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   VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06.A   

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https://dejure.org/2008,4463
VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06.A (https://dejure.org/2008,4463)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.04.2008 - 3 UE 455/06.A (https://dejure.org/2008,4463)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. April 2008 - 3 UE 455/06.A (https://dejure.org/2008,4463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 11 AufenthG 2004, § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 Abs 4 AufenthG 2004
    Verfolgungssituation für tscherkessische Volkszugehörige in der russischen Föderation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung von Volkszugehörigen als Tscherkessen in der Russischen Föderation; Zuordnung von Tscherkessen zur sozialen Gruppe der aus Tschetschenien stammenden Kaukasier; Schutzmöglichkeit in einer der drei Titularrepubliken der Adyge im Nordkaukasus ab dem Zeitpunkt ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Russland, Tschetschenien, Anderweitige Sicherheit, sonstige Drittstaaten, Tschetschenen, Tscherkessen, Adyge, Anerkennungsrichtlinie, Verfolgungsbegriff, Vorverfolgung, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, beachtlicher ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § ... 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 Abs. 11; ; QRL Art. 1; ; QRL Art. 2; ; QRL Art. 4; ; QRL Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (A) - Tscherkessische Volkszugehörige aus Tschetschenien, Russische Föderation, Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie: Existenzmöglichkeiten; Gruppenverfolgung; interner Schutz, russische Föderation; soziale Gruppe; Tscherkesse, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Bremen, 23.03.2005 - 2 A 116/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, 2.

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).

    Der Senat hält hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 23. März 2005 - 2 A 116/03.A -) auch das für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Kriterium der Verfolgungsdichte für gegeben.

    Er legt zugrunde, dass aufgrund der in den bezeichneten Berichten seit Beginn des zweiten Tschetschenienkrieges geschilderten unzähligen und durchgehenden und ihrer Intensität nach asylerheblichen Vorkommnisse gegenüber der tschetschenischen Zivilbevölkerung eine derartige Verfolgungsdichte besteht, dass jeder Tschetschene und jede Tschetschenin im Alter der Kläger ein den genannten Vergleichsfällen entsprechendes Verfolgungsschicksal für sich befürchten musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 185.94 - NVwZ 95, 175) und es den Tschetschenen bei objektiver Betrachtung der in Tschetschenien aus den genannten Vorkommnissen herzuleitenden Gefährdungslage nicht zumutbar war, dort zu verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.80 - NVwZ 92, 578; BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 518.89, BVerfGE 83, 219; OVG Bremen, Urteil vom 23.03.2005 - 2 A 116/03.A - in juris-online).

    Vorherige Schätzungen waren von einer durch Flüchtlinge, Auswanderung und Kriegsopfer erheblich gesunkenen Einwohnerzahl für Tschetschenien ausgegangen und hatten zwischen 450.000 bis 800.000 Tschetschenen in Tschetschenien geschwankt (vgl. Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 27.11.2002, 16.02.2004, 13.12.2004, 30.08.2005; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Soweit nach der bisherigen Rechtsprechung für die Beurteilung der Frage, ob einem Flüchtling nach den Maßstäben des § 60 Abs. 1 AufenthG Schutz zu gewähren ist, unterschiedliche Maßstäbe anzulegen waren, je nach dem, ob dieser seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (vgl. BVerfGE 80, 315 = NVwZ 1990, 151 = NJW 1990, 974), nimmt zwar die QRL eine entsprechende Unterscheidung ebenfalls auf, allerdings mit Verschiebungen des Prüfungsumfangs hinsichtlich der vorverfolgt ausgereisten Personen sowie hinsichtlich des anzustellenden Prüfungsumfangs im Zeitpunkt der Ausreise.

    Der von dem Bundesverfassungsgericht so bezeichneten "Zwiegesichtigkeit des Staates" (BVerfGE 80, 315 ff.) trägt Art. 8 QRL Rechnung, indem dem Flüchtling ohne Differenzierung nach regional oder örtlich begrenzter Verfolgung eine Rückkehr in einen anderen Landesteil seines Heimatstaates nur dann, und zwar im Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag, zugemutet wird, wenn dort für ihn keine begründete Furcht vor Verfolgung bzw. keine tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, besteht und von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich in diesem Landesteil aufhält, wobei sich nach Art. 8 Abs. 2 QRL eine rein generalisierende Prüfung verbietet.

    Unter Geltung der QRL entfällt nämlich bei der Prüfung des internen Schutzes hinsichtlich der dort zu beachtenden existentiellen Gefährdungen die bisher von der Rechtsprechung geforderte vergleichende Betrachtung - eine inländische Fluchtalternative konnte bisher bei Vorliegen existentieller Gefährdungen dort nur dann angenommen werden, wenn diese so am Herkunftsort nicht bestünden (BVerfGE 80, 315 ff.) -, da eine derartige vergleichende Betrachtung Art. 8 QRL fremd ist.

  • BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 47.06

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Revisionsverfahren, rechtliches Gehör,

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Unter zeitlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten hat der relevante Prüfungsumfang der Verfolgungssituation des Flüchtlings durch die Regelungen der QRL maßgebliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich der richterrechtlich entwickelten Kriterien einer örtlich oder regional begrenzten Verfolgung (vgl. BVerwGE 105, 204; BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 231; BVerwGE 105, 204; BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007, 1 B 47.06) erfahren, da es auf diese Differenzierungen nach Inkrafttreten der QRL nicht mehr ankommt.

    Die Differenzierung zwischen örtlich und regional begrenzter Gruppenverfolgung, die zur Konsequenz hatte, dass Flüchtlinge, die "lediglich" einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung ausgesetzt waren, mit Verlassen des Verfolgungsgebiets, spätestens aber mit Rückkehr aus dem Ausland, mangels Orts- bzw. Gebietsbezug voraussetzungsgemäß nicht mehr von Verfolgung betroffen seien und ihnen daher eine Rückkehr in andere Gebiete des Heimatstaates ohne weitere asyl- bzw. flüchtlingsrechtliche Prüfung einer inländischen Fluchtalternative zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007, 1 B 47.06, Rdnr. 5), ist mit den Vorgaben der QRL nicht - mehr - zu vereinbaren.

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Der Senat hat sich in seinem rechtskräftigen Grundsatzurteil vom 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07.A - mit den Veränderungen, die sich aus der Umsetzung bzw. dem Inkrafttreten der QRL ergeben, sowie der Sicherheitslage tschetschenischer Flüchtlinge aus Tschetschenien befasst und ausgeführt: .

    Die dahinter stehende Annahme des Klägers zu 1., alle Rückkehrer nach Tschetschenien würde als Terroristen gesucht und bei Rückkehr verhaftet, findet in den von dem Senat ausgewerteten Erkenntnismitteln keine Stütze, wobei hierzu insbesondere auf die Ausführungen des Senats zur Sicherheitslage in Tschetschenien verwiesen werden kann, die er in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07.A - getroffen hat und die dem Bevollmächtigten der Kläger mit Schreiben vom 11. März 2008 zur Kenntnis gebracht worden ist (Bl. 345 R GA).

  • VG Kassel, 12.05.2004 - 2 E 180/02
    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Mai 2004 - 2 E 180/02.A -, soweit es noch streitgegenständlich ist, abgeändert.

    die Klage unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Mai 2004 - 2 E 180/02.A - in vollem Umfang abzuweisen.

  • VGH Hessen, 02.02.2006 - 3 UE 3021/03

    Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger in der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Hierzu hatte der Senat in dem durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 2007 - 4 B 47.06 - aufgehobenen Urteil vom 2. Februar 2006 - 3 UE 3021/03.A - ausgeführt: .
  • BVerwG, 06.10.2006 - 4 B 47.06

    Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beklagten zu einer "neu angedachten"

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Hierzu hatte der Senat in dem durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 2007 - 4 B 47.06 - aufgehobenen Urteil vom 2. Februar 2006 - 3 UE 3021/03.A - ausgeführt: .
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Er legt zugrunde, dass aufgrund der in den bezeichneten Berichten seit Beginn des zweiten Tschetschenienkrieges geschilderten unzähligen und durchgehenden und ihrer Intensität nach asylerheblichen Vorkommnisse gegenüber der tschetschenischen Zivilbevölkerung eine derartige Verfolgungsdichte besteht, dass jeder Tschetschene und jede Tschetschenin im Alter der Kläger ein den genannten Vergleichsfällen entsprechendes Verfolgungsschicksal für sich befürchten musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 185.94 - NVwZ 95, 175) und es den Tschetschenen bei objektiver Betrachtung der in Tschetschenien aus den genannten Vorkommnissen herzuleitenden Gefährdungslage nicht zumutbar war, dort zu verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.80 - NVwZ 92, 578; BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 518.89, BVerfGE 83, 219; OVG Bremen, Urteil vom 23.03.2005 - 2 A 116/03.A - in juris-online).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Die Bedrohung der Kläger ging dabei unmittelbar aus von staatlichen Stellen (§ 60 Abs. 1 Satz 4 a AufenthG), nämlich den dort stationierten russischen Einheiten und Sicherheitskräften, die in der Bekämpfung der tschetschenischen Rebellen bzw. Separatisten weit über das hinaus gegangen sind, was unter dem Gesichtspunkt einer legitimen Terrorismusbekämpfung bzw. der legitimen Bekämpfung von Separatismusbestrebungen eines Staates hingenommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, 9 C 28/99, juris-online; VGH München, Urteil vom 24.10.2007, 11 B 03.30710, juris-online), wobei die tschetschenische Zivilbevölkerung gezielten Drangsalierungen, willkürlichen Verhaftungen, Verschleppungen, Verfolgungen bis hin zu Mord, Folterungen und Vergewaltigungen ausgesetzt war (vgl. auch AA, Ad hoc-Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Tschetschenien) vom 15.11.2000).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06
    Unter zeitlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten hat der relevante Prüfungsumfang der Verfolgungssituation des Flüchtlings durch die Regelungen der QRL maßgebliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich der richterrechtlich entwickelten Kriterien einer örtlich oder regional begrenzten Verfolgung (vgl. BVerwGE 105, 204; BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 231; BVerwGE 105, 204; BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007, 1 B 47.06) erfahren, da es auf diese Differenzierungen nach Inkrafttreten der QRL nicht mehr ankommt.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597

    inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 11 B 03.30710
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • VG Weimar, 14.06.2002 - 2 E 802/02

    Fünfmonatige Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter des

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • EuGH, 20.09.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken u.a. / Moormann

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • VGH Hessen, 09.04.2008 - 3 UE 457/06

    Russland; Gruppenverfolgung armenischer Tschetschenen; Fluchtalternative;

    Voraussetzung für eine Registrierung sei die Vorlage eines Dokuments, das die Person ausweise (vgl. Prof. Dr. Luchterhandt an Hess. VGH vom 09.05.2007 in 3 UE 455/06.A, dort S. 17 des Gutachtens).

    Es sei daher möglich, dass die Vorlage eines gültigen Inlandspasses von den Registrierbehörden verlangt werde, doch könne diese Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die im Registrierverfahren insgesamt und überhaupt übliche Zahlung von Schmiergeld unterlaufen bzw. überwunden werden (vgl. Prof. Dr. Luchterhandt an Hess. VGH vom 09.05.2007 in 3 UE 455/06.A, S. 18, 19 des Gutachtens).

    Dieser Grundsatz wird jedoch offensichtlich je nach Wille bzw. Wohlwollen der Behörde auch zu Gunsten der Antragsteller durchbrochen, wie sich aus der Auskunft von Prof. Dr. Luchterhandt vom 16. April 2007 in dem Verfahren 3 UE 455/06.A, S. 17 ff. ergibt.

    Es sei möglich, dass die Vorlage eines gültigen Inlandspasses von den Registrierbehörden verlangt werde, doch könne diese Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die im Registrierverfahren insgesamt und überhaupt übliche Zahlung von Schmiergeld unterlaufen bzw. überwunden werden (vgl. insgesamt Prof. Dr. Luchterhandt an Hess. VGH vom 16.04.2007, 3 UE 455/06.A Bl. 18 und 19 des Gutachtens).

  • VGH Hessen, 09.04.2008 - 3 UE 460/06

    Russland; Gruppenverfolgung armenischer Tschetschenen; individuelle Verfolgung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die in der Gerichtsakte befindlichen Schriftstücke, den Verwaltungsvorgang der Beklagten (1 Aktenheft) sowie auf die den Beteiligten mitgeteilten Erkenntnisse zur Situation in der Russischen Föderation (Erkenntnisquellenliste Russische Föderation - Tschetschenien -, Stand: Januar 2008), zu denen auch die im Rahmen der Beweisaufnahmen in den Verfahren 3 UE 191/07.A, 3 UE 455/06.A und 3 UE 457/06.A eingeholten Auskünfte gehören, Bezug genommen.

    Gleiches hat für die tatsächlichen Verhältnisse in der Russischen Föderation und dort insbesondere in Tschetschenien zu gelten, die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahmen in den Verfahren 3 UE 455/06.A, 3 UE 457/06.A sowie in dem Verfahren 3 UE 191/07.A - die im Rahmen der Beweisaufnahme eingeholten Stellungnahmen sind auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht worden - entscheidungserhebliche Veränderung erfahren haben.

    Es sei nicht der Ausnahmezustand verhängt, was wegen des Einsatzes der Streitkräfte verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, stattdessen sei das Gesetz über die Terrorbekämpfung vom 25.07.1998 angewandt worden (vgl. Prof. Dr. Luchterhandt an Hess. VGH, 09.05.07 in 3 UE 455/06.A).

  • VGH Hessen, 24.04.2008 - 3 UE 410/06

    Flüchtlingseigenschaft tschetschenischer Volkszugehöriger; Prognosemaßstab bei

    Gleiches hat für die tatsächlichen Verhältnisse in der Russischen Föderation und dort insbesondere in Tschetschenien zu gelten, die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahmen in den Verfahren 3 UE 455/06.A, 3 UE 457/06.A sowie 3 UE 191/07.A - die im Rahmen der Beweisaufnahmen eingeholten Stellungnahmen sind auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht worden - entscheidende Veränderung erfahren haben.

    Es sei nicht der Ausnahmezustand verhängt, was wegen des Einsatzes der Streitkräfte verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, stattdessen sei das Gesetz über die Terrorbekämpfung vom 25.07.1998 angewandt worden (vgl. Prof. Dr. Luchterhandt an Hess. VGH, 09.05.07 in 3 UE 455/06.A).

  • VG Freiburg, 12.08.2008 - A 1 K 553/08

    Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes

    Stichhaltige Gründe sprechen für die Annahme, dass er bei einer Rückkehr nach Nigeria tatsächlich Gefahr läuft, Opfer von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung zu werden (vgl. dazu, dass dieser Prognosemaßstab des Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 e) QRL dem Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" entspreche: Hess. VGH, Beschl. v. 10.4.2008 - 3 UE 455/06.A - juris [Rdnrn. 31 und 32]; OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 21.11.2007 - 2 LB 38/07 -, juris a.a.O., [Rdnr. 21]; Armbruster, a.a.O., Nr. 6).
  • VG Regensburg, 11.06.2019 - RN 14 K 18.32712

    Kein Abschiebungsverbote in den Zielstaat Sierra Leone

    Maßgeblich ist, ob eine Gruppe in diesem Sinne wegen der gemeinsamen Merkmale oder Überzeugungen als eine abgegrenzte Gruppe mit gemeinsamer Identität wahrgenommen wird, wobei die Mitglieder der Gruppe auch objektiv, d.h. ohne Rücksicht auf die Einschätzung durch die Gesellschaft, durch die Gemeinsamkeit von Merkmalen oder Überzeugungen oder sonstigen Merkmalen in ihrer Identität geprägt sein müssen (so VGH Kassel B.v. 10.4.2008 - 3 UE 455/06 - BeckRS 2008, 35303).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 13 K 7656/09

    Abschiebungsverbot einheitlicher Streitgegenstand Aufhebung des

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. April 2008 - 3 UE 455/06.A -, juris, Rdn. 53; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. August 2008 - 15 ZB 07.30176 -, juris, Rdn. 3; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 2010 - 4 Bf 220/03.A, juris, Rdn. 58.
  • OVG Saarland, 26.03.2009 - 3 A 36/08

    Russland, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Kumyken,

    an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 9.5.2007 zu 3 UE 455/06.A.
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