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   VGH Hessen, 08.06.2007 - 8 UZ 798/06.A   

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https://dejure.org/2007,38581
VGH Hessen, 08.06.2007 - 8 UZ 798/06.A (https://dejure.org/2007,38581)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.2007 - 8 UZ 798/06.A (https://dejure.org/2007,38581)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 8 UZ 798/06.A (https://dejure.org/2007,38581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51
    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1997 - 25 A 720/97

    Asylfolgeantragsverfahren; Verwaltungsgericht; Wiederaufgreifensgründe; Zeitpunkt

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 8 UZ 798/06
    Der Entscheidungserheblichkeit steht nicht entgegen, dass das vorliegende Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und auf die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gerichtet ist, weil sogar im Asylfolgeantragsverfahren gemäß § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG über alle Wiederaufgreifensgründe zu befinden ist, die im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. u.a. OVG NW, Beschluss vom 25. Februar 1997- 25 A 720/97.A - AuAS 1997 S. 166 ff. = juris; Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, Rdnr. 217 zu § 71 m.w.N.), so dass dies erst recht für das unmittelbar nach § 51 VwVfG zu beurteilende Wiederaufnahmeverfahren für Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG gilt, das über einen möglichen Wiederaufgreifensanspruch hinaus gemäß § 51 Abs. 5 VwVfG einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessenentscheidung über Rücknahme oder Widerruf der bestands- oder rechtskräftigen negativen Feststellungsentscheidung des Bundesamtes gewährt, der sich etwa im Falle der hier geltend gemachten extremen Gefahrensituation zu einem strikten Anspruch verdichten kann (vgl. BVerwG. Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6/99 - NVwZ 200 S. 204 ff. = juris Rdnrn. 16 f.) und nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 8 UZ 798/06
    Der Entscheidungserheblichkeit steht nicht entgegen, dass das vorliegende Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und auf die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gerichtet ist, weil sogar im Asylfolgeantragsverfahren gemäß § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG über alle Wiederaufgreifensgründe zu befinden ist, die im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. u.a. OVG NW, Beschluss vom 25. Februar 1997- 25 A 720/97.A - AuAS 1997 S. 166 ff. = juris; Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, Rdnr. 217 zu § 71 m.w.N.), so dass dies erst recht für das unmittelbar nach § 51 VwVfG zu beurteilende Wiederaufnahmeverfahren für Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG gilt, das über einen möglichen Wiederaufgreifensanspruch hinaus gemäß § 51 Abs. 5 VwVfG einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessenentscheidung über Rücknahme oder Widerruf der bestands- oder rechtskräftigen negativen Feststellungsentscheidung des Bundesamtes gewährt, der sich etwa im Falle der hier geltend gemachten extremen Gefahrensituation zu einem strikten Anspruch verdichten kann (vgl. BVerwG. Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6/99 - NVwZ 200 S. 204 ff. = juris Rdnrn. 16 f.) und nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist.
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