Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2223
VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 (https://dejure.org/1993,2223)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 (https://dejure.org/1993,2223)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 (https://dejure.org/1993,2223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, § 3 AuslG, § 17 AuslG, § 20 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 20 Abs 3 S 1 AuslG
    (Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 S 1; Einreise vor Vollendung des 16. Lebensjahres; Sorgerechtsentscheidung eines ausländischen Gerichts)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintritt der Erlaubnisfiktion mit der Stellung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung; Wirkung der verspätete Antragstellung auf Aufenthaltsgenehmigung; Alter zum Zeitpunkt der Einreise; Beachtung der Sorgerechtsentscheidung eines ausländischen Gerichts bei der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1439 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Dies folgt auch aus einem Vergleich mit dem fiktiven Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, das ausdrücklich einen zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßigen Aufenthalt verlangt (vgl. Hess. VGH, 11.05.1992 - 12 TH 636/92 - 08.04.1992 - 12 TH 611/92 -, EZAR 622 Nr. 16), ein Erfordernis, das in § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG nicht aufgestellt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1992 - 1 S 1793/92

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung für einen Minderjährigen, der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Da die Antragstellerin von vornherein, wie bereits ihre Aufenthaltsanzeige vom 9. Dezember 1991, die sie zwei Tage nach ihrer Einreise erstattete, um ihrer Anzeigepflicht nach § 13 DVAuslG zu genügen, ausweist, zum Zwecke der Familienzusammenführung eingereist ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob ein zunächst zu anderen Zwecken eingereistes ausländisches Kind sich auch dann noch auf die Erfüllung der Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG berufen kann, wenn es erstmals nach Vollendung des 16. Lebensjahres die familiäre Lebensgemeinschaft herstellen will (verneinend VGH Baden-Württemberg, 27.11.1992 - 1 S 1793/92 -).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Für die rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens der gemäß § 68 Abs. 1 AuslG handlungsfähigen Antragstellerin ist, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Damit wird im Wege einer Ermessensentscheidung der Nachzug zu einem Elternteil ermöglicht (Renner, a.a.O., § 20 AuslG Rdnr. 9; vgl. auch zur Frage, ob es sich um eine Ermessen einräumende Vorschrift handelt VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349, 350; Amtliche Begründung des Regierungsentwurfs - BT- Drs. 11/6321 -: "von dem Erfordernis des Nachzuges nur zu beiden Elternteilen soll generell abgesehen werden können, wenn die Eltern geschieden sind oder nicht miteinander verheiratet waren und sind"; auch Fraenkel, a.a.O., S. 85 f. dürfte trotz der mißverständlichen Formulierung ("Der Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 wird in Abs. 3 Satz 1 um einen Ausnahmetatbestand ergänzt") von einer Ermessensentscheidung ausgehen, so daß seine Einstufung als Befürworter eines Rechtsanspruchs aus § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG bei VGH Baden-Württemberg, a.a.O., unzutreffend sein dürfte).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist im Hinblick auf die in der Verfügung des Antragsgegners enthaltene Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zulässig, da durch die Ablehnung das durch den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vom 25. Mai 1992, beim Antragsgegner eingegangen am 27. Mai 1992, begründete fiktive Aufenthaltsrecht der Antragstellerin in Deutschland beendet wurde (vgl. dazu grundsätzlich Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426).
  • VGH Bayern, 22.10.1992 - 10 CS 92.2922
    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
    Sie muß nicht ausschlaggebend sein, darf aber auch nicht als unbeachtlich gewertet werden (vgl. VGH Baden- Württemberg, a.a.O., InfAuslR 1992, 350; 27.11.1992, a.a.O.; Bay. VGH, 22.10.1992 - 10 CS 92.2922 -).
  • VGH Hessen, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95

    Kindernachzug: zur sachgerechten Ermessensausübung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3 S

    Dieser Rechtsanspruch scheitert zwar nicht daran, daß die Antragstellerin zwischenzeitlich das 17. Lebensjahr vollendet und damit die in § 20 Abs. 2 Nr. 2 bestimmte Altershöchstgrenze für den Kindernachzug von 16 Jahren überschritten hat, denn für die Erfüllung des in der vorgenannten Regelung normierten Alterserfordernisses ist allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einreise abzustellen (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR. 1992, 349 (350); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, NVwZ-RR 1994, 692; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 86).

    Ob dem nachzugswilligen Ausländer unter diesen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, hat die zuständige Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 zu § 20 AuslG; anderer Ansicht: Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 85, wonach es sich bei der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG um einen den Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 AuslG ergänzenden Ausnahmetatbestand handeln soll).

    Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, wird dem Kind der Nachzug zu dem sorgeberechtigten Elternteil zur Gewährleistung der erforderlichen Pflege und Erziehung nicht versagt werden können, wobei Art und Umfang der notwendigen Betreuung allerdings von dem Alter des Kindes abhängig sind (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 - und Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, am jeweils angegebenen Ort; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 11 S 1354/93 - und vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92, EZAR 022 Nr. 3; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 12 zu § 20 AuslG; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juli 1992, Rdnr. 10 ff. zu § 20 AuslG).

    Dem vorliegenden Sachverhalt ist nämlich nicht zu entnehmen, ob für den Nachzug der Antragstellerin die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 AuslG erfüllt sind, von denen im Rahmen des § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht abgesehen werden darf (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, a. a. O.; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 85).

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96

    Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis

    Denn hierbei handelt es sich um eine Erteilungsvoraussetzung, die nur im Zeitpunkt der Aufenthaltsbegründung vorgelegen haben muss und nicht bei Beantragung der Genehmigung, die sich der Sache nach als Genehmigungsverlängerung darstellt (VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349; VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; Fraenkel, a.a.O., S. 86, 110).

    Entgegen der darin zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung ist bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem alleinerziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen (VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.; Hess. VGH, 10.03.1993, a.a.O.), und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. § 16a FGG; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; betr. Adoption Hess. VGH, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64 = NJW-RR 1994, 391 = FamRZ 1994, 956 = HessVGRspr.

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Danach tritt in den Fällen des § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts unabhängig davon ein, ob die Antragsfrist eingehalten ist (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 - EZAR 622 Nr. 19 = AuAS 1993, 134; Beschluß vom 22. Februar 1995 - 9 TG 3313/94 - EZAR 460 Nr. 13 = ZAR 1995, 85 (LS)).

    Dadurch daß die Stellung eines Antrags selbständig und unabhängig von der Einhaltung der Antragsfrist die Rechtsfolge der Fiktion eines erlaubten Aufenthalts für die Fälle des § 69 Abs. 1 AuslG auslöst, beginnt das fiktive Aufenthaltsrecht aber eben auch mit einem verspäteten, d. h. mit einem nicht fristgemäßen Antrag und ist nicht etwa ausgeschlossen (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 29.05.1995 - 13 TH 3165/94

    Kindernachzug nach AuslG 1990 § 20 - zum Beurteilungszeitpunkt für das

    Tatsächlich handele es sich nämlich bei einer solchen formal erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung um die Verlängerung der Genehmigung für einen bereits rechtmäßig begründeten Aufenthalt (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 11 S 2545/91 -).

    Sind somit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG im Falle des Antragstellers erfüllt, liegt die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluß vom 7. Januar 1992, a.a.O.; Beschluß vom 10. März 1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Gegenüber der Rechtslage nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 bedeutet dies keine Verschlechterung der verfahrensrechtlichen Stellung der Ausländer, die mit Zustimmung der Ausländerbehörde eingereist sind; denn damals löste ein Aufenthaltserlaubnisantrag in jedem Fall ein fiktives Aufenthaltsrecht aus, also auch dann, wenn er erst nach Ablauf des Visums oder der erstmaligen oder verlängerten Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde (so schon Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19 = AuAS 1993, 134 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Da auch sonst die Begründung des Gesetzentwurfs und der Wortlaut des Gesetzes selbst nicht zu einer gegenteiligen Annahme zwingen, ist aus den dargelegten Gründen mithin davon auszugehen, dass § 69 Abs. 3 AuslG den Eintritt der Fiktion eines erlaubten Aufenthaltes von einem bei Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung noch rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig macht (im Ergebnis ebenso: VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992, Urteil vom 21. Oktober 1993 und Beschluss vom 07. Februar 1995, alle a.a.O., sowie Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG Rdnr. 45 und wohl auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 17 b; unter Berufung auf den Wortlaut der Begründung des Gesetzentwurfes und/oder des § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG anderer Ansicht: HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O., HessVGH, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -EZAR 622 Nr. 19 S. 2 f., vom 22. Mai 1995 - 9 TG 3313/94 - EZAR 460 Nr. 13S.
  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

    Soweit der Antragsteller ferner rügt, daß die angegriffene Entscheidung von einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 - und einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.1996 - 10 UE 3744/95 - abweiche (§§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), vermag auch dies nicht zur Beschwerdezulassung führen, da dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Auf diese Folge ist die Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht gerichtet und stellt deshalb keinen sonstigen Verwaltungsakt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG dar (so GK-AuslR § 69 RdNr. 45; Hess.VGH, Beschl. v. 10.3.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622, Nr. 19; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 25.7.1994, a.a.O., m.w.N.; a.A. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 31.8.1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040, Nr. 2).
  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 -

    Für den Antragsteller, der bereits im Alter von etwa 13 Jahren eingereist war und für Einreise und Aufenthalt bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres keiner Genehmigung bedurfte, weil sein Vater seit 1. September 1988 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG), ist aber für das Alterserfordernis nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG auf die 1991 oder Anfang 1992 erfolgte Einreise abzustellen (dazu näher Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19 = FamRZ 1993, 1439 (Ls.); ebenso Hess. VGH, 31.01.1996 - 13 TG 3227/95 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Sinn und Zweck der Regelungen gebieten ebenfalls keine andere Auslegung, weil die Ausländerbehörde durch eine unverzügliche (ablehnende) Entscheidung über den Genehmigungsantrag die gesetzliche Duldungsfiktion beenden kann (vgl. zum Streitstand in bezug auf § 69 Abs. 3 AuslG: BT-Drucks. 11/6321, S. 80; vgl. auch Hess. VGH, 12. Senat, Beschl. v. 10.3.1993 - 12 TH 2740/92, EZAR 622 Nr. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.1993 - VII 199/92 u. OVG NRW, Beschl. v. 2.7.1992 - 18 B 2091/92 - jeweils Juris-Dok.; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.8.1992, a.a.O.; Beschl. v. 21.10.1993 - 13 S 990/93 -, VGHBW RspDienst 1994, Beilage 1).
  • VGH Hessen, 20.10.1993 - 12 TH 1303/93

    Bezeichnung des Zielstaates in einer Abschiebungsandrohung

  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

  • VGH Hessen, 12.08.1996 - 10 UE 3744/95

    Ermessensausübung im Rahmen des Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 Abs 2 und Abs

  • VGH Hessen, 07.02.1996 - 12 TG 2525/95

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1996 - 4 M 12/96

    Altersgrenze; Kindernachzug

  • VG Gießen, 08.05.1998 - 7 G 1940/97

    Erhaltung der Rechtsstellung jugendlicher Ausländer - Aufenthaltserlaubnis für

  • VG Gießen, 14.11.1997 - 7 G 1371/97

    Verhältnis von Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht und Erlaß der

  • VG Frankfurt/Main, 06.09.1995 - 6 G 1137/95

    Bindung von deutschen Behörden bei der Entscheidung eines türkischen Gerichtes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht