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   VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88   

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VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88 (https://dejure.org/1992,9073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.02.1992 - 2 UE 969/88 (https://dejure.org/1992,9073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 2 UE 969/88 (https://dejure.org/1992,9073)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Zur Verbandsbeteiligung nach § 29 Abs. 1 BNatSchG (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 11.07.1988 - 2 TH 740/88 -, NuR 89, 263 = NVwZ 88, 1040).

    3. Zur hessischen Verbandsklage - Klageprogramm und materielle Präklusion (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl.Beschluß vom 11.07.1988, a.a.O.).

    Der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage blieb ohne Erfolg (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1987 und des erkennenden Senats vom 11. Juli 1988 - 2 TH 740/88 -, NuR 89, 263 = NVwZ 88, 1040).

    3) Behördenvorgänge (Anlagen zu dem Schriftsatz des Beklagten vom 14. August 1987 in dem Verfahren 2 TH 740/88,.

    24) Gerichtsakte 2 TH 740/88,.

    Davon hat hier der damalige Hessische Minister für Landentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Gebrauch gemacht «vgl. Erlasse des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik vom 28. Januar 1980 (Beiakte Nr. 3) und des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 9. Mai 1988 (Bl. 124 der Akte 2 TH 740/88>).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Soweit Individualinteressen geltend gemacht werden, ist die Einwendung eines einzelnen Planbetroffenen hinreichend konkretisiert, wenn das eventuell verletzte Rechtsgut bezeichnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980, BVerwGE 60, 297 ); dann können die Planungsbehörden der behaupteten Rechtsverletzung nachgehen.

    § 36 Nr. 4 HENatG schließt die Verbände auch nicht mit denjenigen Einwendungen aus, die während der Einwendungsfrist nicht vorgebracht werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980, BVerwGE 60, 297 ).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Mit der Ermächtigung zur Einführung der Verbandsklage räumt § 42 Abs. 2 VwGO dem Landesgesetzgeber zugleich die Befugnis ein, diese unabhängig von einer Verletzung subjektiver Rechte gewährte Klagemöglichkeit inhaltlich auf ein bestimmtes "Klageprogramm" zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, DVBl. 88, 492 ).

    Unter diesem Gesichtspunkt können auch Form- und Verfahrensvorschriften Prüfungsmaßstab im Verbandsklageverfahren sein, wenn sie eine fehlerfreie Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange gewährleisten (vgl. zu § 20 VwVfG BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987, a.a.O. S. 496) oder wie z. B. das Bestimmtheitsgebot - eine sachliche Überprüfung der planerischen Entscheidung überhaupt erst ermöglichen sollen.

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Der Beklagte trägt insoweit zwar zu Recht vor, es sei grundsätzlich nicht erforderlich, daß der Trassenverlauf nach Verwirklichung des Vorhabens optisch nicht oder kaum wahrnehmbar sei, sondern daß schon eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes ausreichend sein könne (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 27. September 1990, BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Ein Planfeststellungsbeschluß ist nur dann wegen eines Verfahrensfehlers aufzuheben, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256 , 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214 , und 18. Dezember 1987, DVBl. 89, 493 ).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Diese Verfahrensvorschriften gewähren den anerkannten Verbänden ein subjektives, gerichtlich durchsetzbares Verfahrensrecht, so daß eine Verletzung dieser Vorschriften zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen kann (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, BVerwGE 87, 62 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1992 - 2 UE 969/88
    Ein Planfeststellungsbeschluß ist nur dann wegen eines Verfahrensfehlers aufzuheben, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 30. Mai 1984, BVerwGE 69, 256 , 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214 , und 18. Dezember 1987, DVBl. 89, 493 ).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Sie haben keinen Anspruch auf einen "Dialog mit der Planfeststellungsbehörde" (VGH Kassel, Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 UE 969/88 - NuR 1992, 382 ).
  • VGH Hessen, 01.06.2004 - 2 A 3239/03

    Luftverkehrsrechtliche Plangenehmigung: Erweiterung eines Verkehrsflughafens im

    Dem subjektiven Recht anerkannter Naturschutzverbände auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren korrespondiert deshalb auch eine gewisse Mitwirkungslast, die darauf gerichtet ist, sich in angemessenem Umfang selbst um die erforderlichen Informationen zu bemühen, die so für ein rechtswidrig durchgeführtes (förmliches) Planungsverfahren nicht angenommen werden kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 1988 - 2 TH 740/88 -, a. a. O.; Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 UE 969/88 -, …
  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

    Schließlich enthält auch § 60b NNatSchG, der das Verfahren der Mitwirkung regelt, keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine mündliche Erörterung (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 UE 969/88 -, NuR 1992, 382; Gassner in: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 1996, RdNr. 12 f zu § 29).
  • VGH Hessen, 24.03.2004 - 2 Q 34/04
    Dem subjektiven Recht anerkannter Naturschutzverbände auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren korrespondiert deshalb auch eine gewisse Mitwirkungslast, die darauf gerichtet ist, sich in angemessenem Umfang selbst um die erforderlichen Informationen zu bemühen, die so für ein rechtswidrig durchgeführtes (förmliches) Planungsverfahren nicht angenommen werden kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 1988 - 2 TH 740/88 -, a.a.O.; Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 UE 969/88 -, DÖV 1992, 800 = NUR 1992, 382).
  • VG Leipzig, 11.12.1997 - 5 K 1815/95

    Aufhebung eines bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Zulassung eines

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