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   VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90   

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https://dejure.org/1995,3447
VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90 (https://dejure.org/1995,3447)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.1995 - 4 UE 2704/90 (https://dejure.org/1995,3447)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 1995 - 4 UE 2704/90 (https://dejure.org/1995,3447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 BauGB
    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer Erhaltungssatzung stehenden Bauwerkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchgenehmigung im Gebiet einer Erhaltungssatzung? (IBR 1997, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 631
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Aus den vorstehend genannten Gründen ergibt sich auch die Denkmalwürdigkeit, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Häuser begründet (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - DVBl. 1995, 757; U. v. 12.09.1995 - 3 UE 2679/94 -).

    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.; U. v. 12.09.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).

    In einem derartigen Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats zum Denkmalschutzrecht (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.) der Einwand des Eigentümers, die Verweigerung der Abbruchgenehmigung bürde ihm unverhältnismäßig hohe Kosten auf, die sich bei einer zukünftigen Nutzung des Denkmals nicht amortisierten, grundsätzlich nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am unveränderten Bestand eines Kulturdenkmals zu überwinden.

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 3 UE 2679/94

    Denkmalwürdigkeit eines Bauwerks

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Aus den vorstehend genannten Gründen ergibt sich auch die Denkmalwürdigkeit, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Häuser begründet (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - DVBl. 1995, 757; U. v. 12.09.1995 - 3 UE 2679/94 -).

    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.; U. v. 12.09.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).

  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89

    Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Aus der Systematik des § 172 BauGB ergibt sich, daß die Entscheidung über die Versagung oder Genehmigung nach § 2 der Erhaltungssatzung eine gebundene Entscheidung ist (ebenso für die Milieuschutzsatzung gemäß § 171 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Hess. VGH, B. v. 11.05.1992 - 3 UE 174/89 - BRS 54 Nr. 113; vgl. auch Bielenberg/ Stock, a.a.O., § 172, Rdnr. 50, Dierkes, Die Genehmigungsversagung nach § 172 BauGB - eine gebundene Entscheidung -, BauR 1983, 129; Leidinger, Ensembleschutz als Instrument des Denkmalrechts und sein Verhältnis zu anderen Instrumenten der Stadterhaltung und -gestaltung, BauR 1994, 1, 10; a.A. Lemmel, a.a.O. § 172 Rn. 19 - ohne Begründung -).
  • VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 HAG durfte ein Flächennutzungsplan jedoch einzelne Teile des Gemeindegebietes nicht aussparen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.02.1972 - 4 N 1280/85 - und vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - BRS 32 Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, daß es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995, a.a.O.; U. v. 12.09.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Auf der zweiten Stufe konkretisiert und individualisiert sich das Verfahren, indem über die Schutzwürdigkeit des konkreten Bauwerks und die Zulässigkeit seines Abbruchs entschieden wird (vgl. BVerwG, U. v. 03.07.1987 - 4 C 26.85 - BRS 47 Nr. 129. Obwohl die Entscheidung zu § 39 h BBauG ergangen ist, können die Entscheidungsgründe auch auf § 172 BauGB übertragen werden (so Bielenberg/Stock in Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 172 Rdnr. 31)).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der höheren Verwaltungsbehörde wie der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BRS 22 Nr. 4).
  • VGH Hessen, 22.07.1977 - IV OE 57/75
    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 HAG durfte ein Flächennutzungsplan jedoch einzelne Teile des Gemeindegebietes nicht aussparen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.02.1972 - 4 N 1280/85 - und vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - BRS 32 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 10.07.1964 - OS IV 30/62
    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90
    Der Senat geht auch nach erneuter Überprüfung in der mündlichen Verhandlung davon aus, daß der hier maßgebliche Flächennutzungsplan der Beklagten, der noch unter der Geltung des Gesetzes über den Aufbau der Städte und Dörfer des Landes Hessen - HAG - vom 25.10.1948 (GVBl. 1948 I S. 139) aufgestellt worden ist, im Jahr 1960 rechtswirksam zustandegekommen ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 05.05.1971 - IV N 7/70 - U. v. 10.07.1964 - OS IV 30/62 - BRS 15 Nr. 9 = HessVGRspr. 1965, S. 2).
  • VGH Hessen, 13.02.2017 - 3 A 2706/15

    Baurechts - Grundzüge der Planung

    Erst die erteilte Baugenehmigung setzt der gemeindlichen Planungshoheit eine Grenze (BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9/07 -, BVerwGE 130, 113-122, Rn. 10; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.11.1995 - 4 UE 2704/90 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 10 A 305/05

    Zweck einer Erhaltungssatzung

    Zum parallelen Schutz durch eine Erhaltungssatzung neben einer Gestaltungssatzung und einer Denkmalbereichssatzung: OVG NRW, Urteil vom 24.3.1997 - 10 A 762/95 - ähnlich Hess. VGH, Urteil vom 9.11.1995 - 4 UE 2704/90 - BRS 57 Nr. 271.
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 2.13

    Zum Abgrenzungsmaßstab der Tatbestandsalternativen für Erhaltungssatzungen

    Dagegen erfüllt nicht jede aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes bedeutsame bauliche Anlage die Voraussetzungen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen (Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 9.92 - juris Rn. 7; so auch der von der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OVG Münster vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 - juris Rn. 3; das ebenfalls in Bezug genommene Urteil des VGH Kassel vom 9. November 1995 - 4 UE 2704/90 - verhält sich nicht zur zweiten Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 6.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen

    Dagegen erfüllt nicht jede aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes bedeutsame bauliche Anlage die Voraussetzungen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen (Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 9.92 - juris Rn. 7; so auch der von der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OVG Münster vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 - juris Rn. 3; das ebenfalls in Bezug genommene Urteil des VGH Kassel vom 9. November 1995 - 4 UE 2704/90 - verhält sich nicht zur zweiten Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 3.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erlass einer

    Dagegen erfüllt nicht jede aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes bedeutsame bauliche Anlage die Voraussetzungen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen (Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 9.92 - juris Rn. 7; so auch der von der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OVG Münster vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 - juris Rn. 3; das ebenfalls in Bezug genommene Urteil des VGH Kassel vom 9. November 1995 - 4 UE 2704/90 - verhält sich nicht zur zweiten Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 5.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen

    Dagegen erfüllt nicht jede aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes bedeutsame bauliche Anlage die Voraussetzungen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen (Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 9.92 - juris Rn. 7; so auch der von der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OVG Münster vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 - juris Rn. 3; das ebenfalls in Bezug genommene Urteil des VGH Kassel vom 9. November 1995 - 4 UE 2704/90 - verhält sich nicht zur zweiten Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 4.13

    Vorliegen der Regelungen in einer Erhaltungssatzung in Bezug auf das Gebiet und

    Dagegen erfüllt nicht jede aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes bedeutsame bauliche Anlage die Voraussetzungen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen (Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 9.92 - juris Rn. 7; so auch der von der Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OVG Münster vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 - juris Rn. 3; das ebenfalls in Bezug genommene Urteil des VGH Kassel vom 9. November 1995 - 4 UE 2704/90 - verhält sich nicht zur zweiten Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ).
  • VGH Hessen, 20.03.2002 - 4 UE 891/97
    Das öffentliche Erhaltungsinteresse entfällt regelmäßig, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, dass es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.11.1995 - 4 UE 2704/90 -, NVwZ-RR 1996, 631, 632).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung; Sternsozietäten

    Das BVerwG hat in seiner Entscheidung v. 9.5.1995 (NVwZ-RR 1996, 631) weiter ausgeführt, daß die Veröffentlichung den Schlußpunkt des Rechtssetzungsvorganges bildet.
  • VG Gießen, 02.08.1999 - 6 G 954/98

    Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ; Anordnung der Wiederherstellung der

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