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   VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93   

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https://dejure.org/1994,2931
VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 (https://dejure.org/1994,2931)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 (https://dejure.org/1994,2931)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 1994 - 4 TH 2512/93 (https://dejure.org/1994,2931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer wohnungsrechtlichen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 118
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89

    Zwangsgeldandrohung ohne Fristsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    Die Zwangsmittelandrohung ist als Verwaltungsakt im Rahmen der Vollstreckung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.05.1989 - 4 TH 207/89 -) kraft Gesetzes gemäß §§ 80 Abs. 2 Nr. 3, 187 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 12 HessAGVwGO sofort vollziehbar.

    Dagegen spricht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 02.05.1989 (- 4 TH 207/89 -).

  • VGH Hessen, 21.10.1993 - 4 UE 1286/89

    Vollstreckung eines aus vielen Einzelhandlungen bestehenden städtebaulichen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    In derartigen Fällen sei die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HVwVG, wonach ein bestimmtes, also dem Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel, angedroht sein müsse, nicht beachtet worden, weil der Adressat nicht entnehmen könne, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt werde, wenn er sämtliche Gebote erfülle oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkomme (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Beschluß vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 - HessVGRspr. 1991, 43 = NVwZ-RR 1991, 592; Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -).
  • VGH Hessen, 06.03.1992 - 4 TH 1739/91

    Zweckentfremdung von Wohnraum - zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    Dieser Hinweis dient lediglich der Klarstellung, daß ein wegen unangemessener Bedingungen fehlgeschlagener Vermietungsversuch nicht als Beleg dafür herangezogen werden kann, der Antragsteller habe alles ihm Zumutbare unternommen, um der wohnungsrechtlichen Anordnung nachzukommen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.03.1992 - 4 TH 1739/91 - HessVGRspr. 1992, 59).
  • VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89

    Zur Rechtmäßigkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    In derartigen Fällen sei die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HVwVG, wonach ein bestimmtes, also dem Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel, angedroht sein müsse, nicht beachtet worden, weil der Adressat nicht entnehmen könne, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt werde, wenn er sämtliche Gebote erfülle oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkomme (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Beschluß vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 - HessVGRspr. 1991, 43 = NVwZ-RR 1991, 592; Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    Das Zwangsgeld ist nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach dem öffentlichen Interesse an der Ausführung der Anordnung, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Pflichtigen und der Intensität des Widerstandes zu bemessen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1991 - 4 TH 1130/89 - Beschluß vom 01.06.1994 - 4 TH 1248/93 -).
  • VGH Hessen, 30.11.1988 - 8 TH 4246/88

    Zwangsvollstreckung: Zustellung der Zwangsmittelandrohung und Festsetzung an

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    In diesen Fällen hat nach verbreiteter Auffassung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.11.1988 - 8 TH 4246/88 - Kreiling, Hessisches Verwaltungsvollstreckungsrecht, 1967, § 3 Erl. 3; App, KKZ 1988, 61 (64)) eine Beitreibung des bereits festgesetzten Zwangsgeldes zu unterbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1980 - 8 S 102/80

    Zwangsmittelandrohung; Erledigung; unmittelbarer Zwang; Schließung und

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    Einwendungen gegen eine sofort vollziehbare Grundverfügung können nur in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese erhoben werden, nicht jedoch in einem entsprechenden Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsmittelfestsetzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.05.1980 - 8 S 102/80 -).
  • VGH Hessen, 04.07.1980 - IV OE 29/79
    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93
    In derartigen Fällen sei die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HVwVG, wonach ein bestimmtes, also dem Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel, angedroht sein müsse, nicht beachtet worden, weil der Adressat nicht entnehmen könne, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt werde, wenn er sämtliche Gebote erfülle oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkomme (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Beschluß vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 - HessVGRspr. 1991, 43 = NVwZ-RR 1991, 592; Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    b) Ein anderes Ergebnis wäre nur möglich, wenn man die Beitreibung nicht als Vollzug der Grundverfügung bzw. Anwendung des Zwangsmittels "Zwangsgeld" i.S.d. § 15 Abs. 3 VwVG verstünde, sondern der Auffassung wäre, dass die Einzelvollstreckungsmaßnahme bereits mit der Festsetzung des Zwangsgelds beendet und das Vermögen des Pflichtigen abschließend durch die Festsetzung des Zwangsgelds belastet wäre (so HessVGH, Beschl. v. 8.8.1994 - 4 TH 2512/93 - juris Rn. 34; anders aber HessVGH, Beschl. v. 12.12.1996 - 4 TG 481/96 - juris Rn. 24; vgl. zur Problematik instruktiv Dünchheim, NVwZ 1996, 117, 120 f.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht begreift Androhung, Festsetzung und Beitreibung als aufeinander aufbauende Stufen eines einheitlichen Verwaltungszwangsverfahrens zur Durchsetzung der Grundverfügung, wobei allen Stufen Beugewirkung zukommen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2003 - 1 C 5/02 - juris Rn. 19, 28 f.; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 2.9.2004 - 6 TG 1549/04 - juris Rn. 8; OVG BB, Urt. v. 19.5.2011 - OVG 10 B 7.10 - juris Rn. 20; s. auch NdsOVG, Beschl. v. 21.11.2023 - 1 ME 111/23 - juris Rn. 11; a.A. HessVGH, Beschl. v. 8.8.1994 - 4 TH 2512/93 - juris Rn. 34, ähnlich wohl auch BayVGH, Beschl. v. 12.1.2012 - 10 ZB 10.2439 - juris Rn. 12).

  • VGH Hessen, 04.10.1995 - 4 TG 2043/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Zwangsmittelfestsetzung - Ausschluß von

    Ist das in diese Abwägung einzubringende individuelle Suspensivinteresse nicht derart gewichtig, daß es das öffentliche Vollzugsinteresse übersteigt, so hat es bei der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes zu verbleiben (vgl. dazu: Hess. VGH, Beschluß vom 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 -, NVwZ-RR 1995, 118).

    Einwendungen gegen eine sofort vollziehbare Grundverfügung können nur in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare Grundverfügung erhoben werden, nicht jedoch in einem entsprechenden Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsmittelfestsetzung (vgl. dazu: Hess. VGH, Beschluß vom 08.08.1994, a.a.O., unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschluß vom 16.05.1980 - 8 S 102/80 -).

    Einwendungen gegen eine Zwangsmittelandrohung können daher nur in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese erhoben werden, nicht jedoch in einem entsprechenden Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsmittelfestsetzung (noch ausdrücklich offengelassen in: Hess. VGH, Beschluß vom 08.08.1994, a.a.O., und Beschluß vom 10.02.1995 - 4 TH 983/94 -).

  • VG Düsseldorf, 13.01.2016 - 6 L 3815/15

    Betriebssitz im Sinne von § 26 Nr 2 PBefG

    vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -, juris, Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 1995 - 5 S 71/95 -, juris, Rn. 30; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. August 1994 - 4 TH 2512/93 - juris, Rn. 29; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. März 2010- 5 K 1410/06 -, juris, Rn. 39 f.; VG Dresden, Urteil vom 14. Januar 2004 - 12 K 2818/01 -, juris, Rn. 44.
  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 124/20

    Formell und materiell rechtmäßige Festsetzung eines Zwangsgelds und Androhung

    Unter Beachtung des Zwecks der Ermächtigung und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist ein Betrag zu wählen, der den Pflichtigen voraussichtlich veranlassen wird, seine Pflichten zu erfüllen; dabei wird auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, das öffentliche Interesse an der Ausführung der Anordnung und die Intensität des Widerstandes des Pflichtigen eine Rolle spielen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.02.2006 - 2 M 210/05 - in juris Rn. 10; VGH Kassel, Beschl. v. 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 - NVwZ-RR 1995, 118 - in juris Rn. 30).
  • VG Kassel, 01.02.2024 - 5 L 2089/23

    Unbestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

    Eine Zwangsgeldandrohung kann aber auch im Fall der Bestandskraft keine taugliche Grundlage für die Zwangsgeldfestsetzung sein, wenn diese zu unbestimmt ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 1995 -5 S 71/95-, juris; im Ergebnis offensichtlich ebenfalls bejahend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2015 - OVG 11 N 140.14 -, juris; ob dies möglich ist, offengelassen: Hessischer VGH, Beschluss vom B. August 1994 -4 TH 2512/93 -, juris).
  • VGH Hessen, 12.12.1996 - 4 TG 481/96

    Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen nach Aufhebung der zu vollstreckenden

    Der Senat hält insoweit die im Beschluss vom 08.08.1994 (- 4 TH 2512/93 - NVwZ-RR 1995 S. 118 bis 120) geäußerten Zweifel, ob in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 a, Nr. 3 a HVwVG die Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgeldes zu unterbleiben hat, nicht mehr aufrecht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 210/05

    Baueinstellung

    Bei der Bemessung des Zwangsgelds innerhalb dieses Rahmens hat die Behörde ein weites Ermessen; dieses Ermessen hat sie am Zweck der Ermächtigung auszurichten und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 -, NVwZ-RR 1995, 118 [119]).
  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 2 B 6/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauordnungsverfügung

    In Fällen - wie hier - in denen mehrere Verpflichtungen mit einem einheitlichen Zwangsgeld bedroht werden sollen, ist eine Festsetzung des Zwangsgeldes insgesamt bei teilweiser Nichterfüllung jedenfalls dann unbedenklich, wenn die Verpflichtungen unselbstständige Teilhandlungen darstellen und für den Verpflichteten erkennbar ist, dass das Zwangsgeld selbst dann in voller Höhe festgesetzt wird, wenn er nur eine der rechtlich unselbständigen Teilhandlungen erbringt (vgl. hierzu: VGH Kassel, Beschluss vom 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 -, NVwZ-RR 1995, 118 ).
  • VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08

    Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes

    Diese Vorschrift wird missachtet, wenn der Adressat der Zwangsgeldandrohung nicht entnehmen kann, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt wird, wenn er sämtliche Gebote erfüllt oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkommt (Hess. VGH, Beschl. v. 08.08.1994, 4 TH 2512/93, mit weiterem Nachweis).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1995 - 14 B 3234/93

    Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz; Bundesgesetzgeber; Bodenrecht;

    Dementsprechend besteht grundsätzlich kein rechtlich selbständiges Interesse an der Erfüllung einzelner Teilmaßnahmen, wie eines Instandsetzungsgebotes, sondern Instandsetzungsgebote und Wohnnutzungsgebote stellen - letztlich - unselbständige Teilhandlungen dar, die nur zusammen zu dem gewünschten rechtlichen Erfolg - der Zuführung der Räumlichkeiten zum Wohnungsmarkt - führen können (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 08.08.1994 - 4 TH 2512/93 -, NVwZ-RR 1995, 118).
  • VG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 K 5412/15

    Anfechtung Gebührenfestsetzung; Nutzungsuntersagung; Umschreibung nach Umzug;

  • VG Oldenburg, 25.03.2004 - 2 A 1624/00

    Artgerechte Haltung; Fluchttiere; Schaf; Schafhaltung; Tierschutz;

  • VG Kassel, 21.09.2007 - 4 G 1279/07

    Anhörungsmangel und Nachholbarkeit; Zulässigkeit einer von Amts wegen erfolgten

  • VG Stuttgart, 26.03.2002 - 6 K 371/02

    Sofortige Vollziehung einer Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung

  • VG Gelsenkirchen, 02.07.2010 - 6 K 3660/08

    Nutzungsuntersagung; Vollstreckung; Rücknahme; Wiederaufgreifen

  • OVG Sachsen, 13.06.2000 - 3 BS 606/99
  • VG Frankfurt/Main, 01.09.1995 - 15 E 2511/94
  • VG Berlin, 04.10.2021 - 6 K 473.19
  • VG Darmstadt, 16.02.2017 - 4 L 3263/16
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