Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9841
VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92 (https://dejure.org/1993,9841)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.1993 - 13 TH 453/92 (https://dejure.org/1993,9841)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 1993 - 13 TH 453/92 (https://dejure.org/1993,9841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 4 AuslG, § 7 Abs 5 AuslG, § 12 AuslG, § 13 AuslG, § 42 AuslG
    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einem noch nicht 16 Jahre alten Asylbewerber vor Inkrafttreten des AuslG 1990 - Ausreisepflicht aufgrund des neuen AuslG 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91

    Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92
    Die rechtliche Wirkung dieser Maßnahme, die gemäß § 95 Abs. 1 AuslG auch nach Inkrafttreten der Neuregelung unverändert fortgilt (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1993 - 13 TH 2186/91 -), besteht nicht allein im Wegfall der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der zeitlichen Beschränkung (so heute ausdrücklich: § 44 Abs. 5 Satz 2 AuslG), sondern sie stellt eine aufenthaltsbeendende und die Ausreisepflicht begründende Maßnahme dar.
  • BVerwG, 23.07.1990 - 9 B 87.90

    Asylverfahrensgesetz - Klageverbundverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92
    Zu Recht hat der Antragsgegner nach Ablehnung des Asylantrages der damals noch nicht 16 Jahre alten Antragstellerin als offensichtlich unbegründet die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung vom 26. März 1990 nicht auf die §§ 11 Absätze 1 und 2, 10 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) - AsylVfG a. F. - gestützt, sondern - unter gleichzeitiger zeitlicher Beschränkung des Aufenthalts der Antragstellerin gemäß § 7 Absätze 4 und 5 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) - AuslG a. F. - auf die §§ 12, 13 AuslG a. F. (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 - DÖV 1990 S. 976).
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG lassen nämlich Widerspruch und Klage gegen eine Ausweisung oder einen sonstigen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verwaltungsakt unbeschadet ihrer aufschiebenden Wirkung und der damit eintretenden Hemmung der Vollziehbarkeit die Wirksamkeit einer solchen ausländerrechtlichen Maßnahme unberührt (vgl. für den Fall der nachträglichen Befristung der Geltungsdauer eines Aufenthaltsrechts Hess. VGH, Beschluß vom 12. März 1993 - 13 TH 453/92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht