassen werden, andererseits kann auf der Grundlage eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrags eine Fremdenbeherbergung zur vorübergehenden Unterkunft erfolgen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 47).

  • VG Hamburg, 23.11.2021 - 11 K 3853/18

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Gebühren für ein Wohnnutzungsgebot

    Es kommt mithin darauf an, ob durch die strittige Handlung die Räume auf Dauer dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 8.4.1993, 4 TH 1145/92, juris Rn. 44 f.; VG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2015, 11 E 3796/15, n.v.).

    Insofern kommt es nicht auf die beabsichtigte Nutzung bei Vertragsschluss an, sondern auf die tatsächliche (vgl. Fachanweisung Ziffer 9.2.1; Bü-Drs. 20/5902, S. 16; VGH Kassel, Beschl. v. 8.4.1993, 4 TH 1145/92, GewArch 1993, 337, juris Rn. 43), wobei vorliegend bereits fraglich sein dürfte, ob eine Wohnnutzung irgendeines der Räume durch den Mieter bei Vertragsschluss überhaupt beabsichtigt war.

  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
    Oft werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VG Hamburg, 05.04.2023 - 19 K 1108/21

    Zur Rechtmäßigkeit der Vermietung einer Wohnung an für den Eigentümer tätige

    Das Gesetz soll im Interesse der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer normalen Funktionsfähigkeit des Marktes den Wohnungsbestand schützen, um diejenigen Wohnungen zu erhalten, die dem durchschnittlichen Wohnungssuchenden auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen oder zur Verfügung zu stellen wären (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 28.5.1993, 5 S 24/93, juris Rn. 4; zur Vorgängerregelung des Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG: BVerfG, Beschl. v. 4.2.1975, 2 BvL 5/74, BVerfGE 38, 348, juris Rn. 43 ff.; vgl. auch Bü-Drs.18/7191, S. 44; VGH Kassel, Beschl. v. 8.4.1993, 4 TH 1145/92, juris Rn. 44 f.; VG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2015, 11 E 3796/15, n.v.).
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