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   VGH Hessen, 09.07.2010 - 5 E 1048/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6153
VGH Hessen, 09.07.2010 - 5 E 1048/10 (https://dejure.org/2010,6153)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.07.2010 - 5 E 1048/10 (https://dejure.org/2010,6153)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 5 E 1048/10 (https://dejure.org/2010,6153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 8 RVG, § 68 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 VwGO
    (Vorverfahrenskosten als Kosten des gerichtlichen Verfahrens; Absetzung nach RVG § 11 Abs 8 bei fehlendem Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr bzw. bei fehlender Zustimmung des Auftraggebers zur höheren Vergütungsfestsetzung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühren und Auslagen eines nach §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erforderlichen Vorverfahrens als Kosten eines gerichtlichen Verfahrens; Vergütungsanspruch eines nicht notwendig gem. § 162 Abs. 1, 2 VwGO für ein Vorverfahren hinzugezogenen Bevollmächtigten als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Auslagen eines nach §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) erforderlichen Vorverfahrens als Kosten eines gerichtlichen Verfahrens; Vergütungsanspruch eines nicht notwendig gem. § 162 Abs. 1 , 2 VwGO für ein Vorverfahren hinzugezogenen Bevollmächtigten als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3466
  • DÖV 2010, 948
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 24.07.2009 - 6 E 856/09

    Kostenerinnerung; Beschwerde; Besetzung der Richterbank; Aufwendungen für

    Auszug aus VGH Hessen, 09.07.2010 - 5 E 1048/10
    Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, da die Entscheidungszuweisung an den Einzelrichter nach Maßgabe des § 66 Abs. 6 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG - nicht anwendbar ist (Hess.VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 6 E 856/09 -, LKRZ 2009, 415 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Ob im Falle einer Klageänderung nach § 263 ZPO ohne Parteiwechsel die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann nach § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen sind, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 648 Tz. 21 ff m. w. N.; a.A.: OLG München NJW-RR 2017, 243), kann vorliegend dahin stehen.
  • OVG Bremen, 02.04.2014 - 1 S 107/13

    Festsetzung einer Geschäftsgebühr für das Betreiben des Widerspruchsverfahrens;

    Ohne eine entsprechende Entscheidung nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO können die Gebühren des im Vorverfahren tätigen Rechtsanwalts nicht als notwendig betrachtet werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 9.7.2010 - 5 E 1048/10 - [...] Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (aaO).
  • SG Berlin, 08.11.2010 - S 164 SF 808/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerinnerung - Rechtsanwaltsvergütung -

    Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren sind hiervon auch die Kosten eines Vorverfahrens, dem ein Klageverfahren nachgefolgt ist, mit umfasst (so schon SG Berlin, Beschluss vom 07. November 1989, S 71 KA 14/88; Knittel in Hennig, SGG, § 193 Rdz. 47, 44; für die Vorverfahrenskosten nach §§ 68 ff. VwGO vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 09. Juli 2010, 5 E 1048/10; Fundstellen juris; a. A. offenbar Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 193 Rdnr. 5b).
  • OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 E 19/22

    Kostenfestsetzung; Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gehören zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens auch die Gebühren und Auslagen eines nach §§ 68 ff. VwGO erforderlichen Vorverfahrens, soweit sich dem Vorverfahren ein Hauptsacheverfahren angeschlossen hat, wobei dies nicht voraussetzt, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 1 und 2 VwGO für notwendig erklärt wurde (HessVGH, Beschl. v. 9. Juli 2010 - 5 E 1048/10 -, juris Rn. 8).
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