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   VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08   

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VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08 (https://dejure.org/2008,59662)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.2008 - 9 B 1667/08 (https://dejure.org/2008,59662)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 2008 - 9 B 1667/08 (https://dejure.org/2008,59662)
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  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenrechtsstreits; Neubesetzung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08
    Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass der Betroffene sich auf eigene, rechtlich besonders geschützte Mitgliedschaftsrechte aus seiner Organteilstellung berufen kann, also eine sogenannte "wehrfähige Innenrechtsposition" innehat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O.; § 42 Rdnr. 80 mit weiteren Nachweisen).

    Im Innenrechtsstreit kann die Ausstattung von Organen bzw. Organteilen mit eigenen Rechten dann erforderlich und anzuerkennen sein, wenn innerorganisatorische Interessenkonflikte normativ dadurch angelegt sind, dass mit der Zuweisung bestimmter Funktionen eine Förderung eines pluralistisch strukturierten Willenbildungsprozesses sowie eine Ausbalancierung unterschiedlicher Positionen angestrebt wird (vgl. Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 14. Juni 1994 - 4 UE 2433/88 -, ESVGH 44, 291 und juris; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.; Martensen, JuS 1995, 989 f.).

    Ob den einzelnen Angehörigen eines Organs lediglich die objektivrechtliche Kompetenz zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusteht oder ob sie darüber hinaus mit Rechten und Pflichten, also eigenen Wahrnehmungszuständigkeiten für die Aufgabenerfüllung, ausgestattet sind, ist durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Normen zu ermitteln (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08
    Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass der Betroffene sich auf eigene, rechtlich besonders geschützte Mitgliedschaftsrechte aus seiner Organteilstellung berufen kann, also eine sogenannte "wehrfähige Innenrechtsposition" innehat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O.; § 42 Rdnr. 80 mit weiteren Nachweisen).

    Ob den einzelnen Angehörigen eines Organs lediglich die objektivrechtliche Kompetenz zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusteht oder ob sie darüber hinaus mit Rechten und Pflichten, also eigenen Wahrnehmungszuständigkeiten für die Aufgabenerfüllung, ausgestattet sind, ist durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Normen zu ermitteln (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.).

  • VG Gießen, 05.08.2008 - 9 L 1824/08
    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 5. August 2008 - 9 L 1824/08.GI - wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 14.06.1994 - 4 UE 2433/88

    Zur Regionalen Planungsversammlung, hier: Beteiligungsfähigkeit, Rechtsnatur,

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08
    Im Innenrechtsstreit kann die Ausstattung von Organen bzw. Organteilen mit eigenen Rechten dann erforderlich und anzuerkennen sein, wenn innerorganisatorische Interessenkonflikte normativ dadurch angelegt sind, dass mit der Zuweisung bestimmter Funktionen eine Förderung eines pluralistisch strukturierten Willenbildungsprozesses sowie eine Ausbalancierung unterschiedlicher Positionen angestrebt wird (vgl. Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 14. Juni 1994 - 4 UE 2433/88 -, ESVGH 44, 291 und juris; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.; Martensen, JuS 1995, 989 f.).
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