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   VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90   

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https://dejure.org/1990,5756
VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90 (https://dejure.org/1990,5756)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.10.1990 - 13 TH 2545/90 (https://dejure.org/1990,5756)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 1990 - 13 TH 2545/90 (https://dejure.org/1990,5756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 AsylVfG
    Berücksichtigung besonderer Umstände - hier: Beschaffung eines Reisedokuments - bei der Bemessung der Ausreisefrist seitens der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 329 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Entgegen der aus den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses zum Ausdruck kommenden Auffassung des Verwaltungsgerichtes kommt dem Umstand, daß der Antragsteller nach Zustellung der Abschiebungsandrohung offensichtlich keine Anstrengungen unternommen hat, um bei der ghanaischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland einen Reisepaß oder ein gleichwertiges Reisedokument zu beantragen, schon deshalb keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, weil die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde gem. § 10 Abs. 2 AsylVfG allein nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zu beurteilen ist (vgl. zum entsprechenden Fall der Abschiebungsandrohung gem. § 28 Abs. 1 AsylVfG: BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 243 ; Beschluß vom 11. April 1989 - 9 C 60.88 -, BVerwGE 82, 1 ), so daß spätere Ereignisse an der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der ausländerbehördlichen Verfügung nichts ändern können.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Bei der Abschiebungsandrohung gem. § 10 Abs. 2 AsylVfG handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 5.83 -, EZAR 221 Nr. 20; Heilbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., Rdnr. 1530).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Die eindeutige und speziell für das Eilverfahren geschaffene Regelung des § 10 Abs. 4 AsylVfG sieht eine Weiterleitung des Asylfolgeantrages in allen Fällen vor, in denen dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu entsprechen ist, unabhängig davon, ob der Eilantrag z. B. wegen Beachtlichkeit des Folgeantrags oder bereits aus anderen Gründen (z. B. Tätigwerden einer örtlich unzuständigen Behörde, keine Ermessensbetätigung bei der Ausreisefristsetzung oder unterbliebene Überprüfung eines Abschiebungshindernisses nach § 14 AuslG) erfolgreich ist (Hess. VGH, Beschluß vom 30. Mai 1989 - 12 TH 4051/88 -, Beschluß vom 22. August 1990 - 13 TH 577/90 -).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Entgegen der aus den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses zum Ausdruck kommenden Auffassung des Verwaltungsgerichtes kommt dem Umstand, daß der Antragsteller nach Zustellung der Abschiebungsandrohung offensichtlich keine Anstrengungen unternommen hat, um bei der ghanaischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland einen Reisepaß oder ein gleichwertiges Reisedokument zu beantragen, schon deshalb keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, weil die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde gem. § 10 Abs. 2 AsylVfG allein nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zu beurteilen ist (vgl. zum entsprechenden Fall der Abschiebungsandrohung gem. § 28 Abs. 1 AsylVfG: BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 243 ; Beschluß vom 11. April 1989 - 9 C 60.88 -, BVerwGE 82, 1 ), so daß spätere Ereignisse an der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der ausländerbehördlichen Verfügung nichts ändern können.
  • VGH Hessen, 30.11.1983 - 10 R 109/83

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - gemeinsame

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Die Ausländerbehörde hat deshalb bei Festlegung der Ausreisefrist im Einzelfall vor allem bestehende berufliche und familiäre Bindungen, besondere Schwierigkeiten bei der Auflösung des Haushalts und bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses sowie bei der Erledigung von Paßformalitäten und bei der Beschaffung etwaiger Durchreisevisa von Drittländern in Rechnung zu stellen (Hess. VGH., Beschluß vom 30. November 1983 - 10 R 109/83 -, ESVGH 34, 99 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1989 - 13 B 54/89
    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    In einem solchen Fall muß nämlich damit gerechnet werden, daß die Botschaft die Ausstellung der für die Rückkehr erforderlichen Reisedokumente von einer zweifelsfreien Feststellung der Identität des Ausländers abhängig machen wird, die im Regelfall eine Rückfrage bei den Heimatbehörden erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25. Juli 1989 - 13 B 54/89 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.1985 - 11 B 64/85
    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90
    Die Frist zur Ausreise ist dabei grundsätzlich so ausreichend zu bemessen, daß der Ausländer unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse in die Lage versetzt wird, seiner Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 17. April 1985 - 11 B 64/85 -, InfAus1R 1985, 162 ; Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: 8. Januar 1988, Anmerkung 111 zu § 10 AsylVfG).
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