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   VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70   

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https://dejure.org/1971,14906
VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70 (https://dejure.org/1971,14906)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1971 - II OE 71/70 (https://dejure.org/1971,14906)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1971 - II OE 71/70 (https://dejure.org/1971,14906)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchzulassung - Verfassungsmäßigkeit; Pressefreiheit

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70
    Denn Schulaufsicht bedeutet den Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte über die Schule, nämlich die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Aufsicht des Schulwesens (BVerwGE 6, 101 [104] und 18, 38 [39]).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62

    Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf die Errichtung einer Volksschule

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70
    Denn Schulaufsicht bedeutet den Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte über die Schule, nämlich die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Aufsicht des Schulwesens (BVerwGE 6, 101 [104] und 18, 38 [39]).
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70
    Der Einwand der Klägerin, die Schulbuchzulassung könne mit der Prädikatisierung eines Films durch die Filmbewertungsstelle verglichen werden (BVerwGE 23, 194 ff. ), geht fehl.
  • VGH Hessen, 13.06.1967 - OS II 69/66
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70
    Wendet man den von der herrschenden Meinung (Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, 14. Auflage, Art. 118, Anm. 6; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Auflage, Art. 58, Anm. VIII 2) vertretenen formellen Zensurbegriff an die Abhängigmachung der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerks von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts (Hess. VGH, Urteil vom 16.05.1967 OS II 69/66 ) , so verstößt die Nichtzulassung eines Schulbuches niemals gegen das Zensurverbot.
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