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   VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96   

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VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.10.1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Nr 3 GastG
    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und Sperrzeitregelung für eine traditionelle Festveranstaltung - Störung der Wohnruhe und Zumutbarkeitsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3
    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen gaststättenrechtliche Sperrzeitregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 151 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 159 (Ls.)
  • DVBl 1997, 966 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar kann - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - ein auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG beruhender nachbarschaftlicher Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung grundsätzlich bestehen, nämlich dann, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen, ohne dadurch gleichzeitig die Ausübung des Gaststättengewerbes in seiner konkret beantragten Betriebsart durch Beseitigung eines prägenden Merkmals (wirtschaftlich) unmöglich zu machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80 S. 259 (264) = NVwZ 1989 S. 258 f. = GewArch 1989 S. 100 f.; Ziff. 2.1 und 2.2.3 der sogenannten LAI-Hinweise, NVwZ 1988 S. 135 f.; Steinberg, Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Gaststättenrecht, DÖV 1991 S. 354 (357); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986 S. 96; Hess. VGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 14 UE 2626/95 - GewArch 1996 S. 251 zur Rechtswidrigkeit einer derart "erdrosselnden" Nebenbestimmung).

    Ein Dorf- bzw. Festplatz ist nämlich als Anlage für kulturelle und soziale Zwecke in Dorfgebieten und auch in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 und § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO generell zulässig und die in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO für den Einzelfall aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen stimmen mit denen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG überein, soweit es - wie hier - um die mit einem Gaststättenvorhaben in bestimmter örtlicher Umgebung verbundenen Immissionen geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1991 und 8. November 1995 a. a. O.), wobei die Gaststättenbehörde lediglich über die typisierende Betrachtungsweise der Baugenehmigungsbehörde hinaus auch im Einzelfall bestehende besondere Betriebseigentümlichkeiten einschließlich der Person des Gaststättenbetreibers zu berücksichtigen hat.

  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

    Hinzu kommt, dass dieses der Pflege der dörflichen Gemeinschaft dienende Fest nur einmal jährlich und seit 1995 nicht mehr an vier, sondern nur noch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (vgl. zur Beschränkung auf drei Tage OVG NW, Urteile vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 - NVwZ 1984 S. 531 f., vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986 S. 64 ff. und vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 - NVwZ 1988 S. 178 f.); zudem wird die Altstadtkirmes auch nicht in der Sommerzeit, sondern im Winterhalbjahr veranstaltet, in dem nicht nur die Neigung der Besucher zum abendlichen Aufenthalt im Umfeld des Festzeltes, sondern insbesondere auch das Bedürfnis der Anwohner sich abends im Freien aufzuhalten und ihre Fenster insbesondere nachts geöffnet zu halten, deutlich geringer sein dürfte als im Sommer (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Ob die zum Zwecke der Nutzung als Dorf- bzw. Festplatz erfolgte Befestigung der Freifläche des Grundstücks durch Aufbringen der Schotterung gemäß § 62 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HBO einer Baugenehmigung bedurft hätte und ob deshalb wegen formeller Illegalität eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung gemäß § 78 Abs. 1 HBO ergehen könnte, oder ob dem die Beschränkung der Nutzung als Festplatz auf lediglich einmal im Jahr entgegensteht, wie offensichtlich die hier zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises meint, bedarf vorliegend keiner Prüfung, weil die Rechtmäßigkeit einer Gaststättenerlaubnis oder -gestattung nicht davon abhängt, ob eine für den beabsichtigten Gaststättenbetrieb erforderliche Baugenehmigung erteilt worden ist oder nicht (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 7. Januar 1985 - 14 S 2918/84 - GewArch 1985 S. 300; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 - NVwZ 1990 S. 559 (560) = GewArch 1990 S. 29 ff.; Steinberg a. a. O. S. 359 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

    Ein Dorf- bzw. Festplatz ist nämlich als Anlage für kulturelle und soziale Zwecke in Dorfgebieten und auch in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 und § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO generell zulässig und die in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO für den Einzelfall aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen stimmen mit denen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG überein, soweit es - wie hier - um die mit einem Gaststättenvorhaben in bestimmter örtlicher Umgebung verbundenen Immissionen geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1991 und 8. November 1995 a. a. O.), wobei die Gaststättenbehörde lediglich über die typisierende Betrachtungsweise der Baugenehmigungsbehörde hinaus auch im Einzelfall bestehende besondere Betriebseigentümlichkeiten einschließlich der Person des Gaststättenbetreibers zu berücksichtigen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Angesichts des sich bei summarischer Prüfung aus dem Akteninhalt ergebenden Verhaltens der Beigeladenen und der Antragsgegnerin hinsichtlich der Einhaltung der für die letztjährige Altstadtkirmes festgesetzten Lärmgrenzwerte und Veranstaltungszeiten sah sich der Senat genötigt, zur Absicherung der durch die teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche des Antragstellers geregelten gestaffelten Schlußzeiten die Antragsgegnerin gemäß § 80 a Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO i. V. m. § 172 VwGO bzw. § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO unter Androhung von Zwangsgeld zur Überwachung und gegebenenfalls Durchsetzung der Einhaltung dieser Rechtspflichten der Beigeladenen zu verpflichten (vgl. dazu OVG NW, Beschluss vom 8. September 1992 - 11 B 3495/92 - NVwZ 1993 S. 383 ff.).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar kann - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - ein auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG beruhender nachbarschaftlicher Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung grundsätzlich bestehen, nämlich dann, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen, ohne dadurch gleichzeitig die Ausübung des Gaststättengewerbes in seiner konkret beantragten Betriebsart durch Beseitigung eines prägenden Merkmals (wirtschaftlich) unmöglich zu machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80 S. 259 (264) = NVwZ 1989 S. 258 f. = GewArch 1989 S. 100 f.; Ziff. 2.1 und 2.2.3 der sogenannten LAI-Hinweise, NVwZ 1988 S. 135 f.; Steinberg, Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Gaststättenrecht, DÖV 1991 S. 354 (357); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986 S. 96; Hess. VGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 14 UE 2626/95 - GewArch 1996 S. 251 zur Rechtswidrigkeit einer derart "erdrosselnden" Nebenbestimmung).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1985 - 14 S 2918/84

    Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Ob die zum Zwecke der Nutzung als Dorf- bzw. Festplatz erfolgte Befestigung der Freifläche des Grundstücks durch Aufbringen der Schotterung gemäß § 62 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HBO einer Baugenehmigung bedurft hätte und ob deshalb wegen formeller Illegalität eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung gemäß § 78 Abs. 1 HBO ergehen könnte, oder ob dem die Beschränkung der Nutzung als Festplatz auf lediglich einmal im Jahr entgegensteht, wie offensichtlich die hier zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises meint, bedarf vorliegend keiner Prüfung, weil die Rechtmäßigkeit einer Gaststättenerlaubnis oder -gestattung nicht davon abhängt, ob eine für den beabsichtigten Gaststättenbetrieb erforderliche Baugenehmigung erteilt worden ist oder nicht (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 7. Januar 1985 - 14 S 2918/84 - GewArch 1985 S. 300; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 - NVwZ 1990 S. 559 (560) = GewArch 1990 S. 29 ff.; Steinberg a. a. O. S. 359 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1985 - 4 A 1645/84
    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Hinzu kommt, dass dieses der Pflege der dörflichen Gemeinschaft dienende Fest nur einmal jährlich und seit 1995 nicht mehr an vier, sondern nur noch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (vgl. zur Beschränkung auf drei Tage OVG NW, Urteile vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 - NVwZ 1984 S. 531 f., vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986 S. 64 ff. und vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 - NVwZ 1988 S. 178 f.); zudem wird die Altstadtkirmes auch nicht in der Sommerzeit, sondern im Winterhalbjahr veranstaltet, in dem nicht nur die Neigung der Besucher zum abendlichen Aufenthalt im Umfeld des Festzeltes, sondern insbesondere auch das Bedürfnis der Anwohner sich abends im Freien aufzuhalten und ihre Fenster insbesondere nachts geöffnet zu halten, deutlich geringer sein dürfte als im Sommer (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 a. a. O.).
  • VGH Hessen, 18.05.1990 - 8 TH 362/90

    Nachbarschützender Charakter des GastG § 4 Abs 1 Nr 3; Beurteilungszeitpunkt für

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der vorliegend allein gebotenen summarischen Prüfung ist die gaststättenrechtliche Gestattung mit der ergänzenden Sperrzeitregelung nämlich wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 1990 - 8 TH 362/90 - GewArch 1990 S. 330 = NVwZ 1991 S. 278), nur insoweit offensichtlich rechtswidrig, als die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG und § 4 der Hessischen Verordnung über die Sperrzeit vom 19. April 1971 (GVBl. I S. 96) - SperrzeitVO - beigefügten Auflagen und Sperrzeitregelungen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Antragsteller einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar muß angesichts der Erfahrungen der letztjährigen Veranstaltung davon ausgegangen werden, dass auch dieses Jahr die nach den hier anwendbaren LAI-Hinweisen zugrundezulegenden Immissionsgrenzwerte für seltene Störereignisse nicht eingehalten werden und bei Wahrung des Charakters dieser Festveranstaltung angesichts der unmittelbaren Nachbarschaft zum Wohngrundstück des Antragstellers auch nicht eingehalten werden können, so dass eine Untersagung der Veranstaltung insbesondere wegen der aufgrund seiner Lage grundsätzlich stark eingeschränkten Eignung des Festplatzes insgesamt naheliegen könnte (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, Urteil vom 23. März 1990 - V ZR 58/89 - BGHZ 111 S. 63 ff. = NJW 1990 S. 2465 ff. = DVBl. 1990 S. 771 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1983 - 4 A 1063/82

    Deckungsgleichheit des Begriffs der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung gemäß §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1987 - 21 A 1136/87
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Betriebszeit für eine

  • VGH Bayern, 19.08.1991 - 22 B 88.3570
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92
  • BVerwG, 19.02.1996 - 1 B 24.96

    Ablehnung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 2732/89
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162).
  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

    Dem hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, GewArch. 1997, 162 = ESVGH 47, 141 (LS().

    Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, so dass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.).

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BauR 2003, 1187 = BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 -, NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch.

    Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.).

    Anders als in den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. September 2003 (- V ZR 41/03 -, a.a.O.) und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Oktober 1996 (- 14 TG 3852/96 -, a.a.O.) entschiedenen Fällen, handelt es sich bei den Darbietungen im Rahmen des Laternenfestes nicht um sehr seltene, lediglich auf einen Tag begrenzte Störereignisse, sondern um eine Veranstaltung, die sich über einen Zeitraum von insgesamt vier Tagen erstreckt.

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Zugleich gestattete der Hess.VGH (14 TG 3852/96) allerdings die Verwendung technischer Tonwiedergabegeräte - anders als die erkennende Kammer in ihrem Beschluß vom 10.09.1996.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Eilverfahren (8 G 1275/95(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3325/95; 8 G 1221/96(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff.), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Ungeachtet dessen, hat aber der Hess.VGH in seiner die Beteiligten betreffenden Entscheidung vom 8. Oktober 1996 (Leitsätze in NVwZ-RR 1997, 159) darauf hingewiesen, daß ein Dorf- bzw. Festplatz in Wohngebieten - und damit auch grundsätzlich hier - zulässig ist.

    Aus diesem Grunde zieht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Bad-Würt., NVwZ-RR 1994, 633, 634; VBlBW 1996, 108, 109; siehe auch Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; OVG Bremen, GewArch, 1996, 390, 391; Bay.VGH, NJW 1997, 1181, 1182) und dem zuständigen Senat des Hess. VGH (vgl. z.B. die die Beteiligten betreffende Eilentscheidung vom 08.10.1996, 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff. bei der Beurteilung der Lärmimmission, die von kommunalen Festveranstaltungen ausgehen, die entsprechenden Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI-Hinweise, NVwZ 1988, 135 ff.; Neufassung: NVwZ 1997, 469 ff.) als wesentlich für die Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles heran (vgl. auch BVerwGE 88, 143, 145).

  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).

    Die zeitliche Begrenzung auf 2.00 Uhr sichert den Klägern ein Mindestmaß an Nachtruhe (vgl. zu einem ähnlichen Fall HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/164).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).

    Anders als bei einer typischen Disco-Veranstaltung wird durch eine solche Begrenzung der bereits um 18.11 Uhr beginnenden Weiberfastnachtfete deren Charakter nicht grundlegend verändert (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. Bay. VGH, NJW 1998, 401; Hess. VGH, GewArch 1997, 162; OVG Bremen, GewArch 1996, 390; Nds. OVG, GewArch 1996, 117, 119) anerkannt, dass eine Überschreitung der für seltene Ereignisse geltenden Orientierungswerte bei sogen. "sehr seltenen" Ereignissen in Betracht kommen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Einem betroffenen Nachbarn kann daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ein Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung zustehen, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - juris Rn. 30).

    Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).

    Eine gaststättenrechtliche Gestattung ist wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt, rechtswidrig, soweit die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG beigefügten Auflagen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Nachbarn einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 29).

  • VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, sodass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - Juris).

    So können bspw. im Falle eines Volksfestes, das von erheblicher Bedeutung für das gemeindliche Leben ist auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 - Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 - BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch. 2004, 217).

    Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 - NVwZ-RR 1994, 633/635 = UPR 1994, 275 = VBlBW 1994, 147; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - Juris Rn. 54).

  • BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03

    Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162).
  • VG Dresden, 21.05.2010 - 4 L 251/10

    Pfingstfest in Kromlau darf bis 2:00 Uhr gefeiert werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen;

  • VG Koblenz, 08.01.2004 - 1 K 745/03

    Sinzig-Westum: Karnevals- und Musikveranstaltungen im Festzelt waren für

  • VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12

    Bindungswirkung Baugenehmigung

  • VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456

    TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass

  • VG Gießen, 13.09.2006 - 8 E 2264/05

    Verwaltungsgericht verpflichtet Gemeinde Langgöns zur Einhaltung von Lärmgrenzen

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2007 - 8 K 3694/06

    Vereinsfest, seltenes Ereignis

  • VG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 A 50/08

    Anwohnerklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers

  • VG Wiesbaden, 22.12.1999 - 4 G 2328/99

    Lärmbelästigung durch einen Zirkus; Inhaltliche Anforderungen an die Bestimmtheit

  • VG Frankfurt/Main, 29.07.1998 - 6 G 2106/98

    Volksfest, Schallemissionen

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