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   VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90   

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VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90 (https://dejure.org/1991,7052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.09.1991 - 5 UE 3266/90 (https://dejure.org/1991,7052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. September 1991 - 5 UE 3266/90 (https://dejure.org/1991,7052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 173 VwGO, § 4 Abs 1 ZPO, Art 2 § 4 S 1 Nr 1 VGFGEntlG, Art 21 S 2 VwGOÄndG 4
    Zulassungsbedürftigkeit der Berufung: nachträgliche Minderung des Beschwerdegegenstandswertes - zur Berechnungsgrundlage für die Abrechnung von Erschließungskosten später fertiggestellter Teileinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 292/87

    Bildung und Abrechnung von Erschließungseinheiten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Inzwischen ist in einem ähnlich gelagerten Verfahren durch rechtskräftiges Senatsurteil vom 4. April 1990 - 5 UE 292/87 - der Berufung der Beklagten stattgegeben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen worden.

    Dies ergebe sich aus dem Senatsurteil vom 4. April 1990 im Parallelverfahren 5 UE 292/87.

    Zwar ist die Heranziehung in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht fehlerfrei, wie der Senat im Parallelverfahren 5 UE 292/87 durch rechtskräftiges Urteil vom 4. April 1990 - HSGZ 1991, 109 - bereits dargelegt hat.

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Begründet wird dies vom Bundesverwaltungsgericht im wesentlichen mit der Erwägung, der Gesetzgeber verfolge mit bestimmten erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften des Bundesbaugesetzes das Ziel, die Beitragserrechnung für den Bürger erkennbar und durchsichtig zu machen (ebenso BVerwG, Urteil vom 15. September 1978 - 4 C 50.76 - HSGZ 1979, 113 (116) und 4 C 36, 38-41.76 - HSGZ 1979, 116 (119)).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Deshalb hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. Oktober 1974 - DVBl. 1975,375 (377)) für den vergleichbaren Fall der Abschnittsbildung entschieden, daß eine Gemeinde, die einen Erschließungsabschnitt gebildet hat und für diesen Abschnitt im Rahmen der Kostenspaltung Beitragspflichten hat entstehen lassen, für die übrigen Teileinrichtungen vom gleichen Straßenabschnitt ausgehen muß.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Das aber kann nur angenommen werden, wenn von den durch die preiswertere Anlage erschlossenen Grundstücken aus erfahrungsgemäß die aufwendigere Anlage deshalb in besonderem Umfang in Anspruch genommen wird, weil die beiden Anlagen einander nicht nur ergänzen, sondern sie in einer derartigen Beziehung zueinander stehen, daß die eine (preiswertere) Anlage ihre Funktion nur im Zusammenwirken mit der anderen (aufwendigeren) Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1985 - DVBl. 1986,347 (348)).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Die Erschließungsbeitragspflicht ist als Rest-Beitragspflicht aber erst Anfang 1986 dem Grunde nach entstanden - der Fertigstellungsbeschluß vom 18. Oktober 1982 hat insoweit keine Bedeutung, weil die Beitragspflicht unabhängig vom Willen der Gemeinde entsteht (BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - KStZ 1983, 95 (96); Urteil vom 26. September 1983 - DVBl. 1984,186 (187)) -, denn im Zeitpunkt der Beitragsheranziehung 1982 waren die satzungsrechtlichen Herstellungsmerkmale noch nicht erfüllt.
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Dies ergibt sich hier aus dem Umstand, daß zwei Heranziehungsbescheide in objektiver Klagehäufung Gegenstand der Klage waren, so daß neben dem Gegenstandswert auch der Wert des Beschwerdegegenstandes zusammengerechnet wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1986 - NVwZ 1987, 219).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Die Berufung ist auch nicht dadurch nachträglich zulassungsbedürftig geworden, daß gemäß § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in der Fassung des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zur Änderung der VwGO vom 17. Dezember 1990, BGBl.I S.2809 - der Nachfolgevorschrift des Art. 2 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EntlG - die "Berufungssumme" auf 1.000,-- DM angehoben worden ist. Zwar ergreifen Änderungen des Prozeßrechts in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich auch noch anhängige Verfahren, soweit nicht Übergangsbestimmungen etwas anderes vorschreiben oder sich Abweichendes aus Sinn und Zweck der Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen ergibt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. März 1975 - NJW 1975, 1013 (1014); BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - NVwZ 1991, 606 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2211/84
    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    Der angefochtene Erschließungsbeitragsbescheid beruht auf den §§ 127 ff BBauG - das Baugesetzbuch findet noch keine Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2211/84 mit weiteren Nachweisen) - und der Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten vom 18. Oktober 1978 (EBS) in der Fassung der 2.Änderungssatzung vom 18. November 1983.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89

    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    In einem solchen Fall wird im Zivilprozeß das Rechtsmittel - zum Beispiel die Berufung gemäß § 511a Abs. 1 ZPO - in der Regel unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - NJW 1951, 274; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14.Aufl., § 137 II 4 c; Stein/Jonas, ZPO, 20.Aufl., Allgemeine Einleitung II vor § 511, Rdnr.18 ff; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 511a Anm.B I ff) und im Verwaltungsprozeß die Berufung bezüglich einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, zulassungsbedürftig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - NVwZ-RR 1990, 386).
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90
    In einem solchen Fall wird im Zivilprozeß das Rechtsmittel - zum Beispiel die Berufung gemäß § 511a Abs. 1 ZPO - in der Regel unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - NJW 1951, 274; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14.Aufl., § 137 II 4 c; Stein/Jonas, ZPO, 20.Aufl., Allgemeine Einleitung II vor § 511, Rdnr.18 ff; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 511a Anm.B I ff) und im Verwaltungsprozeß die Berufung bezüglich einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, zulassungsbedürftig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - NVwZ-RR 1990, 386).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

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