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   VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87   

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https://dejure.org/1992,8834
VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87 (https://dejure.org/1992,8834)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.1992 - 2 UE 1514/87 (https://dejure.org/1992,8834)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 2 UE 1514/87 (https://dejure.org/1992,8834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, BImSchV 16
    Lärmschutzmaßnahmen: kein Planergänzungsanspruch bei vor dem Inkrafttreten der BImSchV 16 erlassenem baurechtlichen Planfeststellungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Die Beschwerde der Kläger hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 -- (NVwZ 86, 668 = NuR 86, 30 = DÖV 85, 927) zurückgewiesen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die das Eilverfahren betreffende Gerichtsakte 2 TH 1805/84 und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (8 Ordner) Bezug genommen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 03.07.1991 - 4 C 13.88

    Planergänzungsanspruch infolge Verkehrslärmimmissionen wegen Inbetriebnahme einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 03. Juli 1991 (4 C 13.88) einen Schienenbonus von 5 dB(A) anerkannt.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kommt es nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde an, und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf Aufhebung oder Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet ist (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976, BVerwGE 51, 15 , und vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237 ; ebenso Alexander, NVwZ 91, 318 ; vgl. ferner Senatsurteil vom 25. Juni 1991 -- 2 UE 2556/84 --, UPR 92, 115 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kommt es nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde an, und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf Aufhebung oder Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet ist (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976, BVerwGE 51, 15 , und vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237 ; ebenso Alexander, NVwZ 91, 318 ; vgl. ferner Senatsurteil vom 25. Juni 1991 -- 2 UE 2556/84 --, UPR 92, 115 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Denn die bis dahin fehlende normative Bestimmung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte ist von der Rechtsprechung in Wahrnehmung einer "richterlichen Notkompetenz" (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989, BVerwGE 84, 31 ) ausgefüllt worden (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BVerwGE 77, 285; BVerfG, Beschluß vom 30. November 1988, BVerfGE 79, 175), so daß mit der 16. BImSchV hinsichtlich des Verkehrslärmschutzes kein rechtsfreier Zustand beseitigt worden ist.
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Denn die bis dahin fehlende normative Bestimmung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte ist von der Rechtsprechung in Wahrnehmung einer "richterlichen Notkompetenz" (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989, BVerwGE 84, 31 ) ausgefüllt worden (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BVerwGE 77, 285; BVerfG, Beschluß vom 30. November 1988, BVerfGE 79, 175), so daß mit der 16. BImSchV hinsichtlich des Verkehrslärmschutzes kein rechtsfreier Zustand beseitigt worden ist.
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2556/84

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Bau einer Ortsumgehung nahe Altenheim;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kommt es nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde an, und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf Aufhebung oder Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet ist (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976, BVerwGE 51, 15 , und vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237 ; ebenso Alexander, NVwZ 91, 318 ; vgl. ferner Senatsurteil vom 25. Juni 1991 -- 2 UE 2556/84 --, UPR 92, 115 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.1991 - 7 K 10/90

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts; Entschädigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob mit dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 29. April 1991 -- 7 K 10/90 --) ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist, wenn mit der Klage auf Planergänzung Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden, von deren Anerkennung die Rechtmäßigkeit des Plans im übrigen nicht berührt wird.
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