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   VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87   

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VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 (https://dejure.org/1987,1520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 (https://dejure.org/1987,1520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 1987 - 12 TH 1528/87 (https://dejure.org/1987,1520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 4 S 1 AsylVfG, § 14 Abs 1 AsylVfG, § 51 VwVfG, § 80 Abs 5 VwGO, § 10 Abs 3 S 2 AsylVfG
    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem Folgeantrag im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung; Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz; Vorliegen einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 23.12.1985 - 10 TH 2134/85

    Erforderlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach Folgeantrag trotz

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    In dem sich daran anschließenden gerichtlichen Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Ausländerbehörde mit Beschluß vom 23. Dezember 1985 (10 TH 2134/85) im Wege der einstweiligen Anordnung auf, den Antragsteller bis zum Erlaß einer Abschiebungsandrohung im Sinne des § 10 Abs. 2 AsylVfG nicht abzuschieben; zur Begründung ist ausgeführt, die Ausländerbehörde dürfe auch bei Vorliegen einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung von der gesetzlich vorgesehenen Abschiebungsandrohung bei Unbeachtlichkeit eines Folgeantrags nicht absehen.

    Im vorliegenden Verfahren vertritt der beschließende Senat zwar ebenso wie der früher zuständige 10. Senat in dem Beschluß vom 23. Dezember 1985 - 10 TH 2134/85 - die Auffassung, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG bis zum damals maßgeblichen Zeitpunkt nicht schlüssig vorgetragen waren; nachdem der Antragsteller jedoch die schriftlichen Ausführungen des ehemaligen Botschafters Dr. Per Fischer mit Schriftsatz vom 3. April 1987 in das Klageverfahren eingeführt und nunmehr im Beschwerdeverfahren Ablichtungen dieser Schreiben vorgelegt hat, läßt sich die von der Ausländerbehörde und vom Verwaltungsgericht vorgenommene Bewertung des Asylfolgeantrags als unbeachtlich nicht mehr ohne weiteres aufrechterhalten.

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Im übrigen muß jedoch beachtet werden, daß die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ein besonderes öffentliches Interesse verlangt, das über das Interesse hinausgeht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfGE 35, 382, 401 ff.), und daß es für die dabei maßgebliche Interessenabwägung nicht darauf ankommt, ob der Sofortvollzug auf einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung beruht (BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 20.04.1983 - 10 TH 227/83

    Zum Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abschiebungsandrohung und

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Für das Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet (§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 10 Abs. 3 Satz 2, 11 AsylVfG) folgt daraus die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, sich nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der Ablehnung des Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet zu begnügen, sondern diese erschöpfend zu klären und damit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen, falls die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit als richtig bestätigt werden soll (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, B. v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, B. v. 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Für das Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet (§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 10 Abs. 3 Satz 2, 11 AsylVfG) folgt daraus die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, sich nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der Ablehnung des Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet zu begnügen, sondern diese erschöpfend zu klären und damit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen, falls die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit als richtig bestätigt werden soll (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, B. v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, B. v. 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Im gerichtlichen Eilverfahren im Anschluß an eine asylrechtliche Abschiebungsandrohung (§ 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 10 Abs. 1 bis 3, § 14 Abs. 1 AsylVfG) kann wie auch sonst im Verwaltungsprozeß bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit der ausländerbehördlichen Verfügung in der Regel die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels nicht angeordnet werden, weil an dem Sofortvollzug offenbar rechtmäßiger Verwaltungsakte generell ein vorrangiges öffentliches Interesse besteht; umgekehrt überwiegt bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts in der Regel das private Interesse an der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Kopp, VwGO, 7. Aufl./ 1986, RdNr. 82 zu § 80 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Rechtsprechung vgl. BVerfG - Richterausschuß, B. v. 11. Februar 1982-- 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Im übrigen muß jedoch beachtet werden, daß die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ein besonderes öffentliches Interesse verlangt, das über das Interesse hinausgeht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfGE 35, 382, 401 ff.), und daß es für die dabei maßgebliche Interessenabwägung nicht darauf ankommt, ob der Sofortvollzug auf einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung beruht (BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    In diesem Sinne sind auch die Entscheidungen des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu verstehen, es genüge grundsätzlich der schlüssige Vortrag der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG (vgl. etwa Beschluß vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Für das Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet (§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 10 Abs. 3 Satz 2, 11 AsylVfG) folgt daraus die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, sich nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der Ablehnung des Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet zu begnügen, sondern diese erschöpfend zu klären und damit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen, falls die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit als richtig bestätigt werden soll (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, B. v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, B. v. 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1986 - A 13 S 668/86

    Aufenthaltsrecht des Asylbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach §§ 10 Abs. 2, 14 Abs. 1 AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 5. November 1986 - A 13 S 668/86 - OVG Berlin, B. v. 16. Dezember 1986 - 8 S 361.86 - OVG Hamburg, U. v. 27. Oktober 1986 - Bf IV 25/84 -, EZAR 224 Nr. 14; Hess. VGH, B. v. 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; Hess. VGH, B. v. 24. Juni 1986 - 10 TH 1556/86 - Hess. VGH, B. v. 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 -, EZAR 224 Nr. 7 = NVwZ 1984, 329).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1984 - 19 B 21222/83
    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
    Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach §§ 10 Abs. 2, 14 Abs. 1 AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 5. November 1986 - A 13 S 668/86 - OVG Berlin, B. v. 16. Dezember 1986 - 8 S 361.86 - OVG Hamburg, U. v. 27. Oktober 1986 - Bf IV 25/84 -, EZAR 224 Nr. 14; Hess. VGH, B. v. 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; Hess. VGH, B. v. 24. Juni 1986 - 10 TH 1556/86 - Hess. VGH, B. v. 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 -, EZAR 224 Nr. 7 = NVwZ 1984, 329).
  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

  • VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86

    Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen

  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Der Antragsteller hätte demnach, wollte er sein neuerliches Asylbegehren schlüssig machen, auch diejenigen Tatsachen vortragen müssen, die erforderlich sind, um die Beachtlichkeit anhand des § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG festzustellen (Hess. VGH, B. v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 u. v. 27.10.1987 - 12 TP 345/87 -).

    Ungeachtet dessen läßt sich dem hiernach berücksichtigungsfähigen Vorbringen des Antragstellers, auch wenn man den Vortrag über den Neffen miteinbezieht, eine  z u g u n s t e n  des Antragstellers erfolgte nachträgliche Änderung der Sachlage jedenfalls nicht entnehmen; der insoweit erforderliche schlüssige Vortrag (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.06.1984, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253, v. 07.07.1987 - 10 TH 1222/87 - und v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -) fehlt.

    Lediglich für die Überprüfung der mit solchen Abschiebungsandrohungen zusammenhängenden asylrechtlichen Fragen ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage von Bedeutung - also bei Abschiebungsandrohungen nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG für die Beurteilung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags durch das Bundesamt (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 -) und bei Abschiebungsandrohungen unmittelbar nach § 10 Abs. 2 AsylVfG für die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrags (Hess. VGH, B. v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 - VGH Mannheim, B. v. 10.09.1986 - A 13 S 56/86 u. U. v. 05.11.1986 - A 13 S 668/86 -), denn insoweit handelt es sich materiell um ein im Hauptsacheverfahren im Wege der Asylverpflichtungsklage zu verfolgendes Begehren.

  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren -

    In diesem Fall, in dem der Ausgang des Hauptverfahrens zumindest als offen anzusehen ist, überwiegt das private Interesse des Antragstellers am vorläufigen Verbleib im Bundesgebiet das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Abschiebungsandrohung (vgl. dazu auch Hess. VGH, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 - ESVGH 38, 235, Ls.).

    Auch ist die der Abschiebungsandrohung zugrunde gelegte ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags des Antragstellers gemäß § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nach der im vorliegenden Verfahren - soll die Unbeachtlichkeit bejaht werden - gebotenen möglichst eingehenden Überprüfung als zutreffend zu erachten; denn der Antragsteller hat die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahrens, welche nicht durch im vorliegenden Eilverfahren parate Erkenntnisse zu widerlegen sind, bisher nicht schlüssig vorgetragen (vgl. zu diesen Anforderungen, Hess. VGH, 12.10.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 12 TH 4036/87

    Zur Entscheidungskompetenz des Bundesamtes bei Asylfolgeantrag

    Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG hinsichtlich der asylrechtlichen Voraussetzungen auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (Hess. VGH, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; Hess. VGH, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -).

    Allerdings genügt es hierfür nicht, daß das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrunds bloß behauptet wird; das Vorbringen muß vielmehr substantiiert sei, d.h. es darf insbesondere nicht in sich widersprüchlich oder mit allgemein bekannten Tatsachen unvereinbar sein (Hess. VGH, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -).

  • VGH Hessen, 12.11.1991 - 12 UE 482/87

    Asylfolgeantragsverfahren: Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1

    Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG hinsichtlich der asylrechtlichen Voraussetzungen auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH, zum Eilverfahren vgl. 28.08.1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -).

    Allerdings genügt es hierfür nicht, daß das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes bloß behauptet wird; das Vorbringen muß vielmehr substantiiert sein, d. h. es darf insbesondere nicht in sich widersprüchlich oder mit allgemein bekannten Tatsachen unvereinbar sein (Hess. VGH, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -).

  • VG Lüneburg, 22.09.2005 - 1 A 32/02

    Abschiebungsverbot; Asylverfahren; Folgeverfahren; Nachfluchtgrund;

    Das Bundesamt hat lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen und - bei schlüssiger Darlegung von Veränderungen - ein weiteres Asylverfahren zu eröffnen und durchzuführen (HessVGH, ESVGH 38, 235).
  • VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87

    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der

    Diese Auffassung von der begrenzten Kontrolldichte bezüglich des § 51 Abs. 1 VwVfG im Verwaltungsrechtsstreit über die Weiterleitung wird auch von der Literatur vertreten (vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., § 14 AsylVfG Anm. 8, ferner Baumüller u.a., a.a.O., § 14 Anm. 108; a.M. -- unklar -- Hess. VGH, Beschluß vom 12. Oktober 1987 -- 12 TH 1528/87 -- n.v.).
  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 1 A 240/02

    Abschiebung; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylfolgeantrag;

    Das Bundesamt hat lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen und - bei schlüssiger Darlegung von Veränderungen - ein weiteres Asylverfahren zu eröffnen und durchzuführen (HessVGH, ESVGH 38, 235).
  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung;

    Auch ist die der Abschiebungsandrohung zugrunde gelegte ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des (zweiten) Asylfolgeantrags des Antragstellers zu 1) gemäß § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nach der im vorliegenden Verfahren - soll die Unbeachtlichkeit bejaht werden - gebotenen möglichst eingehenden Überprüfung als zutreffend zu erachten; denn der Antragsteller zu 1) hat die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahrens, welche nicht durch im vorliegenden Eilverfahren parate Erkenntnisse zu widerlegen sind, bisher nicht schlüssig vorgetragen (vgl. zu diesen Anforderungen Hess. VGH, Beschluß vom 12. Oktober 1987 - 12 TH 1528/87 -).
  • VG Lüneburg, 17.08.2005 - 1 A 233/02

    Feststellung eines Abschiebungsverbots bzw. von Abschiebungshindernissen auf

    Das Bundesamt hat lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen und - bei schlüssiger Darlegung von Veränderungen - ein weiteres Asylverfahren zu eröffnen und durchzuführen (HessVGH, ESVGH 38, 235).
  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 1 A 238/02

    Abschiebeschutz; Nachfluchtgrund; subjektiver Nachfluchtgrund; Verbot der

    Das Bundesamt hat lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen und - bei schlüssiger Darlegung von Veränderungen - ein weiteres Asylverfahren zu eröffnen und durchzuführen (HessVGH, ESVGH 38, 235).
  • VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87

    Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag

  • VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87

    Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen

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