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   VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20.N   

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VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20.N (https://dejure.org/2020,6997)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.2020 - 8 B 910/20.N (https://dejure.org/2020,6997)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 2020 - 8 B 910/20.N (https://dejure.org/2020,6997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen in Zeiten der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • hessen.de PDF (Pressemitteilung)

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der Corona-Pandemie nicht außer Vollzug gesetzt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Soweit dazu unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 9, juris) vorgetragen wird, der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG umfasse nicht allein die biologisch-physische Seite der Unversehrtheit, vielmehr sei auch an den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden zu denken, wird damit nicht aufgezeigt, dass die angegriffenen Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geeignet sind, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu verletzen.

    In der zitierten Entscheidung lässt das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die aus Art. 2 Abs. 2. Satz 1 GG folgende staatliche Schutzpflicht ausdrücklich offen, ob sich diese auf einen Schutz der körperlichen Unversehrtheit in biologisch-physiologischer Hinsicht beschränkt oder ob sie sich auch auf den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden erstreckt oder sogar das soziale Wohlbefinden umfasst (BVerfGE, 1 BvR 1606/08, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Dies kann es auch nahelegen, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 BvL 1/15 -, juris Rdnr. 54f.).
  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Da beim Aufeinandertreffen von Menschen Krankheitserreger in der Regel besonders leicht übertragen werden können, stellt § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 IfSG insofern klar, dass Anordnungen auch gegenüber Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenkünften von Menschen sowie gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen ergehen können (ebenso VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, juris, Rdnr. 35).
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Die Gewährleistung der trotz der derzeit herrschenden Corona-Pandemie bestmöglichen Krankenversorgung stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungswegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 B 925/20 - m. w. N.).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Die Gewährleistung einer bestmöglichen Krankenversorgung stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungs wegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981 - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70, zit. nach juris Rn. 92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, zit. nach juris Rn. 13 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Denn der Gesetzgeber kommt mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nach (vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 -, juris Rdnr. 25; Scholz in Maunz/Düring, a.a.O. Art. 12 Rn. 205).
  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 14 E 1428/20

    Eilantrag einer Betreiberin eines Trampolinparks gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie in der derzeitigen Situation - eine Inanspruchnahme nur der infizierten und damit als Störer einzustufenden Personen bereits daran scheitert, dass deren Störereigenschaft oftmals nicht bekannt ist, weil aufgrund der verhältnismäßig langen Inkubationszeit der Erkrankung, häufig symptomlos verlaufender Infektionen und zahlenmäßig eingeschränkter Testungen der Infektionsstatus eines wesentlichen Teils der Bevölkerung offen sein dürfte (VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 -, Rn. 51, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Das rechtfertigt jedoch derzeit nicht, die Erforderlichkeit der Maßnahmen in Frage zu stellen, denn diese unterliegt der Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris Rdnr. 10) und bei unsicherer Entscheidungsgrundlage ist er befugt, selbst die geeigneten Maßnahmen zu wählen, solange er dabei keine feststehenden Tatsachen ignoriert.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20
    Auch die Allgemeinheit und sonstige dritte "Nichtstörer" können indes Adressaten von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen und so die weitere Verbreitung der übertragbaren Krankheit zu verhindern (vgl.: auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 juris, Rn. 26; Bales/Baumann/Schnitzler, Kommentar zum Infektionsschutzgesetz, 2003, § 28 Rn. 3).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

    Offen bleiben kann, ob der Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gegebenenfalls schon deshalb unzulässig ist, weil es dem Antragsteller zumutbar gewesen wäre, zunächst den Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG mit einem Antrag zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 Abs. 6 VwGO in Verbindung mit § 15 HessAGVwGO zu beschreiten, obwohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem nicht den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - bereits abgelehnt hatte, Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorläufig außer Kraft zu setzen, und dabei andere Rechtsansichten als der Antragsteller vertreten hatte.
  • VGH Hessen, 05.05.2020 - 8 B 1153/20

    Maskenpflicht in Zeiten des Corona-Virus

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSchG auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N juris).
  • BVerwG, 05.01.2024 - 3 BN 9.23

    Einordnung des abgestuften Herunterfahrens des öffentlichen Lebens bis hin zu

    Ob und inwieweit alle Antragsteller geltend machen können, durch die angegriffenen Rechtsvorschriften in ihren Rechten verletzt zu sein, hat der Verwaltungsgerichtshof wegen der Verneinung des Feststellungsinteresses nicht mehr geprüft (zur Verneinung der Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 3 im Eilverfahren vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 8. April 2020 âEURŒ- 8 B 910/20.N - BA S. 8).
  • VGH Hessen, 28.04.2020 - 8 B 1039/20

    Untersagung der Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Die Verordnungsermächtigung verletzt weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N - und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1057/20

    Untersagung des Betriebs von Hundeschulen und Hundesalons wird nicht außer

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden, insbesondere notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 IfSG darstellen, die zum Infektionsschutz erforderlich und geeignet sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1074/20

    Untersagung des Gastronomiebetriebs innerhalb eines Warenhauses wird nicht außer

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1106/20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Hundesalons und Hundeschulen

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden, insbesondere notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 IfSG darstellen, die zum Infektionsschutz erforderlich und geeignet sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 04.02.2021 - 8 B 215/21

    Friseure dürfen weiterhin nicht öffnen

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N -, juris; zuletzt Hess. VGH vom 28. Oktober 2020 - 8 B 1831/20.N -).
  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2701/20

    Gaststätten in Hessen dürfen Speisen und Getränke weiterhin nur zur Abholung und

  • VGH Hessen, 02.06.2020 - 8 B 1399/20

    Bestimmungen zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen werden

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 8 B 2684/20

    Fitnessstudios in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

  • VGH Hessen, 30.11.2020 - 8 B 2681/20
  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21
  • VG Kassel, 28.10.2020 - 5 L 1971/20

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen Schließung einer Spielhalle mit Bistro ab 23

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