Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18498
VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13.Z (https://dejure.org/2013,18498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.2013 - 1 A 1084/13.Z (https://dejure.org/2013,18498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 1 A 1084/13.Z (https://dejure.org/2013,18498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Abs 1 BeamtStG, § 54 Abs 2 BeamtStG, § 68 VwGO
    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 859
  • DÖV 2013, 907
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 20.10.2011 - 1 B 1906/11
    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Zwar hatte der Kläger im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 5 L 2459/11.GI bzw. 1 B 1906/11 u. a. hilfsweise den Antrag gestellt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, das fragliche Besetzungsverfahren wieder aufzunehmen und darüber hinaus hatte er im Rahmen dieses Verfahrens mit Schriftsatz vom 29. August 2011 angekündigt, er werde seine am 9. Juni 2011 vor dem Arbeitsgericht erhobene und mit Beschlüssen des Arbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 an das Verwaltungsgericht Gießen verwiesene Klage um einen entsprechenden Klageantrag erweitern.

    Es kommt hinzu, dass der beschließende Senat im Verfahren 1 B 1906/11 mit Beschluss vom 20. Oktober 2011 auch den Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, das fragliche Besetzungsverfahren wieder aufzunehmen, abgelehnt und zur Begründung ausgeführt hat, der Kläger habe einen Anordnungsanspruch auf Fortsetzung des abgebrochenen Besetzungsverfahrens nicht glaubhaft gemacht.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers sind unter Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 54 Abs. 1 BeamtStG nicht nur Klagen aus einem bereits bestehenden, sondern auch aus einem erst erstrebten Beamtenverhältnis zu verstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rdnr. 4; Reich, Beamtenstatusgesetz, Kommentar, 2009, Rdnr. 3 zu § 54).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 VwGO ist in einer solchen Situation nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zulässig (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris und BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07

    Beamtenrecht; Richterrecht; Rechtsweg bei Schadensersatzanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 402/05

    Verwaltungsrechtsweg bei Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06

    Verwaltungsrechtsweg gegeben bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber diese seit langem bestehende und immer wieder bestätigte Rechtsprechung (zuletzt VG Trier, Beschluss vom 5. März 2007 - 6 K 736/06.TR - juris) kannte und in dieser Frage somit gerade keine Änderung des Rechtszustandes herbeiführen wollte.
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65

    Klage aus Beamtenverhältnis - Beamtenrecht - Anwärterliste für Beamte -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • OVG Bremen, 04.05.2011 - 2 B 71/11
    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13
    Während eine isolierte Anfechtungsklage gegen den Abbruch eines Besetzungsverfahrens nicht möglich ist, da es sich insoweit nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen nicht isoliert anfechtbaren Verfahrensschritt gemäß § 44a VwGO handelt, besteht die Möglichkeit, im Wege der Leistungsklage die Fortsetzung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens anzustreben, wie sich auch aus der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des OVG Bremen ergibt (Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 - juris Rdnr. 32, letzter Halbsatz).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VG Düsseldorf, 03.12.2015 - 15 K 7734/13

    Ernennung ; Professor; Ämterstabilität; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Nach § 110 Abs. 1 Satz 1 und 2 JustizG NRW, 54 Abs. 2 und 3 BeamtStG ist ein Vorverfahren in beamtenrechtlichen Streitigkeiten, vgl. zur Einbeziehung der Beamtenbewerber in den Tatbestand des § 54 Abs. 2 BeamtStG HessVGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 A 1084/13.Z -, juris Rdnr. 7 m.w.N. auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, grundsätzlich nicht durchzuführen.
  • VGH Hessen, 10.11.2015 - 1 B 286/15

    Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Das ergibt sich nach Überzeugung des Senats bereits daraus, dass der Antragssteller darauf verzichtet hat, zeitnah nach Kenntnis der Entscheidungen des Antragsgegners über den Abbruch der früheren beiden Besetzungsverfahren Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO gerichtet auf Fortführung des jeweils abgebrochen Besetzungsverfahrens zu stellen (zur Statthaftigkeit eines solchen Antrags vgl. Beschluss des Senats, vom 10. Juli 2013 - 1 A 1084/13.Z-, juris).
  • VG Hannover, 19.05.2014 - 13 A 6255/13

    Abbruch; Auswahlverfahren; Konkurrentenverfahren; Rechtsschutz; Zulässigkeit

    Während eine isolierte Anfechtungsklage gegen den Abbruch eines Besetzungsverfahrens nicht möglich ist, da es sich insoweit nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen nicht isoliert anfechtbaren Verfahrensschritt gemäß § 44a VwGO handelt, besteht die Möglichkeit, im Wege der Leistungsklage die Fortsetzung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens anzustreben (VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2013 - 1 A 1084/13.Z - , zit. n. juris, dort RdNr. 4 und wohl auch OVG Bremen, a.a.O., RdNr. 32 letzter Halbsatz).
  • VG Wiesbaden, 06.05.2014 - 5 L 239/14
    32 In der Hauptsache könnte der Anspruch auf Fortsetzung des Auswahlverfahrens mit den Bewerbern, die bereits die erste Verhandlungsrunde absolviert haben, mit der Leistungsklage geltend gemacht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az.: 1 A 1084/13.Z, zu einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren) und eine Verfahrensbeschleunigung ggfs. mit einer Untätigkeitsklage erreicht werden (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 11.03.2014, Az.: 8 B 72/14).
  • VG Saarlouis, 10.02.2014 - 2 L 1979/13

    Abbruch der Beförderungsrunde bei der Telekom im Jahre 2012

    BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, BVerwGE 145, 185; s. ferner: VGH Kassel, Beschluss vom 10.7.2013 - 1 A 1084/13.Z -, ZBR 2013, 391, jeweils zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht