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   VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91   

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https://dejure.org/1992,3424
VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 (https://dejure.org/1992,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 (https://dejure.org/1992,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 (https://dejure.org/1992,3424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 S 1 AuslG, § 50 Abs 1 S 2 AuslG, § 70 Abs 3 S 1 AuslG, § 55 Abs 2 AuslG, § 55 Abs 4 AuslG
    Präklusion - Bezeichnung eines Zielstaates in der Abschiebungsandrohung; Duldung bei lebensbedrohenden Krankheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitweise Aussetzung der Abschiebung (Duldung) eines marokkanischen Staatsangehörigen; Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit; Schwere neurotische Depressionen, latente Suizidgefahr, Dogenkonsum und Diabetes; Nachweis der ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Präklusionsvorschriften deshalb strengen Ausnahmecharakter (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 99/84 -, BVerfGE 69, 126, 135 f., und vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 -, BVerfGE 75, 302, 312, mit ausführlichen Nachweisen).

    Ihre Anwendung im Einzelfall bedarf in besonderem Maße der Rechtsklarheit (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Februar 1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1, 6, und vom 30. Januar 1985 a.a.O., BVerfGE 69, 136), die es verbietet, im Wege der Auslegung von dem eindeutigen Wortlaut und Sinn des Gesetzes abzuweichen.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Ihre Anwendung im Einzelfall bedarf in besonderem Maße der Rechtsklarheit (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Februar 1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1, 6, und vom 30. Januar 1985 a.a.O., BVerfGE 69, 136), die es verbietet, im Wege der Auslegung von dem eindeutigen Wortlaut und Sinn des Gesetzes abzuweichen.
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 13 TH 1981/89

    Abschiebungsandrohung- Bleiberecht des Ausländers aufgrund seines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Auch der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang grundsätzlich entschieden, daß die Ausländerbehörde verpflichtet ist, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden könnten; dies folge zum einen aus der umfassenden staatlichen Schutzverpflichtung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, zum anderen auch aus dem Grundsatz der Menschenwürde, der als oberstes Prinzip unserer Rechtsordnung bei ausländerrechtlichen Entscheidung über Ausweisung und Abschiebung allgemein zu beachten sei (Beschluß vom 20. Juli 1989 - 13 TH 1981/89 -, InfAuslR 1989, 323, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184, 194 = InfAuslR 1983, 228).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Präklusionsvorschriften deshalb strengen Ausnahmecharakter (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 99/84 -, BVerfGE 69, 126, 135 f., und vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 -, BVerfGE 75, 302, 312, mit ausführlichen Nachweisen).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Auch der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang grundsätzlich entschieden, daß die Ausländerbehörde verpflichtet ist, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden könnten; dies folge zum einen aus der umfassenden staatlichen Schutzverpflichtung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, zum anderen auch aus dem Grundsatz der Menschenwürde, der als oberstes Prinzip unserer Rechtsordnung bei ausländerrechtlichen Entscheidung über Ausweisung und Abschiebung allgemein zu beachten sei (Beschluß vom 20. Juli 1989 - 13 TH 1981/89 -, InfAuslR 1989, 323, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184, 194 = InfAuslR 1983, 228).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
    Verfassungsrechtlich unzulässig ist es insbesondere, einer Präklusionsvorschrift einen Gehalt beizulegen, der den Wirkungsbereich der Norm entscheidend zu Lasten eines Verfahrensbeteiligten verkürzt (BVerfG, Beschluß vom 9. Februar 1982 - 1 BvR 799/78 -, BVerfGE 59, 330, 334).
  • BVerfG, 26.07.1996 - 2 BvR 521/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers gegen Abschiebung

    Zur Begründung wurde auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 - (EZAR 045 Nr. 2) Bezug genommen.

    Das gilt auch dann, wenn man das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 - mit heranzieht.

  • VG Osnabrück, 14.06.2002 - 5 B 275/02

    Abschiebungshindernis; glaubhaft; posttraumatische Belastungsstörung;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine ernsthafte Suizidgefährdung ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 4 AuslG darstellt (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2), oder ob sich aus Art. 2 Abs. 2 GG unmittelbar ein Abschiebungshindernis ergibt.

    Als tatsächlicher, einer Abschiebung entgegenstehender Grund kann daher eine Suizidgefährdung allenfalls ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn sie auf einer medizinisch feststellbaren psychischen Konstitution des Ausländers beruht, die einer schweren Krankheit gleichgesetzt werden kann (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2).

  • VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ernsthafte Suizidgefährdung ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 4 AuslG darstellt (Hailbron-ner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2), oder ob sich aus Art. 2 Abs. 2 GG unmittelbar ein Abschie-bungshindernis ergibt.

    Als tatsächlicher, einer Abschiebung entgegenstehender Grund kann daher eine Suizidgefährdung allenfalls ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn sie auf einer medizinisch feststellbaren psychischen Konstitution des Ausländers beruht, die einer schweren Krankheit gleichgesetzt werden kann (Hailbronner, § 55 Ausländerge-setz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2000 - 19 B 1222/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    vgl. zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen akuter Suizidgefahr: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343 ff. und zu einem Duldungsanspruch wegen akuter Selbsttötungsgefahr Hess. VGH, Urteil vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 -, EzAR 045 (Bd. II a) Nr. 2.
  • VG Wiesbaden, 20.01.1993 - II/V E 5765/92

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Gefahr der Verfolgung wegen Rasse,

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  • VG Aachen, 10.05.2007 - 8 L 173/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden können; dies folgt zum einen aus der umfassenden staatlichen Schutzverpflichtung nach Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen auch aus dem Grundsatz der Menschenwürde, dem auch bei der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines tatsächlichen und/oder rechtlichen Abschiebungshindernisses Geltung zu verschaffen ist, vgl. Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof (VGH BW), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 11 S 389/01 -, AuAS 2001, 174; Hessischer Verfassungsgerichtshof (Hess.VGH), Urteil vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 -, Entscheidungen zum Asyl- und Ausländerrecht (EZAR) 045, Nr. 3.
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