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   VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08   

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VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08 (https://dejure.org/2009,33067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 8 A 1621/08 (https://dejure.org/2009,33067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 8 A 1621/08 (https://dejure.org/2009,33067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gießen, 11.06.2008 - 8 K 444/08

    Wählbarkeit eines Stadtverordneten

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. Juni 2008 - 8 K 444/08.GI - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage mit Urteil vom 11. Juni 2008 - 8 K 444/08.GI - abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. Juni 2008 - 8 K 444/08.GI - die Feststellung des Besonderen Wahlleiters der Stadt Staufenberg über das Ausscheiden des Klägers aus der beklagten Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2007 und deren Beschluss vom 31. Januar 2008 in der Fassung des Bescheides des Besonderen Wahlleiters vom 14. Februar 2008 aufzuheben.

  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.

    Das Kriterium des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen kann von dem Besitzer zweier Wohnungen nicht allein nach seinen subjektiven Vorstellungen bestimmt werden, sondern es ist auch nach objektiven Merkmalen im Sinne jedenfalls einer Evidenzkontrolle nach einem zeitlich-quantitativen (Aufenthaltsdauer) und einem inhaltlich-qualitativen Element (wesentlicher Bezugspunkt der beruflichen, politisch-öffentlichen und privaten Lebens) zu beurteilen (vgl. BremStGH, Entsch. vom 28. Februar 1994 a.a.O.), wobei zu berücksichtigen ist, dass auch wahlrechtlicher Anknüpfungspunkt der "Wohnsitz" ist und eine Wohnung "zum Wohnen" genutzt werden muss, also zum Aufenthalt, zum Essen und zum Schlafen (vgl. BremWahlPrüfG II. Instanz a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Der in § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG geregelte Fall des "Verlustes" der Wählbarkeit ist auch auf den hier vorliegenden Fall anwendbar, dass die Wählbarkeit bereits zum Zeitpunkt der Kommunalwahl (hier: 26. März 2006) nicht gegeben war (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 15 B 1702/08 - NVwZ-RR 2009 S. 495 ff. = NWVBl. 209 S. 265 ff. = juris Rdnrn. 29 ff. und vom 25. August 2009 - 15 A 1372/09 - juris Rdnrn. 3 ff.).

    Die seltenen Ausnahmefälle, in denen dies nicht der Fall sei, dürfe der Gesetzgeber aus Gründen der notwendigen Bestimmtheit und Praktikabilität der Wahlvorschriften vernachlässigen (vgl. u.a. OVG NW, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - NVwZ 1987 S. 105 ff. und Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 und 25. August 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Da § 16 Abs. 2 Satz 2 HMG (wie § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG) von dem Regelfall ausgeht, dass Verheiratete nicht dauernd getrennt leben, und die Meldepflicht sich auch auf das dauernde Getrenntleben bezieht, haben die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Stellen grundsätzlich davon auszugehen, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, so lange keine gegenteilige Mitteilung des Meldepflichtigen vorliegt oder sich ein dauerndes Getrenntleben aus offenkundigen Umständen eindeutig ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 - NJW 2002 S. 2579 f. = juris Rdnrn. 19 und 21).

    Die Zweifelsfallregelung in § 16 Abs. 2 Satz 6 HMG ist danach nur in solchen Fällen heranzuziehen, in denen sich - nach den obigen objektiven Kriterien - nicht hinreichend sicher bestimmen lässt, welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2002 a.a.O. juris Rdnrn. 20 ff.).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.
  • VGH Bayern, 05.12.1984 - 4 B 84 A.2206
    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Vorschriften, die wie diejenigen über die Wählbarkeit auf eine Vielzahl von Fällen anzuwenden seien, dürften auf den Regelfall abstellen und sollten auch im öffentlichen Interesse möglichst präzise und praktikabel gefasst sein (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 5. Dezember 1984 - 4 B 84 A 2206 - NVwZ 1985 S. 846 f. und Beschluss vom 14. Mai 2009 - 4 ZB 09.857 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1986 - 15 A 1274/85
    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Die seltenen Ausnahmefälle, in denen dies nicht der Fall sei, dürfe der Gesetzgeber aus Gründen der notwendigen Bestimmtheit und Praktikabilität der Wahlvorschriften vernachlässigen (vgl. u.a. OVG NW, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - NVwZ 1987 S. 105 ff. und Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 und 25. August 2009 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 4 ZB 09.857

    Wählbarkeit nach Kommunalwahlrecht; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Vorschriften, die wie diejenigen über die Wählbarkeit auf eine Vielzahl von Fällen anzuwenden seien, dürften auf den Regelfall abstellen und sollten auch im öffentlichen Interesse möglichst präzise und praktikabel gefasst sein (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 5. Dezember 1984 - 4 B 84 A 2206 - NVwZ 1985 S. 846 f. und Beschluss vom 14. Mai 2009 - 4 ZB 09.857 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - 15 B 1702/08

    Berufung eines nicht wählbaren Kandidaten in die Gemeindevertretung und

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Der in § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG geregelte Fall des "Verlustes" der Wählbarkeit ist auch auf den hier vorliegenden Fall anwendbar, dass die Wählbarkeit bereits zum Zeitpunkt der Kommunalwahl (hier: 26. März 2006) nicht gegeben war (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 15 B 1702/08 - NVwZ-RR 2009 S. 495 ff. = NWVBl. 209 S. 265 ff. = juris Rdnrn. 29 ff. und vom 25. August 2009 - 15 A 1372/09 - juris Rdnrn. 3 ff.).
  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08
    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.
  • RG, 08.06.1895 - I 13/95

    Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 10 OA 103/23

    Kommunalwahl; Streitwert; Wahlanfechtung; Wahlbewerber; Zur Bemessung des

    Vorliegend besteht darüber hinaus die Besonderheit, dass es sich nicht um die auf eine Ungültigerklärung der Wahl gerichtete Klage eines unterlegenen Wahlbewerbers, für die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR als angemessen angesehen wird (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 22.2.2021 - 4 ZB 20.3109 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen, Beschluss vom 9.5.2016 - 4 A 26/15 -, juris Rn. 11; VGH Hessen, Urteil vom 12.11.2009 - 8 A 1621/08 -, juris Rn. 72 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.8.2009 - 15 A 1372/09 -, juris R. 78; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.1.2012 - 2 K 2293/11 -, juris Rn. 23; VG Weimar, Urteil vom 10.6.2020 - 3 K 1568/19 -, juris Rn. 187; a.A.: VGH Baden-Württemberg, dieser nimmt auch bei Wahlanfechtungsklagen eines unterlegenen Wahlbewerbers in ständiger Rechtsprechung lediglich den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG an, vgl. Urteil vom 24.1.2023 - 1 S 359/22 -, juris Rn. 129; Beschlüsse vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 45, und vom 9.5.2007 - 1 S 984/07 -, juris Rn. 4), handelt.
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