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   VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17   

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VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17 (https://dejure.org/2017,53099)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.12.2017 - 9 E 2052/17 (https://dejure.org/2017,53099)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 9 E 2052/17 (https://dejure.org/2017,53099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 2 Aarhus-Konvention, EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie), § 1 Abs 1 S 4 UmwRG, § 2 Abs 1 UmwRG, § 3 UmwRG, § 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEILADUNG; MEHRFACHKLAGEVERBOT; NATUR- UND UMWELTSCHUTZVEREINIGUNG; VERPFLICHTUNGSKLAGE; ZWEITKLAGEVERBOT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 301
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 09.02.2009 - 5 E 4/08

    Beiladung von Naturschutzverein bzw. Umweltverein

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17
    Zutreffend weist das OVG Hamburg (Beschluss vom 09.02.2009 - 5 E 4/08.P 2 juris) aber darauf hin, dass jedenfalls seit der Zulassung altruistischer Verbands- bzw. Vereinsklagen in § 61 BNatSchG (jetzt: § 64 Abs. 1 BNatSchG) und in § 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (in der Fassung vom 23.08.2017 - UmwRG -) eine solche Begrenzung der Beiladung nicht mehr gerechtfertigt ist.

    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch maßgeblich von der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Hamburg (Beschluss vom 09.02.2009, a.a.O.), in der das Gericht im Fall einer auf die Untätigkeitsklage des Vorhabenträgers erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis, gegen deren Nebenbestimmungen die Klage nunmehr gerichtet war, die (einfache) Beiladung eines anerkannten Naturschutzvereins auf die diesem vom Umweltrechtsbehelfsgesetz eingeräumte Klagemöglichkeit bzw. zugewiesene "Wahrnehmungszuständigkeit" als berührtes rechtliches Interesse im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO gestützt hat.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17
    Die genannte Bestimmung dient - ebenso wie die auf sie verweisende Vorschrift des § 64 Abs. 2 BNatSchG - der Verhinderung einer Doppelbefassung des Gerichts mit einem identischen Streitgegenstand und erweist sich mit dieser Zielrichtung als Ergänzung des Instituts der materiellen Rechtskraft, da die Bindungswirkung damit auch auf am gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Vereinigungen nach § 3 UmwRG ausgedehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 2 BVerwG 9 A 3.06 - , juris Rn. 24 zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG a.F.; jetzt § 64 Abs. 2 NatSchG; s. auch Schieferdecker in: Hoppe / Beckmann, UVPG-Komm., 4. Aufl., § 1 UmwRG Rn. 49).

    Soweit die neue behördliche Entscheidung diese Spielräume ausfüllt, steht unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 1 Satz 4 UmwRG ebenso wenig eine gerichtliche Doppelbefassung in Rede wie unter dem der Rechtskraft; die Ausschlussregelung findet deshalb insoweit keine Anwendung (s. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a.a.O., Rn. 24; s. auch: Schieferdecker, a.a.O., Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17
    Eine solche unmittelbare und zwangsläufige Betroffenheit von Rechten des Antragstellers durch die von der Klägerin angestrebte Verpflichtung zur Genehmigungserteilung bzw. zur Bescheidung des Genehmigungsantrags der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ist hier für den Antragsteller als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht ersichtlich (so auch hinsichtlich einer beantragten notwendigen Beiladung eines anerkannten Naturschutzvereins im Fall einer Verpflichtungsklage auf Erlass des beantragten Planfeststellungsbeschlusses: Posser/Wolff, VwGO, § 65 Rn. 10 a.E.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 A 1355/07 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17
    Diese wiederum ist Grundlage des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG, also des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung vom 23. August 2017, das, wie sich bereits aus seiner vorgenannten amtlichen Bezeichnung sowie der amtlichen Anmerkung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften ergibt, auch der Umsetzung von Art. 9 Abs. 2 AK dient (s. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21/12 -, juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen

    An seiner gegenteiligen, im Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17) vertretenen Auffassung hält der Senat nicht fest.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies der Senat mit Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17, veröffentlicht u.a. in juris) zurück.

    Im Falle eines daher hier allenfalls zu erwartenden Bescheidungsurteils könne der Umweltverband die ihm zustehenden Klagerechte noch voll ausschöpfen (Hess. VGH, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 11, 14 - 16).

    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17, juris Rdnr. 6) Bezug genommen.

    Rechtliche Interessen im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO können, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom Dezember 2017 ausgeführt hat, auch die den Umwelt- und Naturschutzverbänden durch die entsprechenden Klagerechte zugewiesenen Wahrnehmungszuständigkeiten, mithin qualifizierte Verfahrensrechte sein (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 10; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 09.02.2009 - 5 E 4/08.P -, juris Rdnr. 4; Nieders.

    Diesbezüglich hat der Senat in seinem Beschluss vom Dezember 2017 zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass das Zweitklageverbot nicht jeglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen im Anschluss an ein Verwaltungsstreitverfahren ergehende behördliche Entscheidungen ausschließen kann, sondern seine Reichweite im konkreten Einzelfall von Art und Inhalt der Entscheidung abhängig ist (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 15, 16; ebenso zum Zweitklageverbot nach § 61 BNatSchG a.F. im Planfeststellungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 24).

    Im Falle des Obsiegens der Klägerin mit einem strikten Verpflichtungsurteil würde infolge des Zweitklageverbots eine Situation entstehen, in der der Antragsteller als anerkannter Umweltverband zu keinem Zeitpunkt die ihm eigentlich nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zustehenden Rechtsbehelfe ergreifen könnte: Im Stadium der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids mangels eigener Betroffenheit (vgl. dazu die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 11), im Stadium des Erlasses eines Genehmigungsbescheids aufgrund eines strikten Verpflichtungsurteils wegen des Zweitklageverbots.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Dieses sogenannte Zweitklageverbot dient - ebenso wie die ähnliche Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG 2002 - der Verhinderung einer Doppelbefassung der Gerichte mit einem identischen Streitgegenstand (siehe zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG 2002 BT-Drs. 14/6378, S. 61 und BT-Drs. 14/6878, S. 5; BT-Drs. 14/7469) und erweist sich mit dieser Zielrichtung als Ergänzung des Instituts der materiellen Rechtskraft, da die Bindungswirkung damit auch auf am gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Vereinigungen nach § 3 UmwRG ausgedehnt wird (vgl. BT-Drs. 16/2495, S. 11; siehe zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG 2002 BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 24 m. w. N.; vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 4 UmwRG OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2020 - 11 N 56.18 - juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 12.12.2017 - 9 E 2052/17 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Die Vorschrift dient der Verhinderung einer Doppelbefassung des Gerichts und erweist sich damit als Ergänzung des Instituts der materiellen Rechtskraft, indem sie die Bindungswirkung auch auf am gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Umweltvereinigungen nach § 3 UmwRG ausdehnt (OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 13.7.2020 - 11 N 56.18 -, juris Rn. 7 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.7.2018 - 8 E 10238/18 -, juris Rn. 19; Hessischer VGH, Beschluss vom 12.12.2017 - 9 E 2052/17 -, juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 24 zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG a.F.; BT-Drs.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 8 E 10238/18

    Ablehnung einer Beiladung eines Umweltschutzverbandes im Verfahren wegen Änderung

    Ihnen sind jedoch in Form von Beteiligungsrechten im Verwaltungsverfahren und insbesondere durch Verbandsklagebefugnisse im gerichtlichen Verfahren Wahrnehmungszuständigkeiten zuerkannt, die ebenfalls eine Beiladung rechtfertigen können (so: HambOVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 5 E 4/08.B -, UPR 2009, 195 und juris, Rn. 4; OVG Nds., Beschluss vom 4. Juli 2016 - 4 KN 77/16 -, DVBl. 2016, 1202 und juris, Rn. 6; HessVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 9 E 2052/17 -, juris, Rn. 10).

    b) Bei der Frage, ob eine einfache Beiladung erfolgen soll, hat der Senat als Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen, ist also nicht auf eine bloße Kontrolle der Ermessensentscheidung des Verwaltungsgerichts beschränkt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017, a.a.O., juris, Rn. 7; VGH BW, Beschluss vom 8. November 1976 - X 1537/76 -, NJW 1977, 1308 [LS 2]; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 65 Rn. 38; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 65, Rn. 169).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21

    Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung;

    Im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 9 E 2052/17 -, DVBl. 2018, 398 = juris Rn. 11 (im Zusammenhang mit § 65 VwGO); VG B. , Urteil vom 9. Dezember 2019 - 8 K 2424/18 -, juris Rn. 43 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2020 - 11 N 56.18

    Genehmigung zur Errichtung einer wasserbaulichen Anlage (Bootsteganlage) im

    Das dort geregelte sogenannte Zweitklageverbot dient - ebenso wie die auf sie verweisende Vorschrift des § 64 Abs. 2 BNatSchG - der Verhinderung einer Doppelbefassung des Gerichts mit einem identischen Streitgegenstand und erweist sich mit dieser Zielrichtung als Ergänzung des Instituts der materiellen Rechtskraft, da die Bindungswirkung damit auch auf am gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Vereinigungen nach § 3 UmwRG ausgedehnt wird (VGH Kassel, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 9 E 2052/17 -, juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, juris Rn. 24; vgl. auch Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, § 1 UmwRG EL April 2018, Rn. 148 ff.).
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