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   VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88   

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https://dejure.org/1993,4654
VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88 (https://dejure.org/1993,4654)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.1993 - 5 UE 441/88 (https://dejure.org/1993,4654)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 1993 - 5 UE 441/88 (https://dejure.org/1993,4654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 2 VwGO, § 8 Abs 3 AbfallG, § 8 Abs 4 AbfallG
    Vollzugs-Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber abfallrechtlichem Planfeststellungsbeschluß; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 159 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Dieser Anspruch ist sowohl als "Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch" bei vollzogenen rechtswidrigen Verwaltungsakten (vgl. Bachof, Urteilsanmerkung in DÖV 1971, 857, 860) als auch als Anspruch auf Beseitigung von Folgen rechtswidrigen Verwaltungshandelns, welches nicht in einem Verwaltungsakt besteht, denkbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - 4 C 23.69 - DÖV 1981, 857, sowie Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 369).

    Seine Ableitung aus dem Bundesverfassungsrecht ist heute allgemein anerkannt, wobei es dahinstehen kann, ob die Grundlage hierfür in dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (so BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984, a.a.O.) oder in den Freiheitsgrundrechten (so z.B. Schenke, DVBl. 1990, 328, 330) zu sehen ist.

    Folgen, die erst durch das auf eigener Entschließung beruhende Verhalten des begünstigten Dritten verursacht worden sind, gehören nicht dazu (BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - BVerwGE 69, 366, 372/373).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Nach den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1988 - 4 C 26/88 - genannten Kriterien liege Unzumutbarkeit nur dann vor, wenn der Zustand, um dessen Beseitigung es gehe, auf rechtmäßige Weise "sogleich" wiederhergestellt werden könne.

    Solche Anforderungen mögen dann berechtigt sein, wenn es um die Frage geht, ob sich ein Folgenbeseitigungsbegehren im Verhältnis zwischen Anspruchsinhaber und Behörde als unzulässige Rechtsausübung darstellt bzw. gegen das Prinzip der "Zumutbarkeit" verstößt (dazu: BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 26.88 - NJW 1989, 118).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1987 - 1 S 2718/86

    Anspruch auf Räumung einer beschlagnahmten Wohnung durch die Polizei

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Vielmehr benötigt die Behörde für den Eingriff in die Rechtssphäre des vormals Begünstigten eine besondere gesetzliche Ermächtigung, wie sie, wenn die zu beseitigenden Folgen in baulichen Anlagen bestehen, durch die Ermächtigungsnorm zum bauaufsichtlichen Einschreiten (§ 83 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Bauordnung - HBO -) vermittelt wird (vgl. Kopp, VwGO, 9. Auflage 1992, § 113 Rdnr. 39; aus der Rechtsprechung z.B.: VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 1973 - III 1209/72 - BRS 27 Nr. 198, Beschluß vom 20. Januar 1987 - 1 S 2718/86 - NVwZ 1987, 1101).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch des Dritten läßt dann für die Ausübung von Entschließungsermessen keinen Raum mehr (so Knemeyer, a.a.O. S. 698; ferner - für den Fall, daß ein besondere gesetzliche Ermächtigung überhaupt erforderlich sein sollte - Schenke, a.a.O. S. 332 bei Fn. 36, Horn, DÖV 1989, 976, 986; für Ermessungsreduzierung wenigstens "in der Regel": VGH Mannheim, Beschluß vom 20. Januar 1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Das Gericht folgte insoweit der rechtlichen Beurteilung in dem Beschluß des erkennenden Senats vom 28. August 1986 (5 TH 3071/84), mit dem auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß in vollem Umfang wieder hergestellt worden war.

    Daß die vom Hessischen Oberbergamt zugrundegelegte Regelungskonzeption mit dem Grundsatz der Bestimmtheit und der Vollständigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen nicht zu vereinbaren ist, wie der Senat mit Beschluß vom 28. August 1986 - 5 TH 3071/84 - im vorangegangenen Aussetzungsstreit entschieden hat, ändert daran nichts.

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses durch förmlichen Bescheid der Planfeststellungsbehörde gemäß § 77 Satz 1 HVwVfG soll zugunsten der durch das Vorhaben betroffenen Eigentümer rechtsverbindlich klarstellen, daß die ihr Eigentum belastenden Rechtswirkungen des Planfeststellungsbeschlusses infolge der Aufgabe des Vorhabens nicht mehr gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 53.82 - NVwZ 1986, 834, für die Regelung des § 18d FStrG, die dem § 77 HVwVfG entspricht).
  • VGH Hessen, 14.06.1994 - 4 A 530/91

    Zur Beteiligtenfähigkeit einer Regionalen Planungsversammlung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Hierbei handelt es sich um die Gerichtsakten des Berufungsverfahrens 5 UE 537/87 (5 Bände Gerichtsakten und 1 Leitzordner sowie Planfeststellungsbeschluß vom 28.10.1977), Übersichtsplan Deponiegelände (Ist-Zustand), Übersichtsplan Deponiegelände (Planungsstand), Gerichtsakten des Berufungsverfahrens 4 A 530/91 ( Reg.Planungsvers. beim RP D ./. Land Hessen) und Gerichtsakten Hess. VGH 4 A 2722/90 (Gem. M ./. Land Hessen).
  • OVG Saarland, 10.12.1980 - 3 R 26/80

    Rechtsgrundlage des Zinsanspruchs bei Rückforderung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Aus § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergibt sich, daß ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch schon vor Rechtskraft der Aufhebungsentscheidung zusammen mit dem Anfechtungsbegehren gerichtlich geltend gemacht werden kann (dazu: Kopp, a.a.O., § 113 Rdnr. 40, OVG Saarland, Urteil vom 10.12.1980 - 3 R 26/80 - DVBl. 1981, 836).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Dieser Anspruch ist sowohl als "Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch" bei vollzogenen rechtswidrigen Verwaltungsakten (vgl. Bachof, Urteilsanmerkung in DÖV 1971, 857, 860) als auch als Anspruch auf Beseitigung von Folgen rechtswidrigen Verwaltungshandelns, welches nicht in einem Verwaltungsakt besteht, denkbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - 4 C 23.69 - DÖV 1981, 857, sowie Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 369).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1993 - 5 UE 441/88
    Die Klägerinnen haben weiterhin den Einstellungsbeschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1991 - 7 C 16.89 - im Revisionsverfahren des beklagten Landes und des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen gegen die Gemeinde M wegen der Planfeststellung für die Abfallbeseitigungsdeponie "G-" zum Anlaß genommen, sich mit den in dieser Entscheidung angedeuteten Auffassungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis von Gemeinden auf Grund der kommunalen Planungshoheit, zum Umfang der Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in diesem Falle sowie zum erforderlichen Regelungsgehalt von Planfeststellungsbeschlüssen auseinanderzusetzen und auf die Folgerungen einzugehen, die daraus für das vorliegende Verfahren zu ziehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Im speziellen Fall des Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs eines Drittanfechtungsklägers ist dies insbesondere dann anzunehmen, wenn es an einer Ermächtigungsgrundlage für ein Einschreiten gegen den begünstigten Adressaten des Verwaltungsakts fehlt (VGH Kassel, NVwZ 1995, 300, 301 mwN; Emmenegger in Fehling/Kastner/Störmer, VwGO § 113 Rn. 77, 79; siehe auch OLG Karlsruhe, aaO).
  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Der Folgenbeseitigungsanspruch entfällt, soweit die Herstellung des früheren oder eines diesem gleichwertigen Zustandes rechtlich oder tatsächlich unmöglich bzw. dem Hoheitsträger unzumutbar ist oder sich ein auf Folgenbeseitigung gerichtetes Begehren als unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366; Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100; Hess. VGH, Urteil vom 11. November 1993 - 5 UE 441/88 - NVwZ 1995, 300).
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