Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 3 BBauG, § 17 Abs 1 BauNVO, § 17 Abs 5 BauNVO, § 17 Abs 9 BauNVO
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich: Beurteilung der Zulässigkeit; Gebot der Rücksichtnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 34 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 28.10.1987 - IV/2 G 2479/87
- VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 158 (Ls.)
- NVwZ-RR 1989, 120 (Ls.)
- BauR 1989, 66
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/85
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Was sich in jeder Hinsicht in dem aus seiner Umgebung ableitbaren Rahmen hält, kann sich gleichwohl ausnahmsweise in seine Umgebung nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme, insbesondere auf die in unmittelbarer Nähe vorhandene Bebauung, vermissen läßt (Senatsbeschluß vom 17.02.1986 - 4 TG 2004/85 -).Zur näheren Bestimmung des Umfangs der nötigen Rücksichtnahme greift der Senat in ständiger Rechtsprechung auf den Rechtsgedanken des § 15 Abs. 1 BauNVO zurück (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 und - 4 TG 2664/84 - Beschluß vom 17.02.1986 - 4 TG 2004/85 -).
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, d.h., ihres Umfanges im Sinne von § 15 BauNVO (vgl. den Senatsbeschluß vom 17.02.1986 - 4 TG 2004/85 -), werden keine bodenrechtlich bewältigungsbedürftigen Spannungen hervorgerufen, die das Gebot der Rücksichtnahme zu verletzen geeignet sind.
- VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 17.12.1984 (- 4 TG 2545/84 - und - 4 TG Z664/84 -) zu § 34 Abs. 1 BBauG entschieden, daß die nähere Umgebung im Idealfall durch konzentrische Kreise bestimmt werde, deren Radien mit den Auswirkungen der fraglichen baulichen Anlage auf seine Umgebung wachsen.Zur näheren Bestimmung des Umfangs der nötigen Rücksichtnahme greift der Senat in ständiger Rechtsprechung auf den Rechtsgedanken des § 15 Abs. 1 BauNVO zurück (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 und - 4 TG 2664/84 - Beschluß vom 17.02.1986 - 4 TG 2004/85 -).
- VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85
Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Hierunter ist zunächst der Standort des Gebäudes zu verstehen (Hess. VGH, U. v 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 -). - VGH Hessen, 01.06.1978 - IV TG 39/78
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Da die Bau .wich-Vorschriften nachbarschützend sind, insofern sie dem Nachbarn einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung im Hinblick auf seine Belange geben (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 01.06.1978 - IV TG 39/78 - Hess.VGRspr. 1978, 67), wird der Antragsteller durch die-Genehmigung der Anlage der Stellplätze 4 und 5 auch in seinen Rechten verletzt. - VGH Hessen, 27.10.1978 - IV TG 78/78
Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87
Dies ist der Fall, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und entweder die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt oder insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts die Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig ändert oder dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich trifft (st. Rspr. des Senats, vgl. B. v. 27.10.1978 - IV TG 78/78 - Hess.VGRspr. 1979, 22).
- VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
Baurecht: Änderung eines Bebauungsplans; Zufahrt zur Tiefgarage
Diese anhand des § 34 Abs. 1 BBauG entwickelte Rechtsprechung gilt unter Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB unverändert fort (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1988, Az.: 4 TG 3492/87).Zur näheren Bestimmung des Umfangs der nötigen Rücksichtnahme greift der Senat in ständiger Rechtsprechung auf den Gedanken des § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zurück (Beschluß vom 11. Mai 1988, 4 TG 3492/87 m.w.N).
Bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1988 (4 TG 3492/87) hat der Senat entschieden, daß ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auch bei -- im Vergleich zur unmittelbaren Umgebung -- deutlich höherer baulicher Ausnutzung dann nicht vorliegt, wenn die erhöhte Ausnutzung keine konkreten nachteiligen Auswirkungen auf das Grundstück des Antragstellers hat.
- VGH Hessen, 16.06.1988 - 4 TG 1830/88
Anbau an Grenzgebäude: Nachbarschutz
Im Rahmen des Merkmals "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ist weiterhin darauf abzustellen, ob sich das Bauvorhaben bezüglich der absoluten Größe der überbauten Grundstücksfläche im vorgegebenen Rahmen hält (vgl. den Beschluß des Senats vom 11.05.1988 - 4 TG 3492/87 Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., Stand: September 1987, Rdnr. 62 zu § 34). - VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01 Derartige Auswirkungen können insbesondere darin liegen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Folge des erhöhten Nutzungsmaßes nicht mehr gewahrt sind der Gebietscharakter zu Lasten der Nachbargrundstücke deutlich verändert wird oder Unruhe in die Erholungsflächen des Nachbargrundstücks hineingetragen wird (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 11. Mai 1988 - 4 TG 3492/84 - BauR 1989, 66).
- VGH Hessen, 23.09.1988 - 4 TH 1637/88
Vorläufiger Rechtsschutz bei Einschränkung einer Baugenehmigung