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   VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10   

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https://dejure.org/2010,5831
VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10 (https://dejure.org/2010,5831)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 B 1271/10 (https://dejure.org/2010,5831)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 (https://dejure.org/2010,5831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 4 BauGB, § 36 BauGB
    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und ErmessenAngemessenheit einer Wohnraumerweiterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens unter Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Bauaufsichtsbehörde; Anforderungen an eine rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens unter Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Bauaufsichtsbehörde; Anforderungen an eine rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessenheit einer Wohnraumerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 248 (Ls.)
  • BauR 2011, 301
  • ZfBR 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
    Das in § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der Behörde eingeräumte Ermessen dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres - kommunalaufsichtsrechtliches - Verfahren erforderlich wird (im Anschluss an VGH München, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 -).

    Die Vorschrift dient nämlich der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Baugenehmigungsverfahren ein weiteres Verfahren (kommunalaufsichtliches Verfahren zur Ersetzung des Einvernehmens) erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 - in juris-online unter Bezugnahme auf Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 Rdnr. 40).

    Wie beim Opportunitätsgrundsatz im Allgemeinen besteht dieser Freiraum aber nicht vorrangig im Interesse des Betroffenen (hier: der Gemeinde) (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.02.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 (4 C 7.09).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie"

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnraumversorgung hinsichtlich einer baulichen Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt es auf die objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse an, wobei es die Rechtsprechung bisher als naheliegend angesehen hat, sich an den Werten zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten galten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 - in BauR 2003, 594 im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 - in BauR 1988, 698; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 1313/05 -).
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnraumversorgung hinsichtlich einer baulichen Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt es auf die objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse an, wobei es die Rechtsprechung bisher als naheliegend angesehen hat, sich an den Werten zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten galten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 - in BauR 2003, 594 im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 - in BauR 1988, 698; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 1313/05 -).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Es ist daher nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB das Einvernehmen zu ersetzen, wenn es rechtswidrig versagt wird und ein Genehmigungsanspruch besteht (in diese Richtung wohl auch schon: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 -, Rn. 5 , juris; vgl. vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 137. EL Februar 2020, BauGB § 36 Rn. 41).
  • BGH, 21.10.2021 - III ZR 166/20

    Haftung der Gemeinde bei Einvernehmensersetzung durch Kommunalaufsichtsbehörden

    Diese ist, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen tatsächlich rechtswidrig versagt hat und ein Genehmigungsanspruch nach Art. 14 Abs. 1 GG besteht, im Hinblick auf ihre Ausrichtung auf den Schutz des Bauwilligen zu dessen Gunsten zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2010, aaO Rn. 14 mwN; so auch VGH Kassel, KommJur 2011, 250 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Der insoweit einschränkenden Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 CS 05.3346 - BauR 2006, 2022; Nieders. OVG, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 - ZfBR 2008, 366; Hess. VGH, Beschluss vom 08.09.2010 - 3 B 1271/10 - ZfBR 2011, 290) neigt der Senat allerdings eher nicht zu.
  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    38 2.1 § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Genehmigungsverfahren ein weiteres kommunalaufsichtliches Verfahren zur Ersetzung des Einvernehmens erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 - m.w.N., juris).
  • VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Auch eine selbstständige Nutzung der Erweiterung, die dem Telos des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB, nur Anbauten und Ergänzungen zum Bestand zuzulassen, entgegensteht, ist nicht legalisierungsfähig (zum Ganzen Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Krautzberger/Bielenberg, BauGB, 121. EL, § 35 Rn. 159 m.w.N.; s. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9).

    Diese seien jedenfalls als "Orientierungshilfe" heranzuziehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9, 11).

    Mit dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hat der Hessische VGH die landesrechtlichen Regelungen, die nach der Konzeption des nunmehr geltenden § 10 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG, vom 13.09.2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.10.2015 (BGBl. I S. 1610)) Anwendung finden, zugrunde gelegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.09.2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17

    Bauvorbescheid; angemessene Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich;

    Unter einer angemessenen Erweiterung i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist daher ein Um- oder Ausbau zu verstehen, der einerseits über eine im Verhältnis zum Bestand bloß geringfügige oder untergeordnete Erweiterung hinausgeht, anderseits aber seiner Größe und Funktion nach nur eine begrenzte zusätzliche Beeinträchtigung des Außenbereichs mit sich bringt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 15 ZB 11.1843 -, juris: Erweiterung der Kubatur des Bestands von 610 m³ um einen Anbau von 410 m³: unangemessen; BayVGH, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 10.2082 -, juris: Erweiterung von 110 m² Wohnfläche um ca. 19 m²: angemessen; HessVGH, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, ZfBR 2011, 290f, Gesamtfläche im Erdgeschoss von 98, 35 m² durch Dachgeschossausbau um 85, 34 m² erweitert: angemessen; OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 10 A 731/08 -, juris: Verdoppelung der vorhandenen Wohnfläche bei einem nicht außergewöhnlich kleinen Bestand: unangemessen).
  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

    Nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 22 DVO-BauGB ist das Einvernehmen zu ersetzen, wenn es rechtswidrig versagt wurde und ein Genehmigungsanspruch besteht (HessVGH, Urt. v. 08.09.2010 - 3 B 1271/10 -, juris; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 36 Rdnr. 41).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Weil bei einer rechtswidrigen Versagung des Einvernehmens keine sachliche Rechtfertigung dafür besteht, von einer Ersetzung abzusehen, ist das Ermessen jedenfalls in aller Regel auf Null reduziert (VGH Kassel, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, Rn. 5 nach juris; Schoch, NVwZ 2012, 777), so dass die von dem Beklagten getroffene Entscheidung, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, nicht zu beanstanden ist.
  • VGH Hessen, 14.05.2019 - 9 B 2016/18
    § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB dient der Verfahrenskonzentration und verhindert, dass neben dem Genehmigungsverfahren ein weiteres kommunalaufsichtliches Verfahren zur Ersetzung des Einvernehmens erforderlich wird, wenn eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt hat (Hess. VGH, Beschluss vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2011 - 8 L 1993/11

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    OVG, NVwZ 2000, 1061; Bay. VGH, BayVBl. 2006, 605 = ZfBR 2006, 684; Hess. VGH, Beschl. v. 8.9.2010 - 3 B 1271/10 - VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -, NVwZ-RR 2002, 825 = …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658.17

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines

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