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   VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10   

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https://dejure.org/2010,56422
VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10 (https://dejure.org/2010,56422)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.04.2010 - 8 D 618/10 (https://dejure.org/2010,56422)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. April 2010 - 8 D 618/10 (https://dejure.org/2010,56422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hamburg, 16.12.2009 - 9 K 280/09
    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10
    Sollte das Verwaltungsgericht trotz dieser fehlerhaften Darstellung der möglichen Ermächtigungsgrundlage im maßgebenden Widerspruchsbescheid zu einer inhaltlichen Überprüfung der Kostenforderung kommen, müsste über die in den angefochtenen Beschlüssen angestellten Überlegungen hinaus anhand der widersprüchlichen Rechtsprechung hierzu (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 K 280/09 -, juris Rdnrn. 26 ff. m.w.N.) geprüft werden, ob die im Ermessen der Behörde stehende Kostenerhebung verhältnismäßig war.
  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10
    Außerdem müsste ggf. geklärt werden, ob dem angefochtenen Kostenbescheid eine hinreichende Kostenermittlung zu Grunde lag (vgl. dazu Hess VGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370 = juris Rdnrn. 26 ff.).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10
    Dabei wendet der Senat die Grundsätze an, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und zur Überschreitung des dem Gericht zustehenden Entscheidungsspielraums bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht aufgestellt hat (vgl. hierzu insbesondere die Kammerbeschlüsse vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190 = juris Rdnr. 10, und vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334 = juris Rdnr. 11, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10
    Dabei wendet der Senat die Grundsätze an, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und zur Überschreitung des dem Gericht zustehenden Entscheidungsspielraums bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht aufgestellt hat (vgl. hierzu insbesondere die Kammerbeschlüsse vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190 = juris Rdnr. 10, und vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334 = juris Rdnr. 11, jeweils m. w. N.).
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