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   VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15   

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https://dejure.org/2015,38473
VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 22 Abs 2 S 1 BauNVO, § 57 Abs 1 HBO, § 6 Abs 6 S 2 HBO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABSTANDSFLÄCHE; BALKON; DOPPELHAUS; EINSICHTNAHME; GEBOT DER RÜCKSICHTNAHME; NACHBARGRENZE; NACHBARSCHUTZ

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücksichtnahmegebot vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf eigenes Grundstück

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Balkonstreit - Hauseigentümer will aus Sorge um seine Privatsphäre einen Balkon am Nachbarhaus verhindern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücksichtnahmegebot vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf eigenes Grundstück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen genehmigten Grenzbalkon des Nachbarn vorgehen - Kein Verstoß gegen Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme bei teilweiser Einsicht des Grundstücks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baunachbarrecht schützt nicht vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück! (IBR 2016, 178)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 247
  • DÖV 2016, 265
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ein Doppelhaus ist danach eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden und damit das grundsätzliche Abstandsgebot in der offenen Bauweise auf der Basis der Gegenseitigkeit überwinden (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355).

    Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - a. a. O., S. 359; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 A 1894/12.Z -).

    Denn die erhöhte Nutzbarkeit der Grundstücke der Antragstellerin und der Beigeladenen wird durch den Verzicht auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - a. a. O.).

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Das in § 34 Abs. 1 Satz 1 enthaltene Gebot der Rücksichtnahme vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.84 -, BRS 40 Nr. 192; seitdem st. Rspr.).

    Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ist weder das eine noch das andere bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sachlage offensichtlich, so hat das Gericht entsprechend der von dem Vorhaben berührten Interessen der Beteiligten zu entscheiden (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, BauR 1992, 217).

    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es ist verletzt, wenn durch das Vorhaben bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen im Sinne des Rechtsgedankens des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorgerufen werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 -, BRS 52 Nr. 2 = ESVGH 42, 172; Urteil vom 7. November 1986 - 4 OE 68/83 -, HessVGRspr. 1987 S. 63).

    Erforderlich ist eine mehr als geringfügige, d. h. eine abweichende, störende Überschreitung des vorhandenen Maßes der baulichen Nutzung und ein erhebliches, krasses Herausfallen aus der näheren Umgebung, das nicht auflösbare Probleme verursacht, die auf diese abgewälzt werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es verbleibt vielmehr bei dem allgemeinen Grundsatz, dass dann, wenn die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstände eingehalten werden, ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot regelmäßig ausscheidet (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. November 2006 - 4 TG 2391/06 -, BRS 70 Nr. 168).
  • VGH Hessen, 20.11.2006 - 4 TG 2391/06

    Vorläufiger Rechtsschutz im Nachbarstreitverfahren - Reichweite des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es verbleibt vielmehr bei dem allgemeinen Grundsatz, dass dann, wenn die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstände eingehalten werden, ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot regelmäßig ausscheidet (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. November 2006 - 4 TG 2391/06 -, BRS 70 Nr. 168).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 4 B 224.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Auch wird keine Einsichtsmöglichkeit geschaffen, die die Antragstellerin nicht mehr hinzunehmen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2009 - 3 S 569/09 -, BRS 74 Nr. 89 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 4 B 224.84

    Anfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Rüge einer Abweichung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09

    Grenzabstand für Grenzbalkon

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

  • VGH Hessen, 07.11.1986 - 4 OE 68/83
  • VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15

    Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf

    Es ist verletzt, wenn durch das Vorhaben bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen im Sinne des Rechtsgedankens des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorgerufen werden (Hessischer VGH, Beschl. v.09.10.2015 - 4 B 1353/15 -, zit. in Juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15

    Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (vgl. HessVGH, Beschl. v. 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris RdNr. 10).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 -, juris Rdnr. 5, seitdem ständige Rechtsprechung; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 10 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Bs 218/19 -, juris Rdnr. 41; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 15 ZB 19.1221 -, juris Rdnr. 19).
  • VG Frankfurt/Main, 17.08.2018 - 8 K 4609/16

    Baugenehmigung

    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt (ständige Rechtsprechung der Bausenate des Hess. VGH seit dem Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - BauR 1992, 217; vgl. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 247).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtsmöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 716).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen

    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn eine Einsichtnahmemöglichkeit in einen Raum der privaten Lebensgestaltung eröffnet würde (vgl. HessVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, NVwZ-RR 2016, 247 und juris, Rn. 10).
  • VG München, 29.09.2021 - M 9 K 20.1677

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung einer Doppelhaushälfte

    Ausnahmsweise rücksichtlose Beeinträchtigungen durch eine Doppelhaushälfte sind eine Frage des eigenständigen Gebots der Rücksichtnahme und führen dazu, dass sich das Vorhaben nicht einfügt, aber nicht zwingend dazu, dass kein Doppelhaus mehr vorliegt (vgl. zur diesbezüglichen Unterscheidung HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris Rn. 9 - 10).

    Denn der Gewinn an nutzbarer Grundstücksfläche bei einem Doppelhaus wird eben dadurch erkauft, dass die Nutzungsbereiche der jeweiligen Grundstücke näher aneinander rücken und von daher notwendig ein gewissermaßen erhöhtes Störpotenzial auftritt (HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 01.06.2021 - AN 17 E 21.00860

    Erfolgloser Eilantrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen

    Grundsätzlich muss dem Nachbarn im Rahmen des Rücksichtnahmegebots noch ein letzter intimer, der privaten Lebensführung zugeordneter Raum verbleiben (HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 247, Ls. und Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2019 - 5 K 1222/18

    Unbestimmtheit der Baugenehmigung; Abstandsflächenberechnung; Auslegung von

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris; VGH BY, Urteil vom 24. November 2015 - 15 B 13.2414 -, juris; OVG TH, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris.
  • VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19

    Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?

    Muss nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden, braucht auch der hinzutretende Bauteil keine Abstandsfläche einzuhalten ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO ; Hess. VGH, Beschluss vom 9.10.2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 8 ; zur vergleichbaren sächsischen Rechtslage Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 5).
  • VG Minden, 08.04.2022 - 9 L 112/22
    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Hessen, 12.12.2019 - 3 B 446/19

    Studierendenhaus und Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2019 - 8 L 5931/17

    Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die

  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung

  • VG Darmstadt, 30.04.2020 - 7 L 495/20

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Hotels innerhalb des angemessenen

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 8 K 2355/17

    Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die

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