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   VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93   

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https://dejure.org/1993,6668
VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93 (https://dejure.org/1993,6668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93 (https://dejure.org/1993,6668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 13 UZ 1392/93 (https://dejure.org/1993,6668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 83b AsylVfG, § 87a Abs 1 AsylVfG
    (Zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung über die Gerichtskostenfreiheit in Asylverfahren nach AsylVfG § 83bF: 1993-06-30)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93
    Ein solcher Beweisermittlungs- oder Ausforschungsantrag, der so unbestimmt ist, daß im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, braucht regelmäßig das zuständige Prozeßgericht nicht zu einer Beweisaufnahme zu bewegen (BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 -, NVwZ-RR 1991, 118).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 834/79
    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93
    Darüberhinausgehende Hinweis-, Aufklärungs- und Erörterungspflichten sind dagegen grundsätzlich nicht Gegenstand der Schutzwirkung des Art. 103 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 834/79 -, NJW 1980, 1093).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93
    Auch ein solcher, lediglich ein allgemeines Beweisthema beinhaltender sogenannter Beweisermittlungsantrag kann allerdings die Verpflichtung des Verwaltungsgerichtes auslösen, mit Blick auf die asylrechtliche Gewährleistung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG geeignete und erforderliche Beweise von Amts wegen zu erheben (BVerfG, Beschluß vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 - BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 248.63

    Vorliegen eines Beweisantrages i.S.d. § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93
    Ein solcher Beweisantrag, den das Gericht nur aus besonderen Gründen ablehnen kann, liegt nur dann vor, wenn durch einen Beteiligten für bestimmte Tatsachen genau bezeichnete Beweismittel benannt werden (BVerwG, Urteil vom 29. August 1963 - VIII C 248.63 -, DVBL 1964, 193; Kopp, VwGO, 9. Auflage, Rdnr. 18 a zu § 86 VwGO).
  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

    Da die Berufung des Beigeladenen keinen Erfolg hat, hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 154 Abs. 2 VwGO), für das gemäß §§ 83 b Abs. 1, 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG - dieser stellt insofern eine der allgemein für Regelungsgegenstände des Gerichtskostengesetzes geltenden Übergangsvorschrift des § 73 Abs. 1 GKG vorgehende Spezialvorschrift dar - Gerichtskosten nicht erhoben werden (Hess. VGH, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93 -, 14.07.1993, - 12 UE 1789/91 -).
  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 141/90

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

    Da die Berufung des Beigeladenen keinen Erfolg hat, hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 154 Abs. 2 VwGO), für das gemäß §§ 83 b Abs. 1, 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG - dieser stellt insofern eine der allgemein für Regelungsgegenstände des Gerichtskostengesetzes geltenden Übergangsvorschrift des § 73 Abs. 1 GKG vorgehende Spezialvorschrift dar - Gerichtskosten nicht erhoben werden (Hess. VGH, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93 -, 14.07.1993, - 12 UE 1789/91 -).
  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90

    Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka

    Da die Berufung des Klägers keinen Erfolg hat, hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 154 Abs. 2 VwGO), für das gemäß §§ 83 b Abs. 1, 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG - dieser stellt insofern eine der allgemein für Regelungsgegenstände des Gerichtskostengesetzes geltenden Übergangsvorschrift des § 73 Abs. 1 GKG vorgehende Spezialvorschrift dar - Gerichtskosten nicht erhoben werden (Hess. VGH, 14.07.1993 - 12 UE 1789/91 - BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94 - im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93 -, EZAR 613 Nr. 28,).
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