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   VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90   

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VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90 (https://dejure.org/1990,4068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.03.1990 - 2 R 194/90 (https://dejure.org/1990,4068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. März 1990 - 2 R 194/90 (https://dejure.org/1990,4068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 S 1 BauGB, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 36 BBahnG
    Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, S. 668, 671, und zuletzt vom 21. Juni 1989 -- 2 R 768/89 --, DVBl. 1990 S. 122, nur Leitsätze) hält die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen Überprüfung stand, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen.

    Speziell hinsichtlich der möglichst baldigen Inbetriebnahme des weitgehend unterirdisch geführten Erweiterungsabschnitts der S-Bahn R. zwischen den Bahnhöfen K. und F. ... hat der Senat bereits vor annähernd fünf Jahren ein dringendes und gewichtiges Allgemeininteresse im Sinne eines tragfähigen Sofortvollzugsinteresses anerkannt (Beschluß vom 1. April 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Für die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO -- und damit für die Antragsbefugnis im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO -- ist aber bei einer Gemeinde, die sich gegenüber einer überörtlichen Planung auf ihr Selbstverwaltungsrecht beruft, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig erforderlich, daß die Gemeinde geltend machen kann, die angegriffene Planung durchkreuze bereits konkretisierte gemeindliche Planungsabsichten oder beeinträchtige diese doch nachhaltig (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1989 -- 4 NB 10.88 --, BVerwGE 81, S. 307, 311 unter Hinweis auf BVerwG, UPR 1985, S. 130, und BVerwGE 69, S. 256, 261 f.; Kühling, a.a.O., Rz. 464 ff.; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, Rz. 330 ff., jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Weder liegt hier, was keiner näheren Darlegung bedarf, diese zuletzt genannte Voraussetzung vor, noch besteht für das betroffene Gebiet eine hinreichend bestimmte, nicht notwendigerweise schon verbindliche (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1984 -- 4 C 83.80 --, DÖV 1985, S. 113 f. m.w.N.) gemeindliche Planung, die durch die eisenbahnrechtliche Fachplanung "nachhaltig" (d. h. mit unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf die örtliche Planung) gestört werden könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 2553/84

    Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Die gegenteilige Auffassung der Antragstellerin käme allenfalls dann zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Planung durchgreifende Bedenken bestünden, ob der notwendige Sicherheitsstandard (überhaupt) gewährleistet werden kann (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30. Juli 1985 -- 5 S 2553/84 --, DVBl. 1986, S. 364, 367).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Grundsätzlich hat die Behörde auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen; das schließt jedoch nicht aus, daß sie hinreichend sicher zu erwartende künftige Entwicklungen in ihre planerische Entscheidung einbezieht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1987 -- 4 C 32.84 --, DVBl. 1988, S. 536, 537 = NVwZ 1989 S. 145).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Zwar genießt gemeindeeigenes Eigentum nicht den grundrechtlichen Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1982 -- 2 BvR 1187/80 --, BVerfGE 61 S. 82, 105 ff).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Insoweit hat der Senat wiederholt -- zuletzt in seinem Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren 2 R 3757/89 -- ausgeführt, der durch die Planung einer neuen Anlage der Deutschen Bundesbahn betroffene Anlieger könne auch ohne unmittelbare Inanspruchnahme seines Grundeigentums geltend machen, durch den Planfeststellungsbeschluß nach § 36 BbG in seinem subjektiven Recht auf gerechte Abwägung seiner Belange verletzt zu sein, wenn von der Anlage Immissionen auf sein Grundstück ausgehen können, die nicht von vornherein als abwägungsunerheblich einzustufen sind.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Sie ist planerischen Aussagen der Gemeinde aber nur insoweit zugänglich, als diese der besonderen Zweckbestimmung der Anlage, dem Betrieb der Bahn zu dienen, nicht widersprechen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 -- 4 C 48.86 --, BVerwGE 81 S. 111, 112, 115).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 4 B 100.89

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Bei der Planung eines öffentlichen Infrastrukturvorhabens müssen zwar dessen nachteilige Folgen bedacht und abgewogen werden (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1989 -- 4 B 100.89 --, UPR 1989 S. 432).
  • VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, S. 668, 671, und zuletzt vom 21. Juni 1989 -- 2 R 768/89 --, DVBl. 1990 S. 122, nur Leitsätze) hält die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen Überprüfung stand, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
    Denn ein abwägungsrelevanter Fehler wäre anzunehmen, wenn die Antragsgegnerin eine naheliegende Alternativlösung nicht gewählt hätte, durch die die mit der Planung angestrebten Ziele unter geringeren Opfern an entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belangen hätten verwirklicht werden können (vgl. Urteil des BVerwG vom 22. März 1985 -- 4 C 15.83 --, BVerwGE 71, 166, 172).
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1327/86

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89

    Abwägung nachteiliger Folgen für Anwohner bei der Planung eines öffentlichen

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304
  • VGH Bayern, 06.06.1989 - 8 B 87.308
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1975 - X 351/75

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
  • VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit einer 110-kV-Bahnstrom-Freileitung

    Durch Senatsbeschlüsse vom 13. März 1990 - 2 R 194/90 und 2 R 3757/89 - sind ihre Anträge, gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen wiederherzustellen, abgelehnt worden.

    1) 3 Bände Planfeststellungsakten der Bundesbahndirektion F 2) 1 Band landesplanerische Akten des Regierungspräsidiums D 3) 3 Bände Verfahrensakten des Regierungspräsidiums D   - (Hauptakte, Allgemeine Einwendungen,   Einwendungen der Bürgerinitiative O 4) Prozeßakten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 2 R   3757/89 und 2 R 194/90.

    Die Klagen sind nach Maßgabe der Darlegungen in den Senatsbeschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90 und 2 R 3757/89), auf die insoweit verwiesen wird, zulässig, aber in der Sache nicht begründet.

    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 13. März 1990 (a. a. O.) ausgeführt hat, betrifft der Gesichtspunkt, daß es zur Erreichung des von der Beklagten verfolgten Ziels - Sicherstellung einer ausreichenden Bahnstromversorgung im südöstlichen Raum des Rhein-Main-Ballungsgebiets nach Fertigstellung einer S-Bahn-Erweiterungsstrecke - nach klägerischer Auffassung technisch realisierbare Alternativen gibt, die die Belange der Anwohner und der Stadt O in geringerem Maße beeinträchtigen als die planfestgestellte Bahnstrom-Freileitung, die (gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare) Frage der Einhaltung des Abwägungsgebots und nicht das Problem der hinreichenden Planrechtfertigung.

    Wegen der hierfür maßgeblichen Erwägungen wird auf die Ausführungen in den Senatsbeschlüssen vom 13. März 1990 (a. a. O.) Bezug genommen.

    Insoweit verweist der Senat zunächst auf die Darlegungen in seinen Beschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90, S. 24 - 27 des amtlichen Umdrucks, 2 R 3757/89, S. 26 - 28 des amtlichen Umdrucks).

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